Pflege und Betreuung sind eine Einheit

ShortId
17.3808
Id
20173808
Updated
28.07.2023 04:16
Language
de
Title
Pflege und Betreuung sind eine Einheit
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit der Einführung der Pflegefinanzierung werden die Pflege- und Betreuungsleistungen aufgesplittet, separat erfasst und abgerechnet. Gleichzeitig werden nur Pflegeleistungen über die Krankenkasse mitfinanziert. Auch die Beteiligung der öffentlichen Hand an den Restkosten gilt nur für die Pflegekosten. Dies führt in der Praxis zu einigen gravierenden Problemen, gefährdet wegen falschen Anreizen die Pflege- und Betreuungsqualität und verschiebt Kosten zu den Privathaushalten. Für die Pflege wurde in der Pflegefinanzierung ein maximaler Selbstkostenbetrag fixiert. Für Betreuung existiert ein solcher nicht.</p><p>Dies führt zu hohen Kosten zulasten der Nutzenden. Betreuungsleistungen müssen von den Betroffenen selber bezahlt werden, es sei denn, es erhalte jemand Ergänzungsleistungen. Nur wenige Gemeinden und Kantone unterstützen Betreuungsleistungen teilweise mit öffentlichen Mitteln. </p><p>Die Aufsplittung von Pflege- und Betreuungsleistungen führt dazu, dass diese Leistungen von verschiedenen Personen ausgeführt werden. Das führt insbesondere bei komplexen Situationen (z. B. Palliativpflege, Demenzpflege) zu unklaren Leistungsabgrenzungen und damit zu erhöhten Kosten für die Nutzenden. Darunter leiden Patientinnen und Patienten wie auch das Personal, denn zu viele Personen werden zu fragmentiert eingesetzt. </p><p>Die Aufteilung führt zu Fehlanreizen. Beispiel: Magensonde setzen statt Eingeben der Nahrung. Die Magensonde ist Pflege und als diese von Krankenkassen und öffentlicher Hand mitfinanziert, die Eingabe von Nahrung ist unter Umständen Betreuung und muss selber bezahlt werden. </p><p>Patientinnen und Patienten haben mit zu vielen verschiedenen Personen mit unterschiedlichen Aufgaben zu tun.</p><p>Pflegende und Betreuende hetzen von Patientin zu Patient. Ein ganzheitlicher Pflegeprozess wird behindert. Gute Qualität und gewachsene Pflegeprozesse werden erschwert. </p><p>Die Fachpersonen leiden unter der Hektik und unter fehlender Zeit.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen des Postulates, für eine qualitativ gute Pflege und Betreuung zu sorgen und die Belastung tragbar zu halten, welche durch die Pflicht zur Finanzierung der Pflege und Betreuung entsteht. Mit dem absehbaren Kostenwachstum im Bereich der Langzeitpflege gewinnt die Frage der Finanzierung an Gewicht.</p><p>Finanzierungsperspektiven für die Langzeitpflege, unter Betrachtung sowohl der Pflege- wie auch der Betreuungsleistungen, wurden bereits mit dem Bericht des Bundesrates vom 25. Mai 2016 "Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege" in Erfüllung der Postulate 12.3604, 14.3912 und 14.4165 aufgezeigt (Quelle: www.bag.admin.ch &gt; Service &gt; Publikationen &gt; Bundesratsberichte 2016).</p><p>Dieser Bericht betrachtete unter anderem auch Finanzierungsmodelle, bei welchen die Finanzierung von Pflege und Betreuung nach den gleichen Regeln erfolgt. Dabei wurden, wie auch von diesem Postulat verlangt, unter anderem auch Finanzierungsmodelle untersucht, welche ohne zusätzliche Kostenüberwälzung auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung funktionieren und die Belastung der Pflegebedürftigen nicht erhöhen.</p><p>Die parlamentarische Beratung des erwähnten Berichtes steht momentan noch aus und soll abgewartet werden. Für die Finanzierung der Langzeitpflege ist eine Gesamtsicht notwendig. Dieser soll nicht durch einen nochmaligen Bericht zu einem Teilbereich vorgegriffen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die negativen Auswirkungen der Trennung von Pflege und Betreuung aufgehoben werden können. Dabei soll er aufzeigen, wie die Pflege und die Betreuung ganzheitlich und ohne unnötige Aufsplitterung finanziert werden können. Er soll auch Finanzierungsmodelle prüfen, die ohne zusätzliche Kostenüberwälzung auf die Krankenkassen funktionieren. Insgesamt dürfen die Betroffenen nicht zusätzlich finanziell belastet werden.</p>
  • Pflege und Betreuung sind eine Einheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit der Einführung der Pflegefinanzierung werden die Pflege- und Betreuungsleistungen aufgesplittet, separat erfasst und abgerechnet. Gleichzeitig werden nur Pflegeleistungen über die Krankenkasse mitfinanziert. Auch die Beteiligung der öffentlichen Hand an den Restkosten gilt nur für die Pflegekosten. Dies führt in der Praxis zu einigen gravierenden Problemen, gefährdet wegen falschen Anreizen die Pflege- und Betreuungsqualität und verschiebt Kosten zu den Privathaushalten. Für die Pflege wurde in der Pflegefinanzierung ein maximaler Selbstkostenbetrag fixiert. Für Betreuung existiert ein solcher nicht.</p><p>Dies führt zu hohen Kosten zulasten der Nutzenden. Betreuungsleistungen müssen von den Betroffenen selber bezahlt werden, es sei denn, es erhalte jemand Ergänzungsleistungen. Nur wenige Gemeinden und Kantone unterstützen Betreuungsleistungen teilweise mit öffentlichen Mitteln. </p><p>Die Aufsplittung von Pflege- und Betreuungsleistungen führt dazu, dass diese Leistungen von verschiedenen Personen ausgeführt werden. Das führt insbesondere bei komplexen Situationen (z. B. Palliativpflege, Demenzpflege) zu unklaren Leistungsabgrenzungen und damit zu erhöhten Kosten für die Nutzenden. Darunter leiden Patientinnen und Patienten wie auch das Personal, denn zu viele Personen werden zu fragmentiert eingesetzt. </p><p>Die Aufteilung führt zu Fehlanreizen. Beispiel: Magensonde setzen statt Eingeben der Nahrung. Die Magensonde ist Pflege und als diese von Krankenkassen und öffentlicher Hand mitfinanziert, die Eingabe von Nahrung ist unter Umständen Betreuung und muss selber bezahlt werden. </p><p>Patientinnen und Patienten haben mit zu vielen verschiedenen Personen mit unterschiedlichen Aufgaben zu tun.</p><p>Pflegende und Betreuende hetzen von Patientin zu Patient. Ein ganzheitlicher Pflegeprozess wird behindert. Gute Qualität und gewachsene Pflegeprozesse werden erschwert. </p><p>Die Fachpersonen leiden unter der Hektik und unter fehlender Zeit.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen des Postulates, für eine qualitativ gute Pflege und Betreuung zu sorgen und die Belastung tragbar zu halten, welche durch die Pflicht zur Finanzierung der Pflege und Betreuung entsteht. Mit dem absehbaren Kostenwachstum im Bereich der Langzeitpflege gewinnt die Frage der Finanzierung an Gewicht.</p><p>Finanzierungsperspektiven für die Langzeitpflege, unter Betrachtung sowohl der Pflege- wie auch der Betreuungsleistungen, wurden bereits mit dem Bericht des Bundesrates vom 25. Mai 2016 "Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege" in Erfüllung der Postulate 12.3604, 14.3912 und 14.4165 aufgezeigt (Quelle: www.bag.admin.ch &gt; Service &gt; Publikationen &gt; Bundesratsberichte 2016).</p><p>Dieser Bericht betrachtete unter anderem auch Finanzierungsmodelle, bei welchen die Finanzierung von Pflege und Betreuung nach den gleichen Regeln erfolgt. Dabei wurden, wie auch von diesem Postulat verlangt, unter anderem auch Finanzierungsmodelle untersucht, welche ohne zusätzliche Kostenüberwälzung auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung funktionieren und die Belastung der Pflegebedürftigen nicht erhöhen.</p><p>Die parlamentarische Beratung des erwähnten Berichtes steht momentan noch aus und soll abgewartet werden. Für die Finanzierung der Langzeitpflege ist eine Gesamtsicht notwendig. Dieser soll nicht durch einen nochmaligen Bericht zu einem Teilbereich vorgegriffen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die negativen Auswirkungen der Trennung von Pflege und Betreuung aufgehoben werden können. Dabei soll er aufzeigen, wie die Pflege und die Betreuung ganzheitlich und ohne unnötige Aufsplitterung finanziert werden können. Er soll auch Finanzierungsmodelle prüfen, die ohne zusätzliche Kostenüberwälzung auf die Krankenkassen funktionieren. Insgesamt dürfen die Betroffenen nicht zusätzlich finanziell belastet werden.</p>
    • Pflege und Betreuung sind eine Einheit

Back to List