Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge. Prüfungsintervalle verlängern

ShortId
17.3823
Id
20173823
Updated
28.07.2023 04:10
Language
de
Title
Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge. Prüfungsintervalle verlängern
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Solche Prüfungen stellen für die betroffenen Unternehmen und für die Bürger einen hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand dar. Die technischen Entwicklungen machen jedoch diese Tests in aktueller Kadenz zusehends überflüssig. Neuere Nutzfahrzeuge sind heute beispielsweise umweltschonender und mit modernen Assistenz-, Überwachungs- und Diagnosesystemen ausgerüstet. Diese Systeme geben Warnsignale oder schränken gewisse Funktionen ein bei bevorstehenden oder bereits eingetretenen technischen Mängeln. Auch moderne Systeme zur Überwachung einer gesamten Fahrzeugflotte sind heute in der Lage, den technischen Zustand der Fahrzeuge zentral zu überblicken. So können die erforderlichen Wartungs- oder Servicearbeiten zeitnah erfolgen.</p><p>Kontrollen in verringerter Kadenz würden somit für die Unternehmen positive Anreize setzen, solch neue und umweltschonende Systeme anzuschaffen. Ausserdem sind dabei auch Kosteneinsparungen auf kantonaler Ebene möglich. Insbesondere bei den Personenwagen könnte mit den aktuellen technischen Standards die erste Prüfpflicht nach sieben und die weiteren alle drei Jahre angepasst werden.</p>
  • <p>Die periodische Prüfungspflicht ist in Artikel 33 der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (SR 741.41) geregelt. Die Prüfintervalle sind für Personenwagen und Motorräder per 1. Februar 2017, für Lastwagen im Binnenverkehr per 1. Juli 2017 - aufgrund der Erhöhung der Sicherheitsstandards bzw. zuverlässigeren Fahrzeugtechnik - verlängert worden. Es gibt keine neuen Erkenntnisse, die eine erneute Verlängerung nach so kurzer Zeit rechtfertigen würden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Prüfungsintervalle der periodischen Prüfungspflichten nach Artikel 33 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge insbesondere für Personenwagen und schwere Motorwagen im Binnenverkehr den technischen Entwicklungen entsprechend zu verlängern.</p>
  • Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge. Prüfungsintervalle verlängern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Solche Prüfungen stellen für die betroffenen Unternehmen und für die Bürger einen hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand dar. Die technischen Entwicklungen machen jedoch diese Tests in aktueller Kadenz zusehends überflüssig. Neuere Nutzfahrzeuge sind heute beispielsweise umweltschonender und mit modernen Assistenz-, Überwachungs- und Diagnosesystemen ausgerüstet. Diese Systeme geben Warnsignale oder schränken gewisse Funktionen ein bei bevorstehenden oder bereits eingetretenen technischen Mängeln. Auch moderne Systeme zur Überwachung einer gesamten Fahrzeugflotte sind heute in der Lage, den technischen Zustand der Fahrzeuge zentral zu überblicken. So können die erforderlichen Wartungs- oder Servicearbeiten zeitnah erfolgen.</p><p>Kontrollen in verringerter Kadenz würden somit für die Unternehmen positive Anreize setzen, solch neue und umweltschonende Systeme anzuschaffen. Ausserdem sind dabei auch Kosteneinsparungen auf kantonaler Ebene möglich. Insbesondere bei den Personenwagen könnte mit den aktuellen technischen Standards die erste Prüfpflicht nach sieben und die weiteren alle drei Jahre angepasst werden.</p>
    • <p>Die periodische Prüfungspflicht ist in Artikel 33 der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (SR 741.41) geregelt. Die Prüfintervalle sind für Personenwagen und Motorräder per 1. Februar 2017, für Lastwagen im Binnenverkehr per 1. Juli 2017 - aufgrund der Erhöhung der Sicherheitsstandards bzw. zuverlässigeren Fahrzeugtechnik - verlängert worden. Es gibt keine neuen Erkenntnisse, die eine erneute Verlängerung nach so kurzer Zeit rechtfertigen würden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Prüfungsintervalle der periodischen Prüfungspflichten nach Artikel 33 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge insbesondere für Personenwagen und schwere Motorwagen im Binnenverkehr den technischen Entwicklungen entsprechend zu verlängern.</p>
    • Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge. Prüfungsintervalle verlängern

Back to List