Der Bundesrat soll den Admeira-Streit stoppen

ShortId
17.3807
Id
20173807
Updated
28.07.2023 04:16
Language
de
Title
Der Bundesrat soll den Admeira-Streit stoppen
AdditionalIndexing
34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Vermarktungsunternehmen Admeira wird zu je einem Drittel von der Swisscom, der SRG und der Ringier AG gehalten. Es handelt sich um ein privatrechtliches Unternehmen, das die Wirtschaftsfreiheit für sich beanspruchen kann und den Regeln der freien Marktwirtschaft unterliegt. Der Bundesrat und die Verwaltung haben keine Aufsichtskompetenzen über Admeira.</p><p>Für die SRG ist das Engagement bei Admeira eine nichtkonzessionierte Tätigkeit, welche nicht mit Empfangsgebühren finanziert wird und welche sie im Rahmen ihrer Wirtschaftsfreiheit vornehmen kann. Artikel 29 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vom 24. März 2006 (RTVG; SR 784.40) erlaubt es aber dem UVEK, Auflagen zu erlassen, wenn solche Tätigkeiten andere Medienunternehmen in ihrem Entfaltungsspielraum erheblich beschränken. Das UVEK hat das Engagement der SRG bei Admeira geprüft und hat am 29. Februar 2016 den Erlass solcher Auflagen zulasten der SRG verworfen. Dieser Entscheid ist angefochten worden und noch nicht rechtskräftig. Die Weko hat keine Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs befürchtet und daher dem Zusammenschluss zugestimmt.</p><p>In Bezug auf die zielgruppenspezifische Werbung erwägt der Bundesrat, sowohl der SRG wie auch anderen Fernsehveranstaltern Beschränkungen aufzuerlegen.</p><p>1. Der Bundesrat als Aufsichtsbehörde sieht keinen Anlass, die Situation heute anders zu beurteilen als das UVEK in seinem Entscheid vom 29. Februar 2016. Da aktuell die Gerichte den Entscheid des UVEK zu beurteilen haben, wäre dies zudem mit Blick auf die Gewaltenteilung problematisch.</p><p>Im Übrigen ist zu bedenken, dass der Bund ohnehin nicht direkt dem Unternehmen Admeira, sondern nur der SRG Auflagen machen könnte. Die SRG wiederum könnte entsprechende Änderungen nicht einseitig vornehmen, sondern allfällige neue Auflagen nur im Einverständnis mit ihren Partnern erfüllen.</p><p>Nach den Informationen der SRG hat Admeira mehrere Schweizer Verlagsunternehmen angeschrieben und ihnen bilaterale Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit angeboten.</p><p>2. Die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S) hat am 11. Mai 2017 eine Motion (17.3355) eingereicht, welche den Bundesrat beauftragen will, im Rahmen der Erarbeitung des neuen Mediengesetzes Artikel 29 RTVG dahingehend zu ändern, dass eine Kooperation der SRG mit anderen Medienpartnern nur dann zugelassen wird, wenn sie zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt beiträgt und die Diskriminierungsfreiheit sichergestellt wird. Der Ständerat hat diesen Vorstoss am 26. September 2017 angenommen. Die Motion wird voraussichtlich in der Wintersession 2017 im Nationalrat traktandiert werden.</p><p>3. Der Bundesrat hat keine Aufsichtskompetenzen über Admeira und dementsprechend auch keine konkreten Kenntnisse über deren Geschäftstätigkeiten. Nach den Informationen der SRG hat das Vermarktungsunternehmen seine Stellung im Markt konsolidiert; die Einnahmen entwickelten sich erwartungsgemäss und entsprechend den allgemeinen Markttrends.</p><p>Für den Fall eines wirtschaftlichen Misserfolgs von Admeira hat die SRG vertragliche Vorkehrungen getroffen, die auch einen Ausstieg aus dem Unternehmen ermöglichen. Kurzfristig würden in diesem Fall zwar die Werbe- und Sponsoringeinnahmen der SRG sinken, es fliessen aber keine Einnahmen aus den Radio- und Fernsehempfangsgebühren an Admeira; ein Misserfolg hätte folglich keine Mehrbelastung der Haushalte zur Folge.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Werbemarkt-Plattform Admeira von SRG, Swisscom und Ringier liegt seit Jahren im Streit mit den privaten Verlegern. Medienberichten zufolge gab es bisher keine Gespräche über die diskriminierungsfreie Beteiligung an Admeira, weil sich deren Führung gegen eine Branchenlösung und nur für die Aufnahme einzelner Unternehmen ausspricht. Die Fronten sind verhärtet, und das Ende der politischen und juristischen Auseinandersetzung ist nicht absehbar. Bis eine gesetzliche Regelung greift, dürften Jahre verstreichen. Damit nicht noch weitere Kollateralschäden für die SRG entstehen, ist der Bundesrat als Aufsichtsbehörde gefordert. Ich frage ihn:</p><p>1. Ist die Aufsichtsbehörde bereit, die SRG zu verpflichten, unverzüglich Verhandlungen mit dem Verband Schweizer Medien aufzunehmen, um den diskriminierungsfreien Zugang der privaten Medien innert nützlicher Frist möglich zu machen? </p><p>2. Ist er bereit, im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen die Vorschriften im RTVG dahingehend zu präzisieren, dass der diskriminierungsfreie Zugang künftig jederzeit gewährleistet ist?</p><p>3. Wie hat sich Admeira wirtschaftlich entwickelt angesichts der weiter erodierenden TV-Werbeverträge?</p><p>Würden im Falle eines wirtschaftlichen Misserfolgs die Gebührenzahlenden belastet?</p>
  • Der Bundesrat soll den Admeira-Streit stoppen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Vermarktungsunternehmen Admeira wird zu je einem Drittel von der Swisscom, der SRG und der Ringier AG gehalten. Es handelt sich um ein privatrechtliches Unternehmen, das die Wirtschaftsfreiheit für sich beanspruchen kann und den Regeln der freien Marktwirtschaft unterliegt. Der Bundesrat und die Verwaltung haben keine Aufsichtskompetenzen über Admeira.</p><p>Für die SRG ist das Engagement bei Admeira eine nichtkonzessionierte Tätigkeit, welche nicht mit Empfangsgebühren finanziert wird und welche sie im Rahmen ihrer Wirtschaftsfreiheit vornehmen kann. Artikel 29 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vom 24. März 2006 (RTVG; SR 784.40) erlaubt es aber dem UVEK, Auflagen zu erlassen, wenn solche Tätigkeiten andere Medienunternehmen in ihrem Entfaltungsspielraum erheblich beschränken. Das UVEK hat das Engagement der SRG bei Admeira geprüft und hat am 29. Februar 2016 den Erlass solcher Auflagen zulasten der SRG verworfen. Dieser Entscheid ist angefochten worden und noch nicht rechtskräftig. Die Weko hat keine Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs befürchtet und daher dem Zusammenschluss zugestimmt.</p><p>In Bezug auf die zielgruppenspezifische Werbung erwägt der Bundesrat, sowohl der SRG wie auch anderen Fernsehveranstaltern Beschränkungen aufzuerlegen.</p><p>1. Der Bundesrat als Aufsichtsbehörde sieht keinen Anlass, die Situation heute anders zu beurteilen als das UVEK in seinem Entscheid vom 29. Februar 2016. Da aktuell die Gerichte den Entscheid des UVEK zu beurteilen haben, wäre dies zudem mit Blick auf die Gewaltenteilung problematisch.</p><p>Im Übrigen ist zu bedenken, dass der Bund ohnehin nicht direkt dem Unternehmen Admeira, sondern nur der SRG Auflagen machen könnte. Die SRG wiederum könnte entsprechende Änderungen nicht einseitig vornehmen, sondern allfällige neue Auflagen nur im Einverständnis mit ihren Partnern erfüllen.</p><p>Nach den Informationen der SRG hat Admeira mehrere Schweizer Verlagsunternehmen angeschrieben und ihnen bilaterale Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit angeboten.</p><p>2. Die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S) hat am 11. Mai 2017 eine Motion (17.3355) eingereicht, welche den Bundesrat beauftragen will, im Rahmen der Erarbeitung des neuen Mediengesetzes Artikel 29 RTVG dahingehend zu ändern, dass eine Kooperation der SRG mit anderen Medienpartnern nur dann zugelassen wird, wenn sie zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt beiträgt und die Diskriminierungsfreiheit sichergestellt wird. Der Ständerat hat diesen Vorstoss am 26. September 2017 angenommen. Die Motion wird voraussichtlich in der Wintersession 2017 im Nationalrat traktandiert werden.</p><p>3. Der Bundesrat hat keine Aufsichtskompetenzen über Admeira und dementsprechend auch keine konkreten Kenntnisse über deren Geschäftstätigkeiten. Nach den Informationen der SRG hat das Vermarktungsunternehmen seine Stellung im Markt konsolidiert; die Einnahmen entwickelten sich erwartungsgemäss und entsprechend den allgemeinen Markttrends.</p><p>Für den Fall eines wirtschaftlichen Misserfolgs von Admeira hat die SRG vertragliche Vorkehrungen getroffen, die auch einen Ausstieg aus dem Unternehmen ermöglichen. Kurzfristig würden in diesem Fall zwar die Werbe- und Sponsoringeinnahmen der SRG sinken, es fliessen aber keine Einnahmen aus den Radio- und Fernsehempfangsgebühren an Admeira; ein Misserfolg hätte folglich keine Mehrbelastung der Haushalte zur Folge.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Werbemarkt-Plattform Admeira von SRG, Swisscom und Ringier liegt seit Jahren im Streit mit den privaten Verlegern. Medienberichten zufolge gab es bisher keine Gespräche über die diskriminierungsfreie Beteiligung an Admeira, weil sich deren Führung gegen eine Branchenlösung und nur für die Aufnahme einzelner Unternehmen ausspricht. Die Fronten sind verhärtet, und das Ende der politischen und juristischen Auseinandersetzung ist nicht absehbar. Bis eine gesetzliche Regelung greift, dürften Jahre verstreichen. Damit nicht noch weitere Kollateralschäden für die SRG entstehen, ist der Bundesrat als Aufsichtsbehörde gefordert. Ich frage ihn:</p><p>1. Ist die Aufsichtsbehörde bereit, die SRG zu verpflichten, unverzüglich Verhandlungen mit dem Verband Schweizer Medien aufzunehmen, um den diskriminierungsfreien Zugang der privaten Medien innert nützlicher Frist möglich zu machen? </p><p>2. Ist er bereit, im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen die Vorschriften im RTVG dahingehend zu präzisieren, dass der diskriminierungsfreie Zugang künftig jederzeit gewährleistet ist?</p><p>3. Wie hat sich Admeira wirtschaftlich entwickelt angesichts der weiter erodierenden TV-Werbeverträge?</p><p>Würden im Falle eines wirtschaftlichen Misserfolgs die Gebührenzahlenden belastet?</p>
    • Der Bundesrat soll den Admeira-Streit stoppen

Back to List