Synergien mit anderen Staaten bei gemeinsamen Rückführungen suchen

ShortId
17.3800
Id
20173800
Updated
28.07.2023 04:18
Language
de
Title
Synergien mit anderen Staaten bei gemeinsamen Rückführungen suchen
AdditionalIndexing
2811;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Behandlung der Asylgesuche wurde mit der Neustrukturierung des Asylsystems bereits optimiert. Hingegen gibt es grosses Verbesserungspotenzial bei den Rückschaffungen von Asylsuchenden. </p><p>Obwohl kein Anrecht auf einen Verbleib in der Schweiz besteht, ist es teilweise nicht möglich, gewisse Staatsangehörige in ihre Heimatländer zurückzuführen.</p><p>Andere Länder sind je nach Zielstaat erfolgreicher, da sie einen besseren bilateralen Austausch mit diesen Ländern haben. Deutschland führt beispielsweise Rückführungen nach Afghanistan durch. Die Schweiz muss dort ansetzen und gezielt die Zusammenarbeit mit diesen Staaten bzw. mit Frontex suchen, sodass Synergien genutzt werden können und letztlich auch Personen in diese Herkunftsstaaten zurückgeschafft werden können.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen des Motionärs, im Rückkehrbereich mit anderen Staaten zusammenzuarbeiten. Die Schweiz pflegt im Rückkehrbereich einerseits eine intensive und aktive Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten. Mit zahlreichen Herkunftsstaaten funktioniert diese Zusammenarbeit sehr gut. Die Schweiz arbeitet im Rückkehrbereich darüber hinaus intensiv auf bi- und multilateraler Ebene mit europäischen Staaten zusammen. So engagiert sich die Schweiz in mehreren europäischen Gremien und Arbeitsgruppen (bspw. Return Experts Group des Europäischen Migrationsnetzwerkes, EMN, European Reintegration Network, Erin), wobei sie bei einigen auch den Vorsitz innehat (bspw. Arbeitsgruppen Äthiopien und Iran im Rahmen des Netzwerkes European Integrated Approach on Return towards Third Countries, Eurint).</p><p>Seit Januar 2009 hat die Schweiz die Möglichkeit, sich an den EU-Sammelflügen zu beteiligen, welche die europäische Grenzschutzagentur Frontex koordiniert und finanziert. Seit 2014 konnte die Zusammenarbeit der Schweiz mit Frontex im Bereich der Rückkehr massgeblich intensiviert werden. Beteiligte sich die Schweiz im Jahr 2013 lediglich an drei EU-Sammelflügen (6 Rückzuführende), waren es im vergangenen Jahr insgesamt 21 Flüge (83 Rückzuführende) und im laufenden Jahr bis Ende September insgesamt 12 Flüge (58 Rückzuführende). Acht der Flüge der letzten beiden Jahre hat die Schweiz als federführender Staat organisiert. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) prüft bei jedem angebotenen EU-Sammelflug anhand der Fluganmeldungen der Kantone, ob seitens der Schweiz ein Bedarf für eine Teilnahme besteht.</p><p>Die Zusammenarbeit im Rückkehrbereich soll mit der Übernahme der Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (2016/1624/EU) weiter verstärkt werden. Diese sieht unter anderem vor, dass Frontex eine grössere Verantwortung bei der Rückkehr von ausreisepflichtigen Personen übernimmt. Die Agentur soll ein ganzheitliches Rückkehrsystem aufbauen und entsprechende Synergien nutzen. Die Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache stellt für die Schweiz eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar. Der Bundesrat hat im Mai die Botschaft zur Übernahme der entsprechenden EU-Verordnung verabschiedet.</p><p>Mit den Nachbarstaaten pflegt die Schweiz generell, aber auch spezifisch im Rückkehrbereich einen engen Kontakt. So wurden an den quadrilateralen Treffen zwischen Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz im Frühjahr in Berlin und im Herbst 2017 in Zürich Themen im Bereich der freiwilligen und zwangsweisen Rückkehr sowie die Dublin-Zusammenarbeit vertieft diskutiert.</p><p>Zur Zusammenarbeit mit Afghanistan: Von Januar bis September 2017 reisten 54 Personen kontrolliert selbstständig aus, während 11 Personen zwangsweise zurückgeführt wurden. Allerdings konnte sich die Schweiz bislang nicht an EU-Sammelflügen nach Afghanistan beteiligen. Die Schweiz hat diesbezüglich mit den deutschen Behörden Kontakt aufgenommen und von diesen grundsätzlich das Einverständnis zur Teilnahme erhalten, doch stellten sich die afghanischen Behörden gegen dieses Vorhaben; dies mit der Begründung, dass die Schweiz nicht Teil der betreffenden Abmachung zwischen der Europäischen Union und Afghanistan ist. Die Schweiz steht diesbezüglich mit allen Partnern in Verbindung, um nach einer Lösung zu suchen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei den Rückschaffungen von Asylsuchenden vermehrt mit anderen (Nachbar-)Staaten zusammenzuarbeiten und Synergien, beispielsweise gemeinsame Rückschaffungsflüge, zu nutzen.</p>
  • Synergien mit anderen Staaten bei gemeinsamen Rückführungen suchen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Behandlung der Asylgesuche wurde mit der Neustrukturierung des Asylsystems bereits optimiert. Hingegen gibt es grosses Verbesserungspotenzial bei den Rückschaffungen von Asylsuchenden. </p><p>Obwohl kein Anrecht auf einen Verbleib in der Schweiz besteht, ist es teilweise nicht möglich, gewisse Staatsangehörige in ihre Heimatländer zurückzuführen.</p><p>Andere Länder sind je nach Zielstaat erfolgreicher, da sie einen besseren bilateralen Austausch mit diesen Ländern haben. Deutschland führt beispielsweise Rückführungen nach Afghanistan durch. Die Schweiz muss dort ansetzen und gezielt die Zusammenarbeit mit diesen Staaten bzw. mit Frontex suchen, sodass Synergien genutzt werden können und letztlich auch Personen in diese Herkunftsstaaten zurückgeschafft werden können.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen des Motionärs, im Rückkehrbereich mit anderen Staaten zusammenzuarbeiten. Die Schweiz pflegt im Rückkehrbereich einerseits eine intensive und aktive Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten. Mit zahlreichen Herkunftsstaaten funktioniert diese Zusammenarbeit sehr gut. Die Schweiz arbeitet im Rückkehrbereich darüber hinaus intensiv auf bi- und multilateraler Ebene mit europäischen Staaten zusammen. So engagiert sich die Schweiz in mehreren europäischen Gremien und Arbeitsgruppen (bspw. Return Experts Group des Europäischen Migrationsnetzwerkes, EMN, European Reintegration Network, Erin), wobei sie bei einigen auch den Vorsitz innehat (bspw. Arbeitsgruppen Äthiopien und Iran im Rahmen des Netzwerkes European Integrated Approach on Return towards Third Countries, Eurint).</p><p>Seit Januar 2009 hat die Schweiz die Möglichkeit, sich an den EU-Sammelflügen zu beteiligen, welche die europäische Grenzschutzagentur Frontex koordiniert und finanziert. Seit 2014 konnte die Zusammenarbeit der Schweiz mit Frontex im Bereich der Rückkehr massgeblich intensiviert werden. Beteiligte sich die Schweiz im Jahr 2013 lediglich an drei EU-Sammelflügen (6 Rückzuführende), waren es im vergangenen Jahr insgesamt 21 Flüge (83 Rückzuführende) und im laufenden Jahr bis Ende September insgesamt 12 Flüge (58 Rückzuführende). Acht der Flüge der letzten beiden Jahre hat die Schweiz als federführender Staat organisiert. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) prüft bei jedem angebotenen EU-Sammelflug anhand der Fluganmeldungen der Kantone, ob seitens der Schweiz ein Bedarf für eine Teilnahme besteht.</p><p>Die Zusammenarbeit im Rückkehrbereich soll mit der Übernahme der Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (2016/1624/EU) weiter verstärkt werden. Diese sieht unter anderem vor, dass Frontex eine grössere Verantwortung bei der Rückkehr von ausreisepflichtigen Personen übernimmt. Die Agentur soll ein ganzheitliches Rückkehrsystem aufbauen und entsprechende Synergien nutzen. Die Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache stellt für die Schweiz eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar. Der Bundesrat hat im Mai die Botschaft zur Übernahme der entsprechenden EU-Verordnung verabschiedet.</p><p>Mit den Nachbarstaaten pflegt die Schweiz generell, aber auch spezifisch im Rückkehrbereich einen engen Kontakt. So wurden an den quadrilateralen Treffen zwischen Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz im Frühjahr in Berlin und im Herbst 2017 in Zürich Themen im Bereich der freiwilligen und zwangsweisen Rückkehr sowie die Dublin-Zusammenarbeit vertieft diskutiert.</p><p>Zur Zusammenarbeit mit Afghanistan: Von Januar bis September 2017 reisten 54 Personen kontrolliert selbstständig aus, während 11 Personen zwangsweise zurückgeführt wurden. Allerdings konnte sich die Schweiz bislang nicht an EU-Sammelflügen nach Afghanistan beteiligen. Die Schweiz hat diesbezüglich mit den deutschen Behörden Kontakt aufgenommen und von diesen grundsätzlich das Einverständnis zur Teilnahme erhalten, doch stellten sich die afghanischen Behörden gegen dieses Vorhaben; dies mit der Begründung, dass die Schweiz nicht Teil der betreffenden Abmachung zwischen der Europäischen Union und Afghanistan ist. Die Schweiz steht diesbezüglich mit allen Partnern in Verbindung, um nach einer Lösung zu suchen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei den Rückschaffungen von Asylsuchenden vermehrt mit anderen (Nachbar-)Staaten zusammenzuarbeiten und Synergien, beispielsweise gemeinsame Rückschaffungsflüge, zu nutzen.</p>
    • Synergien mit anderen Staaten bei gemeinsamen Rückführungen suchen

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