Pilotversuche im KVG

ShortId
17.3827
Id
20173827
Updated
28.07.2023 14:43
Language
de
Title
Pilotversuche im KVG
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aufgrund der Zunahme der chronischen Krankheiten sowie des sich abzeichnenden Personalmangels kommen die heutigen, zum Teil unkoordinierten und sich stark an der Akutversorgung orientierenden Versorgungsformen unter Druck. Von Leistungserbringern und Versicherern werden immer wieder Hürden und Limiten des KVG genannt, wenn kritisiert wird, dass sie neue Versorgungsmodelle nicht aktiver entwickeln würden. Im Zentrum stehen dabei Finanzierungs- und Tariffragen, wie auch Einschränkungen im Bereich der Betreuung und Begleitung von chronisch Erkrankten mit erhöhtem Koordinationsbedarf, der nicht immer zwingend von einem gemäss KVG zugelassenen Leistungserbringer erbracht werden muss. Ein Pilotartikel im KVG (ähnlich wie beispielsweise die Invalidenversicherung mit Artikel 68quater IVG) könnte diese Lücke schliessen sowie patienten- und nutzenorientierte Versorgungsmodelle fördern. Pilotprojekte müssten auf freiwilligen vertraglichen Abmachungen zwischen Leistungserbringern und Versicherern beruhen, zeitlich und geografisch klar eingeschränkt werden, vom Bundesamt unter dem Aspekt von Artikel 32 KVG bewilligt sein und evaluiert werden. So sollen neue, innovative Versorgungsmodelle, neue Formen der Koordination der Leistungen bzw. neue Funktionen der Grundversorgung (beispielsweise Prävention und Vorsorge) in der Praxis im Sinne einer Ausnahmeregelung ermöglicht und ausgetestet werden können. Daraus können wichtige Erkenntnisse zur Versorgungsqualität und Versorgungssicherheit gewonnen werden, welche gegebenenfalls auch zu Gesetzesanpassungen führen können. Die Pilotversuche müssen das Potenzial haben, die Qualität der Versorgung zu verbessern, und idealerweise zu einer Effizienzsteigerung beitragen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 25. Oktober 2017 vom Expertenbericht "Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung" Kenntnis genommen und das EDI beauftragt, bis im Frühjahr 2018 aufzuzeigen, welche der vorgeschlagenen Massnahmen umgesetzt werden sollen. Die Massnahmen werden danach ausgearbeitet und in die Vernehmlassung geschickt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vom 18. März 1994 dahingehend anzupassen, dass im Rahmen von Pilotversuchen Leistungen von Programmen der Patientensteuerung unter bestimmten Voraussetzungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet werden können.</p>
  • Pilotversuche im KVG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aufgrund der Zunahme der chronischen Krankheiten sowie des sich abzeichnenden Personalmangels kommen die heutigen, zum Teil unkoordinierten und sich stark an der Akutversorgung orientierenden Versorgungsformen unter Druck. Von Leistungserbringern und Versicherern werden immer wieder Hürden und Limiten des KVG genannt, wenn kritisiert wird, dass sie neue Versorgungsmodelle nicht aktiver entwickeln würden. Im Zentrum stehen dabei Finanzierungs- und Tariffragen, wie auch Einschränkungen im Bereich der Betreuung und Begleitung von chronisch Erkrankten mit erhöhtem Koordinationsbedarf, der nicht immer zwingend von einem gemäss KVG zugelassenen Leistungserbringer erbracht werden muss. Ein Pilotartikel im KVG (ähnlich wie beispielsweise die Invalidenversicherung mit Artikel 68quater IVG) könnte diese Lücke schliessen sowie patienten- und nutzenorientierte Versorgungsmodelle fördern. Pilotprojekte müssten auf freiwilligen vertraglichen Abmachungen zwischen Leistungserbringern und Versicherern beruhen, zeitlich und geografisch klar eingeschränkt werden, vom Bundesamt unter dem Aspekt von Artikel 32 KVG bewilligt sein und evaluiert werden. So sollen neue, innovative Versorgungsmodelle, neue Formen der Koordination der Leistungen bzw. neue Funktionen der Grundversorgung (beispielsweise Prävention und Vorsorge) in der Praxis im Sinne einer Ausnahmeregelung ermöglicht und ausgetestet werden können. Daraus können wichtige Erkenntnisse zur Versorgungsqualität und Versorgungssicherheit gewonnen werden, welche gegebenenfalls auch zu Gesetzesanpassungen führen können. Die Pilotversuche müssen das Potenzial haben, die Qualität der Versorgung zu verbessern, und idealerweise zu einer Effizienzsteigerung beitragen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 25. Oktober 2017 vom Expertenbericht "Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung" Kenntnis genommen und das EDI beauftragt, bis im Frühjahr 2018 aufzuzeigen, welche der vorgeschlagenen Massnahmen umgesetzt werden sollen. Die Massnahmen werden danach ausgearbeitet und in die Vernehmlassung geschickt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vom 18. März 1994 dahingehend anzupassen, dass im Rahmen von Pilotversuchen Leistungen von Programmen der Patientensteuerung unter bestimmten Voraussetzungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet werden können.</p>
    • Pilotversuche im KVG

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