Verwendung des Bundesanteils am Bilanzgewinn der Nationalbank für die zusätzliche Finanzierung des BFI-Bereichs

ShortId
17.3787
Id
20173787
Updated
28.07.2023 04:04
Language
de
Title
Verwendung des Bundesanteils am Bilanzgewinn der Nationalbank für die zusätzliche Finanzierung des BFI-Bereichs
AdditionalIndexing
24;32;36
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den letzten paar BFI-Vierjahresperioden sind die vom Parlament beschlossenen Mittel für Bildung, Forschung und Innovation regelmässig aus budgettechnischen Gründen gekürzt worden. Dies setzt sich fort. So sollen auch 2018 nicht die Beiträge ausbezahlt werden, welche das Parlament 2016 beschlossen hat. </p><p>Für die Hochschulen ist das Fehlen von verlässlichen Finanz-Zusagen höchst problematisch. Die Planung der Entwicklung der ETH, der kantonalen Universitäten und der Fachhochschulen wird durch dieses "Go-and-stop" erschwert.</p><p>Der höhere Finanzbedarf der Hochschulen ist unbestritten: Mehr Studierende, bessere Betreuungsverhältnisse, Anpassungen der Infrastruktur und nicht zuletzt die Digitalisierung erfordern mehr Geld.</p><p>Zurzeit sind die Schweizer Hochschulen noch konkurrenzfähig mit den Spitzenuniversitäten im Ausland. Eine Finanzierung, wie sie in den letzten und nächsten Jahren beobachtet werden kann, führt zum Verlust der Konkurrenzfähigkeit - zum Schaden künftiger Generationen. Denn diese werden auf dem Arbeitsmarkt einer internationalen Konkurrenz ausgesetzt sein.</p>
  • <p>Der Bundesrat lehnt die Forderung der Motion aus zwei Gründen ab: Zum einen will er aus finanzpolitischen Gründen auf diese neue Zweckbindung verzichten; zum andern ist er der Ansicht, dass der Bund im BFI-Bereich bereits heute eine angemessene und zuverlässige Finanzierung sicherstellt.</p><p>Der Bundesrat erachtet eine Zweckbindung von Einnahmen nur in Ausnahmefällen als gerechtfertigt, insbesondere wenn sie die Form einer Benutzerfinanzierung aufweist. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Vielmehr will die Motion bestehende Einnahmen, die bislang sämtlichen Aufgabengebieten zugutekamen, neu auf einen einzigen Bereich konzentrieren. Damit würde sich das Problem der steigenden Ausgabenbindungen weiter verschärfen. Der Anteil gebundener Ausgaben hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Diese Entwicklung schmälert den Spielraum bei der Budgetgestaltung; auch steigt der Druck auf diejenigen Aufgabenbereiche des Bundes, die nicht von solchen Zweckbindungen profitieren.</p><p>Sowohl der Bundesrat als auch das Parlament haben bei den Ausgabenbindungen Handlungsbedarf identifiziert und wollen diesem Trend entgegenwirken. Der Bundesrat will den Haushalt mittel- bis langfristig strukturell entlasten. Das Parlament seinerseits hat den Bundesrat mit der Annahme der Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20173259">17.3259</a>, "Gebundene Ausgaben reduzieren" beauftragt, die stark gebundenen Ausgaben des Bundes um 5 bis 10 Prozent zu reduzieren. Der Bundesrat wird verschiedene grössere Reformprojekte aufgleisen müssen, um diese Vorgabe nachhaltig und in gefordertem Ausmass erfüllen zu können. Die vorliegende Motion wäre ein Schritt in die falsche Richtung: Sie würde zu höheren statt zu geringeren Ausgabenbindungen führen.</p><p>Der Bundesrat anerkennt die Forderung des Motionärs nach einer verlässlichen Finanzierung im Bildungsbereich. Aufgrund der schwierigen Prognostizierbarkeit ist die Gewinnausschüttung der SNB aber keine sichere und stetige Finanzierungsquelle. Die Ausschüttung kann gemäss der aktuellen Gewinnausschüttungsvereinbarung zwischen null und 667 Millionen Franken schwanken. Die Gewinnausschüttung der SNB soll und darf sich zudem nicht nach politischen Zielen richten.</p><p>Der Bund gewährleistet in den genannten Bereichen (ETH, Universitäten, Fachhochschulen) bereits heute eine zuverlässige Finanzierung und misst dem BFI-Bereich insgesamt eine hohe Priorität bei. In den vergangenen 10 Rechnungsjahren sind die Ausgaben für Bildung und Forschung im Durchschnitt um 4,1 Prozent pro Jahr gestiegen. Für die BFI-Periode 2013-2016 betrug die durchschnittliche Zuwachsrate der Bundesbeiträge an den ETH-Bereich 2,8 Prozent, an die Universitäten 2,6 Prozent und an die Fachhochschulen 4,7 Prozent.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Teil des Bilanzgewinns der Nationalbank, der dem Bund gemäss Artikel 31 Absatz 2 des Nationalbankgesetzes zusteht, zusätzlich zu den separat mit der BFI-Botschaft zu beschliessenden Mitteln vollumfänglich dem BFI-Bereich zukommen zu lassen.</p>
  • Verwendung des Bundesanteils am Bilanzgewinn der Nationalbank für die zusätzliche Finanzierung des BFI-Bereichs
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den letzten paar BFI-Vierjahresperioden sind die vom Parlament beschlossenen Mittel für Bildung, Forschung und Innovation regelmässig aus budgettechnischen Gründen gekürzt worden. Dies setzt sich fort. So sollen auch 2018 nicht die Beiträge ausbezahlt werden, welche das Parlament 2016 beschlossen hat. </p><p>Für die Hochschulen ist das Fehlen von verlässlichen Finanz-Zusagen höchst problematisch. Die Planung der Entwicklung der ETH, der kantonalen Universitäten und der Fachhochschulen wird durch dieses "Go-and-stop" erschwert.</p><p>Der höhere Finanzbedarf der Hochschulen ist unbestritten: Mehr Studierende, bessere Betreuungsverhältnisse, Anpassungen der Infrastruktur und nicht zuletzt die Digitalisierung erfordern mehr Geld.</p><p>Zurzeit sind die Schweizer Hochschulen noch konkurrenzfähig mit den Spitzenuniversitäten im Ausland. Eine Finanzierung, wie sie in den letzten und nächsten Jahren beobachtet werden kann, führt zum Verlust der Konkurrenzfähigkeit - zum Schaden künftiger Generationen. Denn diese werden auf dem Arbeitsmarkt einer internationalen Konkurrenz ausgesetzt sein.</p>
    • <p>Der Bundesrat lehnt die Forderung der Motion aus zwei Gründen ab: Zum einen will er aus finanzpolitischen Gründen auf diese neue Zweckbindung verzichten; zum andern ist er der Ansicht, dass der Bund im BFI-Bereich bereits heute eine angemessene und zuverlässige Finanzierung sicherstellt.</p><p>Der Bundesrat erachtet eine Zweckbindung von Einnahmen nur in Ausnahmefällen als gerechtfertigt, insbesondere wenn sie die Form einer Benutzerfinanzierung aufweist. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Vielmehr will die Motion bestehende Einnahmen, die bislang sämtlichen Aufgabengebieten zugutekamen, neu auf einen einzigen Bereich konzentrieren. Damit würde sich das Problem der steigenden Ausgabenbindungen weiter verschärfen. Der Anteil gebundener Ausgaben hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Diese Entwicklung schmälert den Spielraum bei der Budgetgestaltung; auch steigt der Druck auf diejenigen Aufgabenbereiche des Bundes, die nicht von solchen Zweckbindungen profitieren.</p><p>Sowohl der Bundesrat als auch das Parlament haben bei den Ausgabenbindungen Handlungsbedarf identifiziert und wollen diesem Trend entgegenwirken. Der Bundesrat will den Haushalt mittel- bis langfristig strukturell entlasten. Das Parlament seinerseits hat den Bundesrat mit der Annahme der Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20173259">17.3259</a>, "Gebundene Ausgaben reduzieren" beauftragt, die stark gebundenen Ausgaben des Bundes um 5 bis 10 Prozent zu reduzieren. Der Bundesrat wird verschiedene grössere Reformprojekte aufgleisen müssen, um diese Vorgabe nachhaltig und in gefordertem Ausmass erfüllen zu können. Die vorliegende Motion wäre ein Schritt in die falsche Richtung: Sie würde zu höheren statt zu geringeren Ausgabenbindungen führen.</p><p>Der Bundesrat anerkennt die Forderung des Motionärs nach einer verlässlichen Finanzierung im Bildungsbereich. Aufgrund der schwierigen Prognostizierbarkeit ist die Gewinnausschüttung der SNB aber keine sichere und stetige Finanzierungsquelle. Die Ausschüttung kann gemäss der aktuellen Gewinnausschüttungsvereinbarung zwischen null und 667 Millionen Franken schwanken. Die Gewinnausschüttung der SNB soll und darf sich zudem nicht nach politischen Zielen richten.</p><p>Der Bund gewährleistet in den genannten Bereichen (ETH, Universitäten, Fachhochschulen) bereits heute eine zuverlässige Finanzierung und misst dem BFI-Bereich insgesamt eine hohe Priorität bei. In den vergangenen 10 Rechnungsjahren sind die Ausgaben für Bildung und Forschung im Durchschnitt um 4,1 Prozent pro Jahr gestiegen. Für die BFI-Periode 2013-2016 betrug die durchschnittliche Zuwachsrate der Bundesbeiträge an den ETH-Bereich 2,8 Prozent, an die Universitäten 2,6 Prozent und an die Fachhochschulen 4,7 Prozent.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Teil des Bilanzgewinns der Nationalbank, der dem Bund gemäss Artikel 31 Absatz 2 des Nationalbankgesetzes zusteht, zusätzlich zu den separat mit der BFI-Botschaft zu beschliessenden Mitteln vollumfänglich dem BFI-Bereich zukommen zu lassen.</p>
    • Verwendung des Bundesanteils am Bilanzgewinn der Nationalbank für die zusätzliche Finanzierung des BFI-Bereichs

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