Menschen mit Behinderungen wollen mitreden

ShortId
17.3820
Id
20173820
Updated
28.07.2023 04:14
Language
de
Title
Menschen mit Behinderungen wollen mitreden
AdditionalIndexing
2836;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die mit der Behindertenpolitik befassten Bundesstellen haben die Informationen des BFS zum Vertrauen von Menschen mit Behinderungen in die Institutionen zur Kenntnis genommen. Für deren Interpretation bedarf es wissenschaftlicher Analysen, die zurzeit noch nicht vorliegen.</p><p>2. Artikel 4 Absatz 3 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (SR 0.109) verpflichtet die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderungen über die sie vertretenden Organisationen bei der Ausarbeitung und der Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung des Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen zu Fragen, die sie betreffen, zu konsultieren und aktiv einzubeziehen. Verlangt ist ein effektiver Einbezug von Menschen mit Behinderungen über ihre Organisationen, ohne dass die UN-BRK eine spezifische Form vorgeben würde.</p><p>Bundesstellen, die ausdrücklich mit behindertenpolitischen Themen wie etwa der Invalidenversicherung oder der Behindertengleichstellung befasst sind, pflegen mit Behindertenorganisationen seit Langem einen regelmässigen Austausch und beziehen diese in unterschiedlichster Weise (z. B. Einholen von Expertise, Mitarbeit in Arbeits- und Projektgruppen) in die Gestaltung und Umsetzung von Massnahmen ein. Über das Vernehmlassungsverfahren ist gewährleistet, dass auch alle anderen Bundesstellen Behindertenorganisationen bei Geschäften von grosser Tragweite einbeziehen.</p><p>3. Der Bundesrat hat aufgrund einer Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG; SR 151.3) Ende 2015 das EDI beauftragt, Massnahmenvorschläge für eine Vertiefung der Behindertenpolitik, insbesondere auch eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen auszuarbeiten und in einem Bericht zur Behindertenpolitik darzustellen. Sowohl bei der Evaluation wie auch bei der Erarbeitung des Berichtes sind Behindertenorganisationen direkt oder über ihren Dachverband Inclusion Handicap von Anfang an sowohl auf fachlicher wie auch auf strategischer Ebene einbezogen worden. Am 11. Januar 2017 hat der Bundesrat vom Bericht des EDI zur Entwicklung der Behindertenpolitik (<a href="http://www.edi.admin.ch/ebgb">www.edi.admin.ch/ebgb</a> &gt; Behindertenpolitik) Kenntnis genommen und das EDI beauftragt, die Massnahmen mit den Kantonen und Verbänden zu diskutieren und zu vertiefen. Diese Diskussionen finden derzeit und unter Beteiligung von Behindertenorganisationen statt.</p><p>4. Das Vernehmlassungsverfahren bezweckt die Beteiligung der Kantone, der politischen Parteien und der interessierten Kreise an der Meinungsbildung und Entscheidfindung des Bundes. Nebst Verfassungsänderungen, Gesetzesvorlagen und gewissen völkerrechtlichen Verträgen können auch weitere Vorhaben des Bundes von erheblicher politischer, finanzieller, wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer oder kultureller Tragweite Gegenstand einer Vernehmlassung sein. Diese soll Aufschluss geben über die sachliche Richtigkeit, Vollzugstauglichkeit und Akzeptanz eines Vorhabens. Grundsätzlich sind damit die Voraussetzungen gegeben, dass Menschen mit Behinderungen direkt oder über ihre Organisationen in einer den Anforderungen von Artikel 4 Absatz 3 BRK genügenden Form einbezogen werden. Die im Bericht des EDI vorgesehenen Massnahmen sollen dazu beitragen, dass diese Vernehmlassung künftig systematisch gewährleistet ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>2014 ist die Schweiz der Uno-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) beigetreten. </p><p>Unser Land hat sich damit verpflichtet, rechtliche Grundlagen und politische Strategien in engen Konsultationen mit Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen zu erarbeiten und umzusetzen (Art. 4 BRK). Diese Verpflichtung hält die Schweiz heute nicht oder zu wenig ein. Nach wie vor sind Menschen mit Behinderungen von politischen Diskussionen und Entscheidungen weitgehend ausgeschlossen. Ohne die Erfahrungen und die Expertise der Betroffenen sind daher die Ergebnisse solcher Prozesse mangelhaft. Dies zeigt sich bei Gesetzesrevisionen wie auch bei Strategien, selbst wenn dazu Vernehmlassungen durchgeführt, aber die Einwände und Vorschläge der Betroffenen nicht ernst genommen werden. Noch schlimmer ist es, wenn die Betroffenen überhaupt nicht mitreden können. Dies geschah beispielsweise im Mai 2017 bei der Strategie des BAV zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes im öffentlichen Verkehr, die ohne Einbezug von Menschen mit Behinderungen erarbeitet wurde. Nicht anders läuft es derzeit mit der Erarbeitung einer gesamtschweizerischen kohärenten Behindertenpolitik. Diese soll - auch wenn bisher der politische Dachverband Inclusion Handicap pro forma einbezogen wurde - ohne die Mitsprache von Menschen mit Behinderungen entwickelt und umgesetzt werden. Eine Politik zu erarbeiten, ohne dass die Betroffenen mitreden, entspricht bei uns in der Schweiz nicht dem, was wir unter echter, gelebter Demokratie und Partizipation verstehen. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie erklärt er, dass gemäss dem BFS Menschen mit Behinderungen signifikant weniger Vertrauen haben in das Polit- und Justizsystem als die übrige Bevölkerung (Silc 2013)? </p><p>2. Welche Departemente pflegen Konsultationen im Sinne der BRK mit Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen?</p><p>3. Wie gedenkt er, zusammen mit den Kantonen, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen bei der Erarbeitung einer kohärenten gesamtschweizerischen Behindertenpolitik mitreden?</p><p>4. Genügt das Instrument des Vernehmlassungsverfahrens den Anforderungen von Artikel 4 BRK?</p>
  • Menschen mit Behinderungen wollen mitreden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die mit der Behindertenpolitik befassten Bundesstellen haben die Informationen des BFS zum Vertrauen von Menschen mit Behinderungen in die Institutionen zur Kenntnis genommen. Für deren Interpretation bedarf es wissenschaftlicher Analysen, die zurzeit noch nicht vorliegen.</p><p>2. Artikel 4 Absatz 3 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (SR 0.109) verpflichtet die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderungen über die sie vertretenden Organisationen bei der Ausarbeitung und der Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung des Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen zu Fragen, die sie betreffen, zu konsultieren und aktiv einzubeziehen. Verlangt ist ein effektiver Einbezug von Menschen mit Behinderungen über ihre Organisationen, ohne dass die UN-BRK eine spezifische Form vorgeben würde.</p><p>Bundesstellen, die ausdrücklich mit behindertenpolitischen Themen wie etwa der Invalidenversicherung oder der Behindertengleichstellung befasst sind, pflegen mit Behindertenorganisationen seit Langem einen regelmässigen Austausch und beziehen diese in unterschiedlichster Weise (z. B. Einholen von Expertise, Mitarbeit in Arbeits- und Projektgruppen) in die Gestaltung und Umsetzung von Massnahmen ein. Über das Vernehmlassungsverfahren ist gewährleistet, dass auch alle anderen Bundesstellen Behindertenorganisationen bei Geschäften von grosser Tragweite einbeziehen.</p><p>3. Der Bundesrat hat aufgrund einer Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG; SR 151.3) Ende 2015 das EDI beauftragt, Massnahmenvorschläge für eine Vertiefung der Behindertenpolitik, insbesondere auch eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen auszuarbeiten und in einem Bericht zur Behindertenpolitik darzustellen. Sowohl bei der Evaluation wie auch bei der Erarbeitung des Berichtes sind Behindertenorganisationen direkt oder über ihren Dachverband Inclusion Handicap von Anfang an sowohl auf fachlicher wie auch auf strategischer Ebene einbezogen worden. Am 11. Januar 2017 hat der Bundesrat vom Bericht des EDI zur Entwicklung der Behindertenpolitik (<a href="http://www.edi.admin.ch/ebgb">www.edi.admin.ch/ebgb</a> &gt; Behindertenpolitik) Kenntnis genommen und das EDI beauftragt, die Massnahmen mit den Kantonen und Verbänden zu diskutieren und zu vertiefen. Diese Diskussionen finden derzeit und unter Beteiligung von Behindertenorganisationen statt.</p><p>4. Das Vernehmlassungsverfahren bezweckt die Beteiligung der Kantone, der politischen Parteien und der interessierten Kreise an der Meinungsbildung und Entscheidfindung des Bundes. Nebst Verfassungsänderungen, Gesetzesvorlagen und gewissen völkerrechtlichen Verträgen können auch weitere Vorhaben des Bundes von erheblicher politischer, finanzieller, wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer oder kultureller Tragweite Gegenstand einer Vernehmlassung sein. Diese soll Aufschluss geben über die sachliche Richtigkeit, Vollzugstauglichkeit und Akzeptanz eines Vorhabens. Grundsätzlich sind damit die Voraussetzungen gegeben, dass Menschen mit Behinderungen direkt oder über ihre Organisationen in einer den Anforderungen von Artikel 4 Absatz 3 BRK genügenden Form einbezogen werden. Die im Bericht des EDI vorgesehenen Massnahmen sollen dazu beitragen, dass diese Vernehmlassung künftig systematisch gewährleistet ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>2014 ist die Schweiz der Uno-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) beigetreten. </p><p>Unser Land hat sich damit verpflichtet, rechtliche Grundlagen und politische Strategien in engen Konsultationen mit Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen zu erarbeiten und umzusetzen (Art. 4 BRK). Diese Verpflichtung hält die Schweiz heute nicht oder zu wenig ein. Nach wie vor sind Menschen mit Behinderungen von politischen Diskussionen und Entscheidungen weitgehend ausgeschlossen. Ohne die Erfahrungen und die Expertise der Betroffenen sind daher die Ergebnisse solcher Prozesse mangelhaft. Dies zeigt sich bei Gesetzesrevisionen wie auch bei Strategien, selbst wenn dazu Vernehmlassungen durchgeführt, aber die Einwände und Vorschläge der Betroffenen nicht ernst genommen werden. Noch schlimmer ist es, wenn die Betroffenen überhaupt nicht mitreden können. Dies geschah beispielsweise im Mai 2017 bei der Strategie des BAV zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes im öffentlichen Verkehr, die ohne Einbezug von Menschen mit Behinderungen erarbeitet wurde. Nicht anders läuft es derzeit mit der Erarbeitung einer gesamtschweizerischen kohärenten Behindertenpolitik. Diese soll - auch wenn bisher der politische Dachverband Inclusion Handicap pro forma einbezogen wurde - ohne die Mitsprache von Menschen mit Behinderungen entwickelt und umgesetzt werden. Eine Politik zu erarbeiten, ohne dass die Betroffenen mitreden, entspricht bei uns in der Schweiz nicht dem, was wir unter echter, gelebter Demokratie und Partizipation verstehen. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie erklärt er, dass gemäss dem BFS Menschen mit Behinderungen signifikant weniger Vertrauen haben in das Polit- und Justizsystem als die übrige Bevölkerung (Silc 2013)? </p><p>2. Welche Departemente pflegen Konsultationen im Sinne der BRK mit Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen?</p><p>3. Wie gedenkt er, zusammen mit den Kantonen, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen bei der Erarbeitung einer kohärenten gesamtschweizerischen Behindertenpolitik mitreden?</p><p>4. Genügt das Instrument des Vernehmlassungsverfahrens den Anforderungen von Artikel 4 BRK?</p>
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