Integrationsfördernde Kriterien für den Familiennachzug

ShortId
17.3791
Id
20173791
Updated
28.07.2023 03:58
Language
de
Title
Integrationsfördernde Kriterien für den Familiennachzug
AdditionalIndexing
2811;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Antwort auf die Interpellation 17.3176 ist zu entnehmen, dass "zurzeit keine wissenschaftlich fundierten Untersuchungen zum Zusammenhang zwischen Integration und der Regulierung des Familiennachzugs" bestehen.</p><p>Es scheint angezeigt, diese Grundlagen zu schaffen, denn die Wirkung der Kriterien ist sehr entscheidend, sowohl gesellschaftlich und sozial als auch volkswirtschaftlich. Die Kriterien für den Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene sind sehr herausfordernd (drei Jahre Besitz der vorläufigen Aufnahme, Sozialhilfeunabhängigkeit, bedarfsgerechte Wohnung). Die Kriterien können zwar einen Anreiz für die Integration schaffen, sie können aber durchaus auch kontraproduktiv wirken: Wenn die Sorge um die gefährdete Familie im Herkunftsland überwiegt und die Trennung die Integration erschwert, dann entstehen rasch zusätzliche Sozialhilfe- und Gesundheitskosten.</p><p>Es gibt daher ein grosses Interesse an Kriterien für den Familiennachzug, die einen echten Anreiz für die erfolgreiche Integration der vorläufig Aufgenommenen schaffen.</p>
  • <p>Der Familiennachzug zu vorläufig Aufgenommenen ist Gegenstand der Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates 17.3270, "Ersatz des Status der vorläufigen Aufnahme". Diese sieht die Einsetzung einer Expertenkommission zur Ausarbeitung der geplanten Gesetzesänderungen vor. In diesem Zusammenhang wird auch die Möglichkeit bestehen, Expertinnen und Experten einzuladen, um neuere Erkenntnisse zum Zusammenhang von Integration und Familiennachzug bei der vorläufigen Aufnahme aufzuzeigen.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass die Anliegen der Postulantin weitgehend erfüllt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die wissenschaftlichen Grundlagen zu schaffen und Bericht zu erstatten, wie die Kriterien des Familiennachzuges für vorläufig Aufgenommene (sowohl vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer als auch vorläufig aufgenommene Flüchtlinge) ausgestaltet werden können, damit sie eine integrationsfördernde Wirkung für die Betroffenen erzielen.</p>
  • Integrationsfördernde Kriterien für den Familiennachzug
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Antwort auf die Interpellation 17.3176 ist zu entnehmen, dass "zurzeit keine wissenschaftlich fundierten Untersuchungen zum Zusammenhang zwischen Integration und der Regulierung des Familiennachzugs" bestehen.</p><p>Es scheint angezeigt, diese Grundlagen zu schaffen, denn die Wirkung der Kriterien ist sehr entscheidend, sowohl gesellschaftlich und sozial als auch volkswirtschaftlich. Die Kriterien für den Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene sind sehr herausfordernd (drei Jahre Besitz der vorläufigen Aufnahme, Sozialhilfeunabhängigkeit, bedarfsgerechte Wohnung). Die Kriterien können zwar einen Anreiz für die Integration schaffen, sie können aber durchaus auch kontraproduktiv wirken: Wenn die Sorge um die gefährdete Familie im Herkunftsland überwiegt und die Trennung die Integration erschwert, dann entstehen rasch zusätzliche Sozialhilfe- und Gesundheitskosten.</p><p>Es gibt daher ein grosses Interesse an Kriterien für den Familiennachzug, die einen echten Anreiz für die erfolgreiche Integration der vorläufig Aufgenommenen schaffen.</p>
    • <p>Der Familiennachzug zu vorläufig Aufgenommenen ist Gegenstand der Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates 17.3270, "Ersatz des Status der vorläufigen Aufnahme". Diese sieht die Einsetzung einer Expertenkommission zur Ausarbeitung der geplanten Gesetzesänderungen vor. In diesem Zusammenhang wird auch die Möglichkeit bestehen, Expertinnen und Experten einzuladen, um neuere Erkenntnisse zum Zusammenhang von Integration und Familiennachzug bei der vorläufigen Aufnahme aufzuzeigen.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass die Anliegen der Postulantin weitgehend erfüllt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die wissenschaftlichen Grundlagen zu schaffen und Bericht zu erstatten, wie die Kriterien des Familiennachzuges für vorläufig Aufgenommene (sowohl vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer als auch vorläufig aufgenommene Flüchtlinge) ausgestaltet werden können, damit sie eine integrationsfördernde Wirkung für die Betroffenen erzielen.</p>
    • Integrationsfördernde Kriterien für den Familiennachzug

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