Griffige Instrumentarien gegen Gewaltextremisten

ShortId
17.3831
Id
20173831
Updated
10.04.2024 09:54
Language
de
Title
Griffige Instrumentarien gegen Gewaltextremisten
AdditionalIndexing
09;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Jeglicher (Gewalt-)Extremismus ist strikt zu verurteilen und konsequent zu bekämpfen. In der Schweiz wurden in der letzten Zeit verschiedene Massnahmen getroffen, um besser gegen Extremisten vorgehen zu können. Viele dieser Massnahmen zielen aber hauptsächlich auf die Verhinderung von Terrorismus ab.</p><p>Mehrere Schweizer Städte sind aber regelmässig mit Gewalt aus der linksextremistischen Szene konfrontiert. Grundsätzlich fehlen gegen Gewaltextremismus oft wirksame Instrumente, wie Rayonverbote, mehr Möglichkeiten bei der präventiven Überwachung für den Nachrichtendienst oder ein Organisationsverbot von gewaltbereiten Gruppierungen. Der Bundesrat soll abklären, welche gesetzlichen Grundlagen und Instrumentarien es braucht, damit auch gegen Gewaltextremisten effektiv vorgegangen werden kann.</p>
  • <p>Der in der Schweiz existierende Extremismus wird nur teilweise durch die Sicherheitsorgane von Bund und Kantonen überwacht. Erfasst werden nur die gewalttätigen Extremismusformen (im Sinne der Art. 6 und 19 des Nachrichtendienstgesetzes, NDG, SR 121), dies unabhängig von ihrer politischen oder ideologischen Ausrichtung.</p><p>Zurzeit laufen die Arbeiten zur Anpassung der Rechtsgrundlagen im Bereich Terrorismus (Änderung verschiedener Rechtserlasse). Dabei werden zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus geprüft und gegebenenfalls dem Parlament unterbreitet. In einem weiteren Projekt wird ein nationaler Aktionsplan (NAP) zur Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (d. h. Terrorismus) erarbeitet. Hingegen ist derzeit kein spezifisches Projekt zu gewalttätigem Rechts- und Linksextremismus vorgesehen.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, in einem Bericht aufzuzeigen, welche Massnahmen möglich wären, um gewalttätigen Extremismus im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 5 NDG wirksamer zu bekämpfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, welche gesetzlichen Grundlagen, insbesondere im Strafrecht, und Instrumentarien es braucht, um besser gegen Gewaltextremisten vorgehen zu können.</p>
  • Griffige Instrumentarien gegen Gewaltextremisten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Jeglicher (Gewalt-)Extremismus ist strikt zu verurteilen und konsequent zu bekämpfen. In der Schweiz wurden in der letzten Zeit verschiedene Massnahmen getroffen, um besser gegen Extremisten vorgehen zu können. Viele dieser Massnahmen zielen aber hauptsächlich auf die Verhinderung von Terrorismus ab.</p><p>Mehrere Schweizer Städte sind aber regelmässig mit Gewalt aus der linksextremistischen Szene konfrontiert. Grundsätzlich fehlen gegen Gewaltextremismus oft wirksame Instrumente, wie Rayonverbote, mehr Möglichkeiten bei der präventiven Überwachung für den Nachrichtendienst oder ein Organisationsverbot von gewaltbereiten Gruppierungen. Der Bundesrat soll abklären, welche gesetzlichen Grundlagen und Instrumentarien es braucht, damit auch gegen Gewaltextremisten effektiv vorgegangen werden kann.</p>
    • <p>Der in der Schweiz existierende Extremismus wird nur teilweise durch die Sicherheitsorgane von Bund und Kantonen überwacht. Erfasst werden nur die gewalttätigen Extremismusformen (im Sinne der Art. 6 und 19 des Nachrichtendienstgesetzes, NDG, SR 121), dies unabhängig von ihrer politischen oder ideologischen Ausrichtung.</p><p>Zurzeit laufen die Arbeiten zur Anpassung der Rechtsgrundlagen im Bereich Terrorismus (Änderung verschiedener Rechtserlasse). Dabei werden zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus geprüft und gegebenenfalls dem Parlament unterbreitet. In einem weiteren Projekt wird ein nationaler Aktionsplan (NAP) zur Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (d. h. Terrorismus) erarbeitet. Hingegen ist derzeit kein spezifisches Projekt zu gewalttätigem Rechts- und Linksextremismus vorgesehen.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, in einem Bericht aufzuzeigen, welche Massnahmen möglich wären, um gewalttätigen Extremismus im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 5 NDG wirksamer zu bekämpfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, welche gesetzlichen Grundlagen, insbesondere im Strafrecht, und Instrumentarien es braucht, um besser gegen Gewaltextremisten vorgehen zu können.</p>
    • Griffige Instrumentarien gegen Gewaltextremisten

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