Signalisierung von Umleitungen bei Baustellen

ShortId
17.3810
Id
20173810
Updated
28.07.2023 04:18
Language
de
Title
Signalisierung von Umleitungen bei Baustellen
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Mit der nächsten Revision der Signalisationsverordnung (SSV; SR 741.21) soll eine rechtliche Grundlage für Umleitungswegweiser für den Fuss- und den Veloverkehr geschaffen werden. Der Start des Vernehmlassungsverfahrens ist für die erste Jahreshälfte 2018 geplant.</p><p>2. In Normen können generell nur Massnahmen abgebildet werden, die auf einer gültigen Rechtsgrundlage basieren. Da dies bei der Umleitungssignalisation für den Langsamverkehr im Baustellenbereich noch nicht der Fall ist, konnte diese bei der laufenden Normenüberarbeitung nicht berücksichtigt werden. Im Fall einer Aufnahme in die SSV könnte die Norm allerdings zeitnah angepasst werden.</p><p>3. Die Studie zum Pilotversuch in der Stadt Zürich wurde von der Dienstabteilung Verkehr der Stadt Zürich durchgeführt. Eine allfällige Publikation der Studie liegt in der Kompetenz der Stadt Zürich.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die heute vorhandenen Signalisierungsmöglichkeiten von Umleitungen für den Fuss- und Veloverkehr bei Baustellen sind ungenügend und werden von den Fussgängern und den Velofahrenden oft nicht verstanden und daher nicht befolgt. Das falsche Verhalten ist häufig mit einer erhöhten Gefährdung verbunden und ist damit ein Verkehrssicherheitsthema. Für die Umleitung für den Fussverkehr ist das Schild 2.61, "Fussweg", mit einem Pfeil für das Wechseln der Strassenseite vorgesehen. Für den Veloverkehr sieht die Signalisationsverordnung bei einer strengen Auslegung gar keine Möglichkeit für eine Umleitungssignalisierung vor. Deshalb hat die Stadt Zürich in einem vom Bundesamt für Strassen bewilligten Verkehrsversuch eine einfache und verständliche Umleitungssignalisierung für den Fuss- und Veloverkehr erfolgreich getestet. Der Bericht liegt seit einiger Zeit vor, ist aber noch nicht veröffentlicht.</p><p>Verschiedene Städte und Kantone warten nun darauf, dass sie diese neue Umleitungssignalisation offiziell anwenden dürfen. Zurzeit wird die Norm SN 640 886, "Signalisation von Baustellen auf Haupt- und Nebenstrassen" vom Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute überarbeitet. Sie enthält aber keine neuen Hinweise für den Fuss- und Veloverkehr. </p><p>Ich unterbreite daher dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wann wird er die von der Stadt Zürich erprobte Lösung für die Umleitung des Fuss- und Veloverkehrs in die Signalisationsverordnung aufnehmen?</p><p>2. Warum wurde diese Anpassung der Signalisationsverordnung nicht mit der Normüberarbeitung koordiniert?</p><p>3. Wann wird der Forschungsbericht über den Verkehrsversuch in Zürich publiziert?</p>
  • Signalisierung von Umleitungen bei Baustellen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Mit der nächsten Revision der Signalisationsverordnung (SSV; SR 741.21) soll eine rechtliche Grundlage für Umleitungswegweiser für den Fuss- und den Veloverkehr geschaffen werden. Der Start des Vernehmlassungsverfahrens ist für die erste Jahreshälfte 2018 geplant.</p><p>2. In Normen können generell nur Massnahmen abgebildet werden, die auf einer gültigen Rechtsgrundlage basieren. Da dies bei der Umleitungssignalisation für den Langsamverkehr im Baustellenbereich noch nicht der Fall ist, konnte diese bei der laufenden Normenüberarbeitung nicht berücksichtigt werden. Im Fall einer Aufnahme in die SSV könnte die Norm allerdings zeitnah angepasst werden.</p><p>3. Die Studie zum Pilotversuch in der Stadt Zürich wurde von der Dienstabteilung Verkehr der Stadt Zürich durchgeführt. Eine allfällige Publikation der Studie liegt in der Kompetenz der Stadt Zürich.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die heute vorhandenen Signalisierungsmöglichkeiten von Umleitungen für den Fuss- und Veloverkehr bei Baustellen sind ungenügend und werden von den Fussgängern und den Velofahrenden oft nicht verstanden und daher nicht befolgt. Das falsche Verhalten ist häufig mit einer erhöhten Gefährdung verbunden und ist damit ein Verkehrssicherheitsthema. Für die Umleitung für den Fussverkehr ist das Schild 2.61, "Fussweg", mit einem Pfeil für das Wechseln der Strassenseite vorgesehen. Für den Veloverkehr sieht die Signalisationsverordnung bei einer strengen Auslegung gar keine Möglichkeit für eine Umleitungssignalisierung vor. Deshalb hat die Stadt Zürich in einem vom Bundesamt für Strassen bewilligten Verkehrsversuch eine einfache und verständliche Umleitungssignalisierung für den Fuss- und Veloverkehr erfolgreich getestet. Der Bericht liegt seit einiger Zeit vor, ist aber noch nicht veröffentlicht.</p><p>Verschiedene Städte und Kantone warten nun darauf, dass sie diese neue Umleitungssignalisation offiziell anwenden dürfen. Zurzeit wird die Norm SN 640 886, "Signalisation von Baustellen auf Haupt- und Nebenstrassen" vom Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute überarbeitet. Sie enthält aber keine neuen Hinweise für den Fuss- und Veloverkehr. </p><p>Ich unterbreite daher dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wann wird er die von der Stadt Zürich erprobte Lösung für die Umleitung des Fuss- und Veloverkehrs in die Signalisationsverordnung aufnehmen?</p><p>2. Warum wurde diese Anpassung der Signalisationsverordnung nicht mit der Normüberarbeitung koordiniert?</p><p>3. Wann wird der Forschungsbericht über den Verkehrsversuch in Zürich publiziert?</p>
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