Bahnunterbruch bei Rastatt. Deutschland verpflichten

ShortId
17.3793
Id
20173793
Updated
28.07.2023 03:58
Language
de
Title
Bahnunterbruch bei Rastatt. Deutschland verpflichten
AdditionalIndexing
48;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Bei Haftungsfragen gilt das Zivilrecht des betroffenen Staates, in diesem Fall von Deutschland.</p><p>2. Der Bundesrat erwartet keine langfristigen negativen Folgen des Unterbruchs bezüglich der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene. Er wird im nächsten Verlagerungsbericht auf diesen Vorfall eingehen.</p><p>3. Für die Förderung des alpenquerenden kombinierten Verkehrs (inklusive des Import-, Export- und Binnenverkehrs über die Alpen) hat das Parlament Betriebsbeiträge von rund 150 Millionen Franken für das Jahr 2017 bewilligt. Weil die Betriebsabgeltungen im alpenquerenden kombinierten Verkehr nach effektiver Leistung ausbezahlt werden, wurden aufgrund der durch den Unterbruch der Rheintalbahn ausgefallenen Züge Mittel im entsprechenden Kredit frei. Ein Teil dieser Fördermittel wurde für Sofortmassnahmen eingesetzt, indem den betroffenen Operateuren vorübergehend höhere Betriebsbeiträge pro gefahrenen Zug ausbezahlt werden. Dies soll es dem Schienengüterverkehr durch die Alpen ermöglichen, sich nach der Sperrung der Rheintalstrecke wieder im Markt zu verankern und entstandene Verluste wettzumachen. Diese Massnahme führt zu keinen Mehrkosten für die Schweiz. Eine Rückforderung an Deutschland ist nicht vorgesehen, doch erwartet der Bundesrat, dass Deutschland seinerseits Massnahmen ergreift, um die Folgen von Rastatt schnell zu beseitigen.</p><p>4. Dem Bundesrat ist bekannt, dass in Deutschland geprüft wird, die Trassenpreise im Güterverkehr zu halbieren. Diese Massnahme stand bereits vor Rastatt zur Diskussion. Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich alle Massnahmen, welche zu einer stärkeren Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene beitragen. Entsprechende Massnahmen werden regelmässig mit den Verkehrsministerien der Nachbarländer besprochen.</p><p>5./6. Die Gleisabsenkung in Rastatt ereignete sich beim Bau eines Tunnels, der in Erfüllung des Vertrages von Lugano gebohrt wird. Dies zeigt, dass Deutschland den Ausbau der Rheintalbahn vorantreibt, wenn auch langsamer als ursprünglich geplant. Aktuell werden in Absprache mit den Schweizer Behörden bauliche und betriebliche Massnahmen geplant, um die Kapazität der Rheintalbahn für den Güterverkehr kontinuierlich und Schritt haltend mit der Verkehrsnachfrage zu erhöhen. Im schweizerisch-deutschen Lenkungsausschuss werden die Fortschritte beim Ausbau der Rheintalstrecke regelmässig überprüft und beurteilt. Im Ausbauschritt 2030/2035, den der Bundesrat am 29. September 2017 in die Vernehmlassung geschickt hat, sind zahlreiche Massnahmen zur Beseitigung von Engpässen und zur Verbesserung von Qualität und Geschwindigkeit der Gütertransporte auf der schweizerischen West-Ost-Achse vorgeschlagen. Mit Neat, ZEB und Ausbauschritt 2025 wurden massgebliche Investitionen für den Transitgüterverkehr beschlossen, die sich in Umsetzung befinden. Sie ermöglichen, dass bis 2020 der Güterverkehr auf einer Flachbahn mit 4-Meter-Profil und mit 740 Meter langen Güterzügen durch die Schweiz verkehren kann. Für Verbesserungen im Güterverkehr zwischen der Schweiz und Deutschland bzw. auf den europäischen Güterverkehrskorridoren sind primär die zuständigen Infrastrukturbetreiber, der Lenkungsausschuss Schweiz-Deutschland und die zuständigen Korridorgremien verantwortlich. Die Schweiz wird sich dort über ihre Vertreter entsprechend einsetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Von der Streckensperrung der vielbefahrenen Rheintalbahn bei Rastatt sind bis zur voraussichtlichen Wiedereröffnung am 2. Oktober 2017 täglich Hunderte Güterzüge betroffen. Die Zusatzkosten für Bahn und Wirtschaft liegen im dreistelligen Millionenbereich. Der Gütertransport hat sich von der Schiene auf die Strasse verlagert, mit spürbaren Auswirkungen auf den Lastwagenverkehr in der Schweiz. Das Astra zählte im August 2017 6 Prozent mehr Lastwagen, die durch den Gotthard-Strassentunnel fuhren, auf der San-Bernardino-Route 7 Prozent. Der Streckenunterbruch hat das Vertrauen in die Schiene geschwächt. Ohne besondere Anstrengungen werden diese Güter auf der Strasse bleiben und so die Verlagerungsziele der Schweiz empfindlich schwächen. Die bisher vom Bundesamt für Verkehr getroffenen Massnahmen reichen nicht aus, um die Rückverlagerung der Transporte auf die Schiene zu stimulieren. Der Bundesrat wird auch Deutschland in die Pflicht nehmen müssen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Der Streckenunterbruch bei Rastatt ist vermutlich auf unzulänglich angeordnete bauliche Massnahmen und nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen. Wer haftet für den dadurch entstandenen Schaden?</p><p>2. Welche langfristig negativen Folgen sind bezüglich Verlagerung der Güter auf die Schiene zu erwarten? Wie kann das Vertrauen in die Schiene nachhaltig gestärkt werden?</p><p>3. Mit welchen Massnahmen unterstützt der Bundesrat die notwendig gewordene Rückverlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene? Werden diese Massnahmen durch Deutschland abgegolten?</p><p>4. Welche Massnahmen sind dazu auf deutscher Seite geplant? Wird der Bundesrat Forderungen stellen, beispielsweise durch sofortige Rabatte auf Trassengebühren als Kompensation für den Güterverkehr?</p><p>5. In der Vergangenheit hat die Schweiz mit viel zu wenig Nachdruck auf die Durchsetzung des Vertrags von Lugano aus dem Jahr 1996 gepocht. Wie wird in Zukunft die Einhaltung auch von Deutschland eingefordert?</p><p>6. Wie kann sichergestellt werden, dass genügend Kapazitäten im grenzüberschreitenden Eisenbahn-Personen- und -Güterverkehr zwischen der Schweiz und Deutschland insbesondere auf der Hauptzulaufstrecke zur Neat sowie Ausweichrouten (Gäubahn) zur Verfügung stehen und Flaschenhälse wie Offenburg entschärft werden? Welche Massnahmen sind im Rahmen des Ausbauschrittes von Fabi/Step 2030/2035 zugunsten des Güterverkehrs vorgesehen?</p>
  • Bahnunterbruch bei Rastatt. Deutschland verpflichten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Bei Haftungsfragen gilt das Zivilrecht des betroffenen Staates, in diesem Fall von Deutschland.</p><p>2. Der Bundesrat erwartet keine langfristigen negativen Folgen des Unterbruchs bezüglich der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene. Er wird im nächsten Verlagerungsbericht auf diesen Vorfall eingehen.</p><p>3. Für die Förderung des alpenquerenden kombinierten Verkehrs (inklusive des Import-, Export- und Binnenverkehrs über die Alpen) hat das Parlament Betriebsbeiträge von rund 150 Millionen Franken für das Jahr 2017 bewilligt. Weil die Betriebsabgeltungen im alpenquerenden kombinierten Verkehr nach effektiver Leistung ausbezahlt werden, wurden aufgrund der durch den Unterbruch der Rheintalbahn ausgefallenen Züge Mittel im entsprechenden Kredit frei. Ein Teil dieser Fördermittel wurde für Sofortmassnahmen eingesetzt, indem den betroffenen Operateuren vorübergehend höhere Betriebsbeiträge pro gefahrenen Zug ausbezahlt werden. Dies soll es dem Schienengüterverkehr durch die Alpen ermöglichen, sich nach der Sperrung der Rheintalstrecke wieder im Markt zu verankern und entstandene Verluste wettzumachen. Diese Massnahme führt zu keinen Mehrkosten für die Schweiz. Eine Rückforderung an Deutschland ist nicht vorgesehen, doch erwartet der Bundesrat, dass Deutschland seinerseits Massnahmen ergreift, um die Folgen von Rastatt schnell zu beseitigen.</p><p>4. Dem Bundesrat ist bekannt, dass in Deutschland geprüft wird, die Trassenpreise im Güterverkehr zu halbieren. Diese Massnahme stand bereits vor Rastatt zur Diskussion. Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich alle Massnahmen, welche zu einer stärkeren Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene beitragen. Entsprechende Massnahmen werden regelmässig mit den Verkehrsministerien der Nachbarländer besprochen.</p><p>5./6. Die Gleisabsenkung in Rastatt ereignete sich beim Bau eines Tunnels, der in Erfüllung des Vertrages von Lugano gebohrt wird. Dies zeigt, dass Deutschland den Ausbau der Rheintalbahn vorantreibt, wenn auch langsamer als ursprünglich geplant. Aktuell werden in Absprache mit den Schweizer Behörden bauliche und betriebliche Massnahmen geplant, um die Kapazität der Rheintalbahn für den Güterverkehr kontinuierlich und Schritt haltend mit der Verkehrsnachfrage zu erhöhen. Im schweizerisch-deutschen Lenkungsausschuss werden die Fortschritte beim Ausbau der Rheintalstrecke regelmässig überprüft und beurteilt. Im Ausbauschritt 2030/2035, den der Bundesrat am 29. September 2017 in die Vernehmlassung geschickt hat, sind zahlreiche Massnahmen zur Beseitigung von Engpässen und zur Verbesserung von Qualität und Geschwindigkeit der Gütertransporte auf der schweizerischen West-Ost-Achse vorgeschlagen. Mit Neat, ZEB und Ausbauschritt 2025 wurden massgebliche Investitionen für den Transitgüterverkehr beschlossen, die sich in Umsetzung befinden. Sie ermöglichen, dass bis 2020 der Güterverkehr auf einer Flachbahn mit 4-Meter-Profil und mit 740 Meter langen Güterzügen durch die Schweiz verkehren kann. Für Verbesserungen im Güterverkehr zwischen der Schweiz und Deutschland bzw. auf den europäischen Güterverkehrskorridoren sind primär die zuständigen Infrastrukturbetreiber, der Lenkungsausschuss Schweiz-Deutschland und die zuständigen Korridorgremien verantwortlich. Die Schweiz wird sich dort über ihre Vertreter entsprechend einsetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Von der Streckensperrung der vielbefahrenen Rheintalbahn bei Rastatt sind bis zur voraussichtlichen Wiedereröffnung am 2. Oktober 2017 täglich Hunderte Güterzüge betroffen. Die Zusatzkosten für Bahn und Wirtschaft liegen im dreistelligen Millionenbereich. Der Gütertransport hat sich von der Schiene auf die Strasse verlagert, mit spürbaren Auswirkungen auf den Lastwagenverkehr in der Schweiz. Das Astra zählte im August 2017 6 Prozent mehr Lastwagen, die durch den Gotthard-Strassentunnel fuhren, auf der San-Bernardino-Route 7 Prozent. Der Streckenunterbruch hat das Vertrauen in die Schiene geschwächt. Ohne besondere Anstrengungen werden diese Güter auf der Strasse bleiben und so die Verlagerungsziele der Schweiz empfindlich schwächen. Die bisher vom Bundesamt für Verkehr getroffenen Massnahmen reichen nicht aus, um die Rückverlagerung der Transporte auf die Schiene zu stimulieren. Der Bundesrat wird auch Deutschland in die Pflicht nehmen müssen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Der Streckenunterbruch bei Rastatt ist vermutlich auf unzulänglich angeordnete bauliche Massnahmen und nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen. Wer haftet für den dadurch entstandenen Schaden?</p><p>2. Welche langfristig negativen Folgen sind bezüglich Verlagerung der Güter auf die Schiene zu erwarten? Wie kann das Vertrauen in die Schiene nachhaltig gestärkt werden?</p><p>3. Mit welchen Massnahmen unterstützt der Bundesrat die notwendig gewordene Rückverlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene? Werden diese Massnahmen durch Deutschland abgegolten?</p><p>4. Welche Massnahmen sind dazu auf deutscher Seite geplant? Wird der Bundesrat Forderungen stellen, beispielsweise durch sofortige Rabatte auf Trassengebühren als Kompensation für den Güterverkehr?</p><p>5. In der Vergangenheit hat die Schweiz mit viel zu wenig Nachdruck auf die Durchsetzung des Vertrags von Lugano aus dem Jahr 1996 gepocht. Wie wird in Zukunft die Einhaltung auch von Deutschland eingefordert?</p><p>6. Wie kann sichergestellt werden, dass genügend Kapazitäten im grenzüberschreitenden Eisenbahn-Personen- und -Güterverkehr zwischen der Schweiz und Deutschland insbesondere auf der Hauptzulaufstrecke zur Neat sowie Ausweichrouten (Gäubahn) zur Verfügung stehen und Flaschenhälse wie Offenburg entschärft werden? Welche Massnahmen sind im Rahmen des Ausbauschrittes von Fabi/Step 2030/2035 zugunsten des Güterverkehrs vorgesehen?</p>
    • Bahnunterbruch bei Rastatt. Deutschland verpflichten

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