Kampf gegen Lärm als bundesstaatliche Aufgabe

ShortId
17.3786
Id
20173786
Updated
28.07.2023 04:01
Language
de
Title
Kampf gegen Lärm als bundesstaatliche Aufgabe
AdditionalIndexing
52;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Fragen der Interpellation beziehen sich auf den Bericht des Bundesrates vom 28. Juni 2017 in Erfüllung des Postulates Barazzone 15.3840. Der Bericht beinhaltet eine Reihe von Massnahmen des Bundes zu verschiedenen Lärmarten, zur Raumplanung und zu konzeptionellen Fragen des Lärmschutzes. Dabei unterscheidet der Bundesrat zwischen weiterzuführenden und neu zu prüfenden Massnahmen. Die Massnahmen sind das Ergebnis eines Dialogs mit den betroffenen Akteuren, an dem insbesondere auch Vertreterinnen und Vertreter der Kantone und der Wirtschaft beteiligt waren.</p><p>1. Die Abklärung der Zuständigkeit ist unverzichtbarer Bestandteil jeder Prüfung der neuen Massnahmen. Das Subsidiaritätsprinzip wie auch die übrigen verfassungsrechtlichen Vorgaben werden bei der Umsetzung der Massnahmen selbstverständlich beachtet.</p><p>2. Die Auswirkungen auf die Volkswirtschaft sind in Ziffer 6.3 des Berichtes beschrieben. Allfällige Auswirkungen von Massnahmen auf die Wirtschaftsfreiheit, die Freiheit und (Eigen-)Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger werden bei der Konkretisierung der neuen Massnahmen im Rahmen der vorgegebenen Prozesse des Bundes näher zu betrachten sein.</p><p>3. Der Bericht fasst nur die Massnahmen zusammen, die der Bund treffen kann. Bei deren Konkretisierung werden Kantone, Gemeinden und Private selbstverständlich wieder einbezogen werden. In diesem Rahmen wird erkennbar sein, mit welchem Instrument ein Ziel am besten erreicht werden kann.</p><p>4. Die Kosten des Verkehrslärms für die Gesundheit der Bevölkerung und für Wertverluste von Immobilien betragen rund 1,9 Milliarden Franken jährlich. Mit dem Massnahmenplan sollen die Lärmimmissionen gesenkt und damit diese Kosten reduziert werden. Der finanzielle Aufwand, den die einzelnen Massnahmen erfordern, wird soweit möglich bei der Konkretisierung der Massnahmen abgeschätzt werden.</p><p>5. Die rechtlichen Grundlagen für die Massnahmen sind neben den in der Interpellation (Frage 1) zitierten Vorgaben der Bundesverfassung (SR 101) insbesondere Artikel 74 der Bundesverfassung und das Umweltschutzgesetz (SR 814.01).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat dieses Jahr einen neuen Massnahmenplan zur Bekämpfung von Lärm vorgestellt. Der zweite Schwerpunkt des Massnahmenplans gilt der Förderung von Ruhe- und Erholungsräumen in der Siedlungsentwicklung. Der Bundesrat schlägt raumplanerische Instrumente und Rahmenbedingungen vor, um bei der Gestaltung von urbanen Lebensräumen künftig auch akustische Kriterien mit einzubeziehen. Als dritten Schwerpunkt sieht der Bund die Modernisierung des Monitorings und gezielte Information vor, um das Verständnis für die Lärmproblematik in der Öffentlichkeit zu stärken.</p><p>Dazu stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Inwiefern wurde bei der Ausarbeitung dieser Massnahmen der Subsidiaritätsgedanke (Art. 3, 5a, 43a, 50 der Bundesverfassung) berücksichtigt?</p><p>2. Wurden dabei Auswirkungen auf die Wirtschaftsfreiheit, die Freiheit und (Eigen-)Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger angeschaut? </p><p>3. Stellen die genannten Massnahmen nicht Aktivitäten dar, die die Kantone oder Gemeinden, wenn nicht sogar unternehmerische oder gesellschaftliche Initiativen besser, konkreter, wirtschafts- und bevölkerungsnäher lösen könnten?</p><p>4. Wie hoch schätzt er den finanziellen Aufwand für diese Massnahmen?</p><p>5. Welches sind die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen für diese Massnahmen?</p>
  • Kampf gegen Lärm als bundesstaatliche Aufgabe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Fragen der Interpellation beziehen sich auf den Bericht des Bundesrates vom 28. Juni 2017 in Erfüllung des Postulates Barazzone 15.3840. Der Bericht beinhaltet eine Reihe von Massnahmen des Bundes zu verschiedenen Lärmarten, zur Raumplanung und zu konzeptionellen Fragen des Lärmschutzes. Dabei unterscheidet der Bundesrat zwischen weiterzuführenden und neu zu prüfenden Massnahmen. Die Massnahmen sind das Ergebnis eines Dialogs mit den betroffenen Akteuren, an dem insbesondere auch Vertreterinnen und Vertreter der Kantone und der Wirtschaft beteiligt waren.</p><p>1. Die Abklärung der Zuständigkeit ist unverzichtbarer Bestandteil jeder Prüfung der neuen Massnahmen. Das Subsidiaritätsprinzip wie auch die übrigen verfassungsrechtlichen Vorgaben werden bei der Umsetzung der Massnahmen selbstverständlich beachtet.</p><p>2. Die Auswirkungen auf die Volkswirtschaft sind in Ziffer 6.3 des Berichtes beschrieben. Allfällige Auswirkungen von Massnahmen auf die Wirtschaftsfreiheit, die Freiheit und (Eigen-)Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger werden bei der Konkretisierung der neuen Massnahmen im Rahmen der vorgegebenen Prozesse des Bundes näher zu betrachten sein.</p><p>3. Der Bericht fasst nur die Massnahmen zusammen, die der Bund treffen kann. Bei deren Konkretisierung werden Kantone, Gemeinden und Private selbstverständlich wieder einbezogen werden. In diesem Rahmen wird erkennbar sein, mit welchem Instrument ein Ziel am besten erreicht werden kann.</p><p>4. Die Kosten des Verkehrslärms für die Gesundheit der Bevölkerung und für Wertverluste von Immobilien betragen rund 1,9 Milliarden Franken jährlich. Mit dem Massnahmenplan sollen die Lärmimmissionen gesenkt und damit diese Kosten reduziert werden. Der finanzielle Aufwand, den die einzelnen Massnahmen erfordern, wird soweit möglich bei der Konkretisierung der Massnahmen abgeschätzt werden.</p><p>5. Die rechtlichen Grundlagen für die Massnahmen sind neben den in der Interpellation (Frage 1) zitierten Vorgaben der Bundesverfassung (SR 101) insbesondere Artikel 74 der Bundesverfassung und das Umweltschutzgesetz (SR 814.01).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat dieses Jahr einen neuen Massnahmenplan zur Bekämpfung von Lärm vorgestellt. Der zweite Schwerpunkt des Massnahmenplans gilt der Förderung von Ruhe- und Erholungsräumen in der Siedlungsentwicklung. Der Bundesrat schlägt raumplanerische Instrumente und Rahmenbedingungen vor, um bei der Gestaltung von urbanen Lebensräumen künftig auch akustische Kriterien mit einzubeziehen. Als dritten Schwerpunkt sieht der Bund die Modernisierung des Monitorings und gezielte Information vor, um das Verständnis für die Lärmproblematik in der Öffentlichkeit zu stärken.</p><p>Dazu stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Inwiefern wurde bei der Ausarbeitung dieser Massnahmen der Subsidiaritätsgedanke (Art. 3, 5a, 43a, 50 der Bundesverfassung) berücksichtigt?</p><p>2. Wurden dabei Auswirkungen auf die Wirtschaftsfreiheit, die Freiheit und (Eigen-)Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger angeschaut? </p><p>3. Stellen die genannten Massnahmen nicht Aktivitäten dar, die die Kantone oder Gemeinden, wenn nicht sogar unternehmerische oder gesellschaftliche Initiativen besser, konkreter, wirtschafts- und bevölkerungsnäher lösen könnten?</p><p>4. Wie hoch schätzt er den finanziellen Aufwand für diese Massnahmen?</p><p>5. Welches sind die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen für diese Massnahmen?</p>
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