Internationale Zusammenarbeit beim Kindsentführungsalarm

ShortId
17.3812
Id
20173812
Updated
28.07.2023 04:17
Language
de
Title
Internationale Zusammenarbeit beim Kindsentführungsalarm
AdditionalIndexing
08;1211;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit dem bestehenden Entführungsalarm kann heute eine Öffentlichkeitsfahndung rasch und koordiniert ausgelöst werden. Die Hinweise aus der Bevölkerung werden zentral verarbeitet und sollen die ermittelnden Behörden unterstützen, Opfer und Täter rasch aufzuspüren. Es handelt sich um ein Mittel der ersten Stunde, das gezielt auf die Bedürfnisse der Kantone zugeschnitten ist.</p><p>Von den Nachbarstaaten verfügen derzeit Frankreich und Italien über ein eigenes Entführungsalarmsystem. Diese Systeme sind, wie jenes in der Schweiz, auf ihre nationalen Bedürfnisse ausgerichtet. Es liegt im Ermessen des jeweiligen Staates, einen in der Schweiz ausgelösten Entführungsalarm bei erhärtetem Verdacht im eigenen Land zu verbreiten. Eine automatische Übernahme des schweizerischen Alarms wäre aus Souveränitätsgründen jedoch nicht möglich. Da das Entführungsalarmsystem nur für eine Dauer von maximal fünf Stunden eingesetzt wird, wäre eine automatische Übernahme auch nur in sehr begrenzten Fällen (z. B. Entführung eines Kindes in einem Grenzkanton) sinnvoll. Viel wichtiger ist jedoch die schnelle Information und enge Zusammenarbeit mit den Partnerbehörden des Auslands.</p><p>Die Polizeikooperation mit den Nachbarstaaten basiert auf den entsprechenden bilateralen Polizeiverträgen und funktioniert sehr gut. Insbesondere in den Grenzregionen ermöglicht sie eine schnelle und zielgerichtete Unterstützung seitens der Partnerbehörden. Zudem werden alle Schengen-Staaten mittels Ausschreibung im SIS II umgehend in die Fahndungsarbeit einbezogen. Somit sind auch die Polizeibehörden der Partnerstaaten - unabhängig von einem Alarmsystem - in der Lage, geeignete Massnahmen zum Auffinden des Täters oder Opfers zu ergreifen. Diese Art der Zusammenarbeit unter Behörden ist nicht zeitgebunden und kann unbegrenzt weitergeführt werden. Entsprechend gilt es, diese gute Zusammenarbeit weiterhin zu pflegen. Schliesslich fliessen die Informationen auch über die sozialen Netzwerke der Polizeikorps, womit sie in der heutigen Medienlandschaft unverzüglich verbreitet werden und an keine Grenzen gebunden sind. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ab dem 1. Januar 2010 hat die Schweiz ein Alarmsystem gegen Kindsentführungen entwickelt. Es erlaubt es, dass im Falle einer Kindsentführung auf eine zusätzliche Ressource, nämlich die Bevölkerung, zurückgegriffen werden kann. Das Alarmsystem wird nur dann aktiviert, wenn ein Kind von einer Drittperson entführt wird. In diesem Fall ist Zeit ein entscheidender Faktor. Zudem ist es wegen der zunehmenden Mobilität und des fortschreitenden Wegfalls der Landesgrenzen unerlässlich, die ausländischen Partnerorganisationen unverzüglich und optimal koordiniert beizuziehen. Eine von fünf Kindsentführungen schliesst einen Grenzübertritt ein. </p><p>Kommt es zu einer Kindsentführung, bei der ein starker Verdacht besteht, dass der Entführer oder die Entführerin das Land verlassen hat, kann das Fedpol auf Verlangen des zuständigen Kantons im gesamten Schengen-Raum eine Vermisstenanzeige verbreiten. Die Benachrichtigung des Grenzwachtkorps, der Polizei- und Zollkooperationszentren und der direkten Verbindungsleute der Polizei in den Nachbarländern erleichtert die Suche.</p><p>Dieses System ist gut ausgestaltet. Trotzdem haben gewisse europäische Staaten, beispielsweise Frankreich, ihren eigenen und autonomen Entführungsalarm geschaffen. Aus diesem Grund frage ich den Bundesrat:</p><p>Würden diese Staaten, beispielsweise Frankreich, ihr Entführungsalarmsystem zur Verfügung stellen, falls die grosse Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Entführerin oder der Entführer mit dem Kind das Land verlassen hat?</p>
  • Internationale Zusammenarbeit beim Kindsentführungsalarm
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dem bestehenden Entführungsalarm kann heute eine Öffentlichkeitsfahndung rasch und koordiniert ausgelöst werden. Die Hinweise aus der Bevölkerung werden zentral verarbeitet und sollen die ermittelnden Behörden unterstützen, Opfer und Täter rasch aufzuspüren. Es handelt sich um ein Mittel der ersten Stunde, das gezielt auf die Bedürfnisse der Kantone zugeschnitten ist.</p><p>Von den Nachbarstaaten verfügen derzeit Frankreich und Italien über ein eigenes Entführungsalarmsystem. Diese Systeme sind, wie jenes in der Schweiz, auf ihre nationalen Bedürfnisse ausgerichtet. Es liegt im Ermessen des jeweiligen Staates, einen in der Schweiz ausgelösten Entführungsalarm bei erhärtetem Verdacht im eigenen Land zu verbreiten. Eine automatische Übernahme des schweizerischen Alarms wäre aus Souveränitätsgründen jedoch nicht möglich. Da das Entführungsalarmsystem nur für eine Dauer von maximal fünf Stunden eingesetzt wird, wäre eine automatische Übernahme auch nur in sehr begrenzten Fällen (z. B. Entführung eines Kindes in einem Grenzkanton) sinnvoll. Viel wichtiger ist jedoch die schnelle Information und enge Zusammenarbeit mit den Partnerbehörden des Auslands.</p><p>Die Polizeikooperation mit den Nachbarstaaten basiert auf den entsprechenden bilateralen Polizeiverträgen und funktioniert sehr gut. Insbesondere in den Grenzregionen ermöglicht sie eine schnelle und zielgerichtete Unterstützung seitens der Partnerbehörden. Zudem werden alle Schengen-Staaten mittels Ausschreibung im SIS II umgehend in die Fahndungsarbeit einbezogen. Somit sind auch die Polizeibehörden der Partnerstaaten - unabhängig von einem Alarmsystem - in der Lage, geeignete Massnahmen zum Auffinden des Täters oder Opfers zu ergreifen. Diese Art der Zusammenarbeit unter Behörden ist nicht zeitgebunden und kann unbegrenzt weitergeführt werden. Entsprechend gilt es, diese gute Zusammenarbeit weiterhin zu pflegen. Schliesslich fliessen die Informationen auch über die sozialen Netzwerke der Polizeikorps, womit sie in der heutigen Medienlandschaft unverzüglich verbreitet werden und an keine Grenzen gebunden sind. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ab dem 1. Januar 2010 hat die Schweiz ein Alarmsystem gegen Kindsentführungen entwickelt. Es erlaubt es, dass im Falle einer Kindsentführung auf eine zusätzliche Ressource, nämlich die Bevölkerung, zurückgegriffen werden kann. Das Alarmsystem wird nur dann aktiviert, wenn ein Kind von einer Drittperson entführt wird. In diesem Fall ist Zeit ein entscheidender Faktor. Zudem ist es wegen der zunehmenden Mobilität und des fortschreitenden Wegfalls der Landesgrenzen unerlässlich, die ausländischen Partnerorganisationen unverzüglich und optimal koordiniert beizuziehen. Eine von fünf Kindsentführungen schliesst einen Grenzübertritt ein. </p><p>Kommt es zu einer Kindsentführung, bei der ein starker Verdacht besteht, dass der Entführer oder die Entführerin das Land verlassen hat, kann das Fedpol auf Verlangen des zuständigen Kantons im gesamten Schengen-Raum eine Vermisstenanzeige verbreiten. Die Benachrichtigung des Grenzwachtkorps, der Polizei- und Zollkooperationszentren und der direkten Verbindungsleute der Polizei in den Nachbarländern erleichtert die Suche.</p><p>Dieses System ist gut ausgestaltet. Trotzdem haben gewisse europäische Staaten, beispielsweise Frankreich, ihren eigenen und autonomen Entführungsalarm geschaffen. Aus diesem Grund frage ich den Bundesrat:</p><p>Würden diese Staaten, beispielsweise Frankreich, ihr Entführungsalarmsystem zur Verfügung stellen, falls die grosse Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Entführerin oder der Entführer mit dem Kind das Land verlassen hat?</p>
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