Sicherung der nachhaltigen Versorgung mit Trinkwasser

ShortId
17.3801
Id
20173801
Updated
28.07.2023 04:18
Language
de
Title
Sicherung der nachhaltigen Versorgung mit Trinkwasser
AdditionalIndexing
52;2846;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für den Bundesrat hat die langfristige Sicherung der Trinkwasserressourcen einen sehr hohen Stellenwert. Die gute Qualität des Grundwassers muss im "Wasserschloss von Europa" langfristig erhalten werden. Dafür braucht es jedoch eine konsequente Umsetzung der Bestimmungen der Gewässerschutzgesetzgebung (Gewässerschutzgesetz, GSchG, SR 814.20, und Gewässerschutzverordnung, GSchV, SR 814.201) durch die Kantone.</p><p>1. Das Bundesrecht verlangt, dass alle Grundwasserfassungen von öffentlichem Interesse durch rechtsverbindliche Grundwasserschutzzonen geschützt werden. In diesen Schutzzonen gelten Nutzungseinschränkungen, um die Gefährdung des Grund- bzw. Trinkwassers durch pathogene Mikroorganismen und Stoffe gering zu halten. Bis heute verfügt ein wesentlicher Anteil dieser Trinkwasserfassungen noch nicht über rechtskräftig ausgeschiedene Schutzzonen. Zurzeit erhebt das Bundesamt für Umwelt bei den Kantonen den aktuellen Stand (Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen, Zuströmbereichen usw.) sowie allfällige Hinderungsgründe bei der Umsetzung der Gesetzgebung. Die Auswertung der Rückmeldungen gibt Anhaltspunkte über die Qualität und Wirksamkeit des Vollzugs in den Kantonen. Auf Basis dieser Auswertung müssen, wenn nötig, entsprechende Massnahmen auf Bundes- und Kantonsebene ergriffen werden.</p><p>2. Die Instrumente für die Berücksichtigung des Gewässerschutzes in der Raumplanung sind vorhanden. Die Umsetzung der Sicherung der wichtigen Trinkwasserressourcen liegt in der Kompetenz der Kantone, wobei der Bund sie bei dieser Aufgabe unterstützt (z. B. durch Kompetenzaufbau). Die Nutzungsplanung und die kantonalen Richtpläne haben bei der Sicherung der Grundwasservorkommen und der Sicherstellung einer ausreichenden Trinkwasserversorgung eine wichtige Funktion. Bei einigen Kantonen ist der Schutz strategisch wichtiger Grundwasserfassungen und Wasserversorgungsinfrastrukturen im kantonalen Richtplan bereits berücksichtigt. Auch in diversen kommunalen Nutzungsplanungen sind die Grundwasserschutzzonen grundeigentümerverbindlich ausgeschieden. Mit der Berücksichtigung des Themas Untergrund in der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700) kann das Thema Grundwasserschutz zudem noch besser in der Raumplanung verankert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Trinkwasser der Schweiz ist bisher ein natürliches Lebensmittel von guter Qualität. Aber die nachhaltige Wasserversorgung ist zunehmend bedroht.</p><p>- Trinkwasserressourcen werden verschmutzt: Eine breite Medienberichterstattung im Sommer 2017 hat auf Basis der Naqua-Daten des Bafu die zu hohen Pestizidwerte im Grundwasser thematisiert. Pflanzenschutzmittel (PSM) und deren Abbauprodukte werden immer häufiger in den Trinkwasserressourcen nachgewiesen, besonders in intensiv ackerbaulich genutzten Gebieten. Zudem gelangen auch neue Mikroverunreinigungen aus Haushalten, Industrie oder Verkehr in die Gewässer. Noch können 70 Prozent des Trinkwassers aus Grundwasser ohne oder mit einer einfachen Aufbereitung gewonnen werden. Dieses Privileg ist bedroht. Eine flächendeckende Trinkwasseraufbereitung wäre nicht nur teuer, sondern es besteht die Gefahr, dass ursprünglich unbedenkliche Stoffe zu toxischen Substanzen umgewandelt werden. </p><p>- Vollzugsdefizit: Bis heute sind nur etwa 60 Prozent der erforderlichen Schutzzonen für Trinkwasserfassungen rechtlich verbindlich ausgeschieden. Vorsorgliche Massnahmen zum Schutz der Trinkwasserressourcen in Zuströmbereichen werden oft nicht umgesetzt. </p><p>- Fehlende überregionale Planung: Neue Strassen oder wachsende Siedlungen zerschneiden zunehmend die Landschaft. Der Klimawandel (Trockenperioden) bringt zusätzliche Herausforderungen. Es entstehen immer mehr Nutzungskonflikte in den Kommunen. Trinkwasserfassungen und Grundwasserschutzzonen müssen aufgegeben werden. Da es praktisch unmöglich ist, geeignete Ersatzstandorte zu finden, ist für die künftige Trinkwasser-Versorgungssicherheit eine überregionale Planung zwingend. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie stellt er sicher, dass die Gewässerschutzgesetzgebung trotz zunehmendem Spardruck in den Kantonen wirksam zugunsten sauberer Trinkwasserressourcen umgesetzt wird, insbesondere das geltende Vorsorgegebot und das Verschmutzungsverbot, sodass auch in Zukunft das Trinkwasser mehrheitlich nicht aufbereitet werden muss?</p><p>2. Wie wird der Schutz der strategisch wichtigen Trinkwasserressourcen und -Infrastrukturbauten überregional auf planerischer Ebene mittel- und langfristig sichergestellt?</p>
  • Sicherung der nachhaltigen Versorgung mit Trinkwasser
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für den Bundesrat hat die langfristige Sicherung der Trinkwasserressourcen einen sehr hohen Stellenwert. Die gute Qualität des Grundwassers muss im "Wasserschloss von Europa" langfristig erhalten werden. Dafür braucht es jedoch eine konsequente Umsetzung der Bestimmungen der Gewässerschutzgesetzgebung (Gewässerschutzgesetz, GSchG, SR 814.20, und Gewässerschutzverordnung, GSchV, SR 814.201) durch die Kantone.</p><p>1. Das Bundesrecht verlangt, dass alle Grundwasserfassungen von öffentlichem Interesse durch rechtsverbindliche Grundwasserschutzzonen geschützt werden. In diesen Schutzzonen gelten Nutzungseinschränkungen, um die Gefährdung des Grund- bzw. Trinkwassers durch pathogene Mikroorganismen und Stoffe gering zu halten. Bis heute verfügt ein wesentlicher Anteil dieser Trinkwasserfassungen noch nicht über rechtskräftig ausgeschiedene Schutzzonen. Zurzeit erhebt das Bundesamt für Umwelt bei den Kantonen den aktuellen Stand (Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen, Zuströmbereichen usw.) sowie allfällige Hinderungsgründe bei der Umsetzung der Gesetzgebung. Die Auswertung der Rückmeldungen gibt Anhaltspunkte über die Qualität und Wirksamkeit des Vollzugs in den Kantonen. Auf Basis dieser Auswertung müssen, wenn nötig, entsprechende Massnahmen auf Bundes- und Kantonsebene ergriffen werden.</p><p>2. Die Instrumente für die Berücksichtigung des Gewässerschutzes in der Raumplanung sind vorhanden. Die Umsetzung der Sicherung der wichtigen Trinkwasserressourcen liegt in der Kompetenz der Kantone, wobei der Bund sie bei dieser Aufgabe unterstützt (z. B. durch Kompetenzaufbau). Die Nutzungsplanung und die kantonalen Richtpläne haben bei der Sicherung der Grundwasservorkommen und der Sicherstellung einer ausreichenden Trinkwasserversorgung eine wichtige Funktion. Bei einigen Kantonen ist der Schutz strategisch wichtiger Grundwasserfassungen und Wasserversorgungsinfrastrukturen im kantonalen Richtplan bereits berücksichtigt. Auch in diversen kommunalen Nutzungsplanungen sind die Grundwasserschutzzonen grundeigentümerverbindlich ausgeschieden. Mit der Berücksichtigung des Themas Untergrund in der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700) kann das Thema Grundwasserschutz zudem noch besser in der Raumplanung verankert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Trinkwasser der Schweiz ist bisher ein natürliches Lebensmittel von guter Qualität. Aber die nachhaltige Wasserversorgung ist zunehmend bedroht.</p><p>- Trinkwasserressourcen werden verschmutzt: Eine breite Medienberichterstattung im Sommer 2017 hat auf Basis der Naqua-Daten des Bafu die zu hohen Pestizidwerte im Grundwasser thematisiert. Pflanzenschutzmittel (PSM) und deren Abbauprodukte werden immer häufiger in den Trinkwasserressourcen nachgewiesen, besonders in intensiv ackerbaulich genutzten Gebieten. Zudem gelangen auch neue Mikroverunreinigungen aus Haushalten, Industrie oder Verkehr in die Gewässer. Noch können 70 Prozent des Trinkwassers aus Grundwasser ohne oder mit einer einfachen Aufbereitung gewonnen werden. Dieses Privileg ist bedroht. Eine flächendeckende Trinkwasseraufbereitung wäre nicht nur teuer, sondern es besteht die Gefahr, dass ursprünglich unbedenkliche Stoffe zu toxischen Substanzen umgewandelt werden. </p><p>- Vollzugsdefizit: Bis heute sind nur etwa 60 Prozent der erforderlichen Schutzzonen für Trinkwasserfassungen rechtlich verbindlich ausgeschieden. Vorsorgliche Massnahmen zum Schutz der Trinkwasserressourcen in Zuströmbereichen werden oft nicht umgesetzt. </p><p>- Fehlende überregionale Planung: Neue Strassen oder wachsende Siedlungen zerschneiden zunehmend die Landschaft. Der Klimawandel (Trockenperioden) bringt zusätzliche Herausforderungen. Es entstehen immer mehr Nutzungskonflikte in den Kommunen. Trinkwasserfassungen und Grundwasserschutzzonen müssen aufgegeben werden. Da es praktisch unmöglich ist, geeignete Ersatzstandorte zu finden, ist für die künftige Trinkwasser-Versorgungssicherheit eine überregionale Planung zwingend. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie stellt er sicher, dass die Gewässerschutzgesetzgebung trotz zunehmendem Spardruck in den Kantonen wirksam zugunsten sauberer Trinkwasserressourcen umgesetzt wird, insbesondere das geltende Vorsorgegebot und das Verschmutzungsverbot, sodass auch in Zukunft das Trinkwasser mehrheitlich nicht aufbereitet werden muss?</p><p>2. Wie wird der Schutz der strategisch wichtigen Trinkwasserressourcen und -Infrastrukturbauten überregional auf planerischer Ebene mittel- und langfristig sichergestellt?</p>
    • Sicherung der nachhaltigen Versorgung mit Trinkwasser

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