Transparenz bei Eigentumsverhältnissen von Medienunternehmen

ShortId
17.3778
Id
20173778
Updated
28.07.2023 04:04
Language
de
Title
Transparenz bei Eigentumsverhältnissen von Medienunternehmen
AdditionalIndexing
04;34;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Schutz und die Förderung der freien Meinungsbildung und der Demokratie müssen gestärkt werden. Gerade in der Schweiz, wo die Bürgerinnen und Bürger mehrmals pro Jahr über komplexe Vorlagen befinden und wo es auch auf lokaler und regionaler Ebene journalistische Qualität und Vielfalt braucht, sind wir auf eine starke vierte Gewalt angewiesen. Werden Medienunternehmen von Personen oder Organisationen mit einer einseitigen politischen Agenda beherrscht, ohne dass dies transparent gemacht wird, besteht die Gefahr, dass die freie Meinungsbildung beeinträchtigt wird. Medienunternehmen sollen ihre Besitz- bzw. Eigentumsverhältnisse deshalb offenlegen müssen. Journalistische Medien schaffen Öffentlichkeit und sollen basierend auf journalistischen Kriterien Fakten vermitteln und Zusammenhänge aufzeigen. Damit sie diese für eine Demokratie notwendigen Aufgaben wahrnehmen können, braucht es Transparenz. </p><p>In der Beantwortung der Motion Jans 10.4111 hat der Bundesrat ausgeführt, dass medienpolitische oder -rechtliche Massnahmen zur Absicherung der Transparenz nur im Bereich des Rundfunks möglich seien, nicht aber bei der Presse oder im Bereich des Internets. Vor dem Hintergrund der laufenden Debatte zur Medienkonzentration und zur Qualität der Medien, angesichts der wachsenden Dringlichkeit medienpolitischer Interventionen zum Schutz der Demokratie sowie im Hinblick auf die anstehende Diskussion des Mediengesetzes sollten diese Frage und die Möglichkeiten, Transparenz zu schaffen, trotzdem nochmals neu geprüft werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat plant, in der ersten Jahreshälfte 2018 einen Entwurf für ein neues Gesetz über elektronische Medien in die Vernehmlassung zu geben.</p><p>Dieses neue Gesetz wird allerdings die Presse ausklammern, weil der Bundesgesetzgeber gestützt auf Artikel 93 der Bundesverfassung (BV, SR 101) keine Regelungskompetenz in diesem Bereich hat. Darauf hat der Bundesrat in seinen Berichten zur Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien vom 5. Dezember 2014 und zur Überprüfung der Definition und der Leistungen des Service public der SRG unter Berücksichtigung der privaten elektronischen Medien (Service-public-Bericht) vom 17. Juni 2016 hingewiesen.</p><p>Inwieweit die elektronischen Medien geregelt werden, ist Gegenstand der laufenden Vorarbeiten zum neuen Gesetz. Eine umfassende Offenlegungspflicht für alle Medien einschliesslich der Presse, wie sie die Motion verlangt, ist aber nicht vorgesehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament im Hinblick auf das neue Mediengesetz gesetzliche Rahmenbedingungen zu unterbreiten, um sicherzustellen, dass die Besitz- respektive Eigentumsverhältnisse von Medienunternehmen offengelegt werden.</p>
  • Transparenz bei Eigentumsverhältnissen von Medienunternehmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Schutz und die Förderung der freien Meinungsbildung und der Demokratie müssen gestärkt werden. Gerade in der Schweiz, wo die Bürgerinnen und Bürger mehrmals pro Jahr über komplexe Vorlagen befinden und wo es auch auf lokaler und regionaler Ebene journalistische Qualität und Vielfalt braucht, sind wir auf eine starke vierte Gewalt angewiesen. Werden Medienunternehmen von Personen oder Organisationen mit einer einseitigen politischen Agenda beherrscht, ohne dass dies transparent gemacht wird, besteht die Gefahr, dass die freie Meinungsbildung beeinträchtigt wird. Medienunternehmen sollen ihre Besitz- bzw. Eigentumsverhältnisse deshalb offenlegen müssen. Journalistische Medien schaffen Öffentlichkeit und sollen basierend auf journalistischen Kriterien Fakten vermitteln und Zusammenhänge aufzeigen. Damit sie diese für eine Demokratie notwendigen Aufgaben wahrnehmen können, braucht es Transparenz. </p><p>In der Beantwortung der Motion Jans 10.4111 hat der Bundesrat ausgeführt, dass medienpolitische oder -rechtliche Massnahmen zur Absicherung der Transparenz nur im Bereich des Rundfunks möglich seien, nicht aber bei der Presse oder im Bereich des Internets. Vor dem Hintergrund der laufenden Debatte zur Medienkonzentration und zur Qualität der Medien, angesichts der wachsenden Dringlichkeit medienpolitischer Interventionen zum Schutz der Demokratie sowie im Hinblick auf die anstehende Diskussion des Mediengesetzes sollten diese Frage und die Möglichkeiten, Transparenz zu schaffen, trotzdem nochmals neu geprüft werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat plant, in der ersten Jahreshälfte 2018 einen Entwurf für ein neues Gesetz über elektronische Medien in die Vernehmlassung zu geben.</p><p>Dieses neue Gesetz wird allerdings die Presse ausklammern, weil der Bundesgesetzgeber gestützt auf Artikel 93 der Bundesverfassung (BV, SR 101) keine Regelungskompetenz in diesem Bereich hat. Darauf hat der Bundesrat in seinen Berichten zur Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien vom 5. Dezember 2014 und zur Überprüfung der Definition und der Leistungen des Service public der SRG unter Berücksichtigung der privaten elektronischen Medien (Service-public-Bericht) vom 17. Juni 2016 hingewiesen.</p><p>Inwieweit die elektronischen Medien geregelt werden, ist Gegenstand der laufenden Vorarbeiten zum neuen Gesetz. Eine umfassende Offenlegungspflicht für alle Medien einschliesslich der Presse, wie sie die Motion verlangt, ist aber nicht vorgesehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament im Hinblick auf das neue Mediengesetz gesetzliche Rahmenbedingungen zu unterbreiten, um sicherzustellen, dass die Besitz- respektive Eigentumsverhältnisse von Medienunternehmen offengelegt werden.</p>
    • Transparenz bei Eigentumsverhältnissen von Medienunternehmen

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