Schaffung einer Plattform für Weiterbildungsangebote

ShortId
17.3814
Id
20173814
Updated
28.07.2023 04:14
Language
de
Title
Schaffung einer Plattform für Weiterbildungsangebote
AdditionalIndexing
32;36
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das neue Weiterbildungsgesetz, das auf den 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, hat namentlich zum Ziel, die Transparenz über das Weiterbildungsangebot zu erhöhen. Das Weiterbildungsangebot in der Schweiz geht von öffentlichen und privaten Anbietern aus und zeichnet sich durch eine grosse Heterogenität aus. Darauf muss man mit einer organisierten und konzertierten Massnahme antworten, die dieses breite und diversifizierte Angebot lesbar macht.</p><p>Denn tatsächlich kann diese Heterogenität eine eigentliche Barriere werden. Zum Beispiel riskiert die erwachsene Person, die auf der Suche nach einer Weiterbildung ist, sich völlig zu verirren angesichts des Mangels an Informationen und der ungeheuren Vielfalt der Angebote. Oder ein Arbeitgeber riskiert, die Kompetenzen einer Kandidatin oder eines Kandidaten für eine Stelle falsch einzuschätzen. Ein Angebot, das lückenhaft und chaotisch dargeboten wird, fördert die Weiterbildung und die Gewinnung geeigneter Arbeitskräfte nicht, sondern hemmt sie. Es ist von daher dringend geboten, die Lesbarkeit und die Transparenz des Angebots zu erhöhen.</p><p>Die Schaffung einer zentralen, nationalen Plattform, die das bestehende Angebot erfasst, hätte verschiedene Vorteile. Zunächst würde sie die Information an die Adresse der Erwachsenen verbessern. Das lebenslange Lernen ist ja in der Verantwortung jedes und jeder Einzelnen. Eine bessere Information würde auch ein positives Signal zugunsten der Weiterbildung aussenden; sie würde Klarheit über das Angebot schaffen und dieses damit verständlicher machen. Zudem würde ein erleichterter Zugang zu den Informationen die Teilhabe gewisser Minderheiten an der Weiterbildung erhöhen. Des Weiteren würde eine grössere Transparenz auch den Wettbewerb unter den Angeboten stimulieren und damit die Qualität des Angebots steigern. Schliesslich käme eine solche Plattform den Arbeitgebern zugute, die gegenwärtig oft Mühe bekunden, die Ausbildungen und Ausweise der Kandidatinnen und Kandidaten für eine Stelle richtig einzuschätzen.</p><p>Diese Plattform würde das Weiterbildungsangebot nicht bloss erschliessen. Ihr käme auch die Rolle zu, über die Weiterbildung zu informieren und diese zu propagieren und unter den verschiedenen Akteuren Synergien freizusetzen, zum Nutzen der Individuen wie auch der Wirtschaft.</p>
  • <p>Weiterbildung spielt für die Menschen in der Schweiz, die Gesellschaft und die Wirtschaft eine wichtige Rolle. Die beschleunigten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen erfordern, dass Qualifikationen und Wissen ständig angepasst und erweitert werden. Mit dem Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG), das am 1. Januar 2017 in Kraft trat, wird der Bedeutung des lebenslangen Lernens Rechnung getragen. Unter Weiterbildung definiert das Gesetz die Bildung, die namentlich in organisierten Kursen, mit Lernprogrammen und einer definierten Lehr-Lern-Beziehung ausserhalb der formalen Bildung erfolgt. Das WeBiG hält zudem fest, dass der einzelne Mensch die Verantwortung für seine Weiterbildung trägt.</p><p>Ein Ziel des WeBiG ist die Transparenz. Diese wird mit der Einordnung der Weiterbildung in den Bildungsraum gefördert. Zudem sollen die Bildungsanbieter die Instrumente der Qualitätssicherung und -entwicklung konsequent und stufengerecht einsetzen. Die Abschlüsse müssen für die Konsumentinnen und Konsumenten lesbar sein, und die Anrechnung von Bildungsleistungen an die formale Bildung muss erleichtert werden. Schliesslich unterstützt das WeBiG mit klaren Vorgaben zur staatlichen Förderung von Weiterbildung auch den Wettbewerb. Qualität und Transparenz sind jedoch in erster Linie Sache der Anbieter; sie können nicht durch den Bund sichergestellt werden.</p><p>Die Finanzhilfen gestützt auf Artikel 12 WeBiG für die Förderperiode 2017-2020 betragen jährlich rund 2,7 Millionen Franken. Dafür wurden sieben Leistungsvereinbarungen mit Organisationen der Weiterbildung - unter anderem mit dem Schweizerischen Verband für Weiterbildung (Sveb) - abgeschlossen. Ein wichtiges Ziel der Leistungsvereinbarung mit dem Sveb ist das Bereitstellen und Bündeln umfassender, öffentlich verfügbarer Informationen zur Weiterbildung. Dies geschieht unter anderem mit dem Ausbau, der Pflege und Bewirtschaftung diverser Webseiten und Portale. Auf der Website www.alisearch.ch beispielsweise finden sich aktuell über 40 000 Weiterbildungskurse mit detaillierten Informationen zu Anbietern, Kursinhalten, Zielgruppen, Preisen, Dauer und Abschlüssen. Zudem existiert mit www.berufsberatung.ch eine von den Kantonen betriebene und vom Bund mitfinanzierte Website mit rund 18 000 detaillierten Weiterbildungsangeboten im Bereich der nichtformalen Bildung und über 5000 Angeboten der formalen Bildung.</p><p>Ab Januar 2018 werden Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, vom Bund finanziell unterstützt, dies unter der Voraussetzung, dass die Kurse auf der sogenannten Meldeliste stehen. Diese Liste, welche auf der Website des SBFI aufgeschaltet ist, bildet die subventionsrechtliche Grundlage für die Auszahlung der Beiträge und bietet eine Übersicht über das verfügbare Kursangebot.</p><p>Der Bundesrat geht mit der Motionärin einig, dass die Bereitstellung von Informationen rund um die Weiterbildung im Sinne der Transparenz von zentraler Bedeutung ist. Das Anliegen wird mit den zur Verfügung stehenden Informationsplattformen jedoch bereits heute umfassend und ausreichend abgedeckt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine zentrale Plattform zu schaffen, die die Gesamtheit des Weiterbildungsangebotes in leicht zugänglicher und strukturierter Form erschliesst. Diese Meta-Plattform sollte das Angebot an Weiterbildungen nicht bloss erfassen, sondern darüber auch informieren, die Weiterbildung fördern und die Angebote zusammenführen und verknüpfen. Sie sollte den Unternehmen wie auch den Einzelpersonen den Überblick garantieren und einen strukturierten Zugang ermöglichen; heute steht man nämlich oft, wenn man eine Auswahl treffen und die Angebote interpretieren will, vor einem chaotischen Dschungel und findet sich nicht zurecht.</p>
  • Schaffung einer Plattform für Weiterbildungsangebote
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das neue Weiterbildungsgesetz, das auf den 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, hat namentlich zum Ziel, die Transparenz über das Weiterbildungsangebot zu erhöhen. Das Weiterbildungsangebot in der Schweiz geht von öffentlichen und privaten Anbietern aus und zeichnet sich durch eine grosse Heterogenität aus. Darauf muss man mit einer organisierten und konzertierten Massnahme antworten, die dieses breite und diversifizierte Angebot lesbar macht.</p><p>Denn tatsächlich kann diese Heterogenität eine eigentliche Barriere werden. Zum Beispiel riskiert die erwachsene Person, die auf der Suche nach einer Weiterbildung ist, sich völlig zu verirren angesichts des Mangels an Informationen und der ungeheuren Vielfalt der Angebote. Oder ein Arbeitgeber riskiert, die Kompetenzen einer Kandidatin oder eines Kandidaten für eine Stelle falsch einzuschätzen. Ein Angebot, das lückenhaft und chaotisch dargeboten wird, fördert die Weiterbildung und die Gewinnung geeigneter Arbeitskräfte nicht, sondern hemmt sie. Es ist von daher dringend geboten, die Lesbarkeit und die Transparenz des Angebots zu erhöhen.</p><p>Die Schaffung einer zentralen, nationalen Plattform, die das bestehende Angebot erfasst, hätte verschiedene Vorteile. Zunächst würde sie die Information an die Adresse der Erwachsenen verbessern. Das lebenslange Lernen ist ja in der Verantwortung jedes und jeder Einzelnen. Eine bessere Information würde auch ein positives Signal zugunsten der Weiterbildung aussenden; sie würde Klarheit über das Angebot schaffen und dieses damit verständlicher machen. Zudem würde ein erleichterter Zugang zu den Informationen die Teilhabe gewisser Minderheiten an der Weiterbildung erhöhen. Des Weiteren würde eine grössere Transparenz auch den Wettbewerb unter den Angeboten stimulieren und damit die Qualität des Angebots steigern. Schliesslich käme eine solche Plattform den Arbeitgebern zugute, die gegenwärtig oft Mühe bekunden, die Ausbildungen und Ausweise der Kandidatinnen und Kandidaten für eine Stelle richtig einzuschätzen.</p><p>Diese Plattform würde das Weiterbildungsangebot nicht bloss erschliessen. Ihr käme auch die Rolle zu, über die Weiterbildung zu informieren und diese zu propagieren und unter den verschiedenen Akteuren Synergien freizusetzen, zum Nutzen der Individuen wie auch der Wirtschaft.</p>
    • <p>Weiterbildung spielt für die Menschen in der Schweiz, die Gesellschaft und die Wirtschaft eine wichtige Rolle. Die beschleunigten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen erfordern, dass Qualifikationen und Wissen ständig angepasst und erweitert werden. Mit dem Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG), das am 1. Januar 2017 in Kraft trat, wird der Bedeutung des lebenslangen Lernens Rechnung getragen. Unter Weiterbildung definiert das Gesetz die Bildung, die namentlich in organisierten Kursen, mit Lernprogrammen und einer definierten Lehr-Lern-Beziehung ausserhalb der formalen Bildung erfolgt. Das WeBiG hält zudem fest, dass der einzelne Mensch die Verantwortung für seine Weiterbildung trägt.</p><p>Ein Ziel des WeBiG ist die Transparenz. Diese wird mit der Einordnung der Weiterbildung in den Bildungsraum gefördert. Zudem sollen die Bildungsanbieter die Instrumente der Qualitätssicherung und -entwicklung konsequent und stufengerecht einsetzen. Die Abschlüsse müssen für die Konsumentinnen und Konsumenten lesbar sein, und die Anrechnung von Bildungsleistungen an die formale Bildung muss erleichtert werden. Schliesslich unterstützt das WeBiG mit klaren Vorgaben zur staatlichen Förderung von Weiterbildung auch den Wettbewerb. Qualität und Transparenz sind jedoch in erster Linie Sache der Anbieter; sie können nicht durch den Bund sichergestellt werden.</p><p>Die Finanzhilfen gestützt auf Artikel 12 WeBiG für die Förderperiode 2017-2020 betragen jährlich rund 2,7 Millionen Franken. Dafür wurden sieben Leistungsvereinbarungen mit Organisationen der Weiterbildung - unter anderem mit dem Schweizerischen Verband für Weiterbildung (Sveb) - abgeschlossen. Ein wichtiges Ziel der Leistungsvereinbarung mit dem Sveb ist das Bereitstellen und Bündeln umfassender, öffentlich verfügbarer Informationen zur Weiterbildung. Dies geschieht unter anderem mit dem Ausbau, der Pflege und Bewirtschaftung diverser Webseiten und Portale. Auf der Website www.alisearch.ch beispielsweise finden sich aktuell über 40 000 Weiterbildungskurse mit detaillierten Informationen zu Anbietern, Kursinhalten, Zielgruppen, Preisen, Dauer und Abschlüssen. Zudem existiert mit www.berufsberatung.ch eine von den Kantonen betriebene und vom Bund mitfinanzierte Website mit rund 18 000 detaillierten Weiterbildungsangeboten im Bereich der nichtformalen Bildung und über 5000 Angeboten der formalen Bildung.</p><p>Ab Januar 2018 werden Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, vom Bund finanziell unterstützt, dies unter der Voraussetzung, dass die Kurse auf der sogenannten Meldeliste stehen. Diese Liste, welche auf der Website des SBFI aufgeschaltet ist, bildet die subventionsrechtliche Grundlage für die Auszahlung der Beiträge und bietet eine Übersicht über das verfügbare Kursangebot.</p><p>Der Bundesrat geht mit der Motionärin einig, dass die Bereitstellung von Informationen rund um die Weiterbildung im Sinne der Transparenz von zentraler Bedeutung ist. Das Anliegen wird mit den zur Verfügung stehenden Informationsplattformen jedoch bereits heute umfassend und ausreichend abgedeckt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine zentrale Plattform zu schaffen, die die Gesamtheit des Weiterbildungsangebotes in leicht zugänglicher und strukturierter Form erschliesst. Diese Meta-Plattform sollte das Angebot an Weiterbildungen nicht bloss erfassen, sondern darüber auch informieren, die Weiterbildung fördern und die Angebote zusammenführen und verknüpfen. Sie sollte den Unternehmen wie auch den Einzelpersonen den Überblick garantieren und einen strukturierten Zugang ermöglichen; heute steht man nämlich oft, wenn man eine Auswahl treffen und die Angebote interpretieren will, vor einem chaotischen Dschungel und findet sich nicht zurecht.</p>
    • Schaffung einer Plattform für Weiterbildungsangebote

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