Alarmierende Zunahme der Armutsbetroffenheit von Menschen mit Behinderungen

ShortId
17.3833
Id
20173833
Updated
28.07.2023 04:07
Language
de
Title
Alarmierende Zunahme der Armutsbetroffenheit von Menschen mit Behinderungen
AdditionalIndexing
28;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./5. Die statistischen Grundlagen, die dem Bundesrat zur Verfügung stehen, ergeben den klaren Befund, dass Menschen mit Behinderungen mehr von Armut bedroht und betroffen sind als die restliche Bevölkerung. So sind IV-Rentnerinnen und -Rentner im Vergleich mit der Gesamtbevölkerung durchschnittlich schlechter ausgebildet und bereits vor Eintritt der Invalidität eher in Berufen mit unterdurchschnittlichen Löhnen tätig, was einerseits auch nach Eintritt der Invalidität so bleibt und sich andererseits negativ auf die Rentenhöhe und allfällige Leistungen aus der zweiten Säule auswirkt. Menschen mit Behinderungen sehen sich ausserdem mit Schwierigkeiten konfrontiert, etwa in Bezug auf die Arbeitsmarktfähigkeit, die Vorurteile des Arbeitgebers (was die Kompetenzen und mögliche Abwesenheiten anbelangt), aber auch die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Betreuung/zusätzlichem Zeitaufwand für die Erledigung der Alltagsaufgaben wie sich anzukleiden oder sich zur Arbeit zu begeben. Die spezifischen behinderungsbedingten Kosten (nichterstattete Leistungen, Spezialmaterial, Umbau von Wohnraum oder Fahrzeug usw.) stellen ebenfalls ein Problem dar.</p><p>Ausser mit den Ergänzungsleistungen (EL), die ein wesentliches Element zur Armutsbekämpfung von IV-Rentnerinnen und -Rentnern sind, setzt der Bundesrat bei seinen Bemühungen gegen die Armutsgefährdung bei der Bildung bzw. der Integration in den Arbeitsmarkt an, um Betroffene zum Erzielen eines Erwerbseinkommens zu befähigen. Die im Parlament hängige Weiterentwicklung der IV (WEIV; BBl 2017 2535) sowie die nationale Konferenz für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen verfolgen genau dieses Ziel. Der neue Indikator des BFS - der Vergleich der Armutsquoten vor und nach Sozialtransfers - wird Rückschlüsse darauf erlauben, in welchem Umfang diese Leistungen zur Verminderung von Einkommensarmut beitragen können. Angesichts der mit verschiedenen Studien, Berichten und im Rahmen von Botschaften vorgenommenen Abklärungen zum Thema hat der Bundesrat momentan keine weiteren Erhebungen angeordnet.</p><p>2./3. Aufgabe der EL ist, den Existenzbedarf von Personen mit Renten der ersten Säule zu sichern. Deshalb hat sich der Bundesrat in der Botschaft vom 16. September 2016 zur EL-Reform (BBl 2016 7465) klar für den Erhalt des Leistungsniveaus ausgesprochen. Die mit der WEIV vorgesehenen Änderungen des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung haben insbesondere zum Ziel, die Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu verstärken, einerseits um die Ausbildungschancen zu vergrössern, andererseits um die Menschen mit Behinderung zu befähigen, ein Erwerbseinkommen zu erzielen und damit ihre finanzielle Situation zu verbessern.</p><p>4. Der Bundesrat hat bereits in Beantwortung der Interpellationen Feri Yvonne 17.3532, "Armutsprogramm. Wie geht es weiter?", sowie Heim 17.3557, "Nationales Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut. Wie will der Bundesrat die nachhaltige Wirkung sichern?", festgehalten, dass er im ersten Semester 2018 den Schlussbericht zum Programm diskutieren wird, welcher den Stand der Armutsprävention in der Schweiz darstellt, die im Rahmen des Programms gewonnenen Erkenntnisse zusammenfasst und den aktuellen Handlungsbedarf analysiert. Er wird dann beurteilen, inwiefern weiterführende Massnahmen nach Abschluss des Programms notwendig sind.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Anfang 2014 startete das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut. Es hat seinen Ursprung im Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Motion der SGK-N 06.3001, "Gesamtschweizerische Strategie zur Bekämpfung der Armut". Das Programm will die Bildungschancen von armutsgefährdeten und armutsbetroffenen Menschen erhöhen, Menschen mit geringen Chancen auf dem Arbeitsmarkt bei deren Eingliederung unterstützen, die Wohnsituation, den Informationszugang für Armutsbetroffene und die Situation von Familien in Armut verbessern sowie Massnahmen der Prävention und Bekämpfung von Armut monitoren.</p><p>Das Programm ist sehr zu begrüssen. Aus der Sicht von Menschen mit Behinderungen greift es aber zu kurz, denn gemäss den Erhebungen des Bundesamtes für Statistik sind Menschen mit Behinderungen mit 19,1 Prozent fast doppelt so oft von Armut gefährdet als Menschen ohne Behinderungen (11,4 Prozent).</p><p>Dass Menschen mit Behinderungen in der Schweiz vermehrt von Armut und Armutsgefährdung betroffen sind, zeigt der Schattenbericht von Inclusion Handicap zur Uno-Behindertenrechtskonvention, welcher die Schweiz 2014 beigetreten ist; dies im Widerspruch zu ihrem Artikel 28, welcher Menschen mit Behinderungen einen angemessenen Lebensstandard garantiert. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Zunahme der Armutsgefährdung von Menschen mit Behinderungen? Hat er weitere Erhebungen angeordnet, welche die neuesten Entwicklungen aufzeigen? </p><p>2. Hat er die Entwicklung und insbesondere die Zunahme der Armutsgefährdung von Menschen mit Behinderungen bei den Vorlagen zur Revision der Ergänzungsleistungen und der Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) berücksichtigt?</p><p>3. Was plant er, damit die Armutsgefährdung von Menschen mit Behinderungen gesenkt und die Vorgaben von Artikel 28 der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllt werden können?</p><p>4. Wird das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut weitergeführt, und wie kann sichergestellt werden, dass das Folgeprogramm wirksame Massnahmen für Menschen mit Behinderungen vorsieht?</p><p>5. Welche Lücken im System der Sozialversicherungen sind für die erhöhte Armutsgefährdung von Menschen mit Behinderungen verantwortlich, und wie können sie geschlossen werden, damit eine weitere Erhöhung vermieden werden kann?</p>
  • Alarmierende Zunahme der Armutsbetroffenheit von Menschen mit Behinderungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./5. Die statistischen Grundlagen, die dem Bundesrat zur Verfügung stehen, ergeben den klaren Befund, dass Menschen mit Behinderungen mehr von Armut bedroht und betroffen sind als die restliche Bevölkerung. So sind IV-Rentnerinnen und -Rentner im Vergleich mit der Gesamtbevölkerung durchschnittlich schlechter ausgebildet und bereits vor Eintritt der Invalidität eher in Berufen mit unterdurchschnittlichen Löhnen tätig, was einerseits auch nach Eintritt der Invalidität so bleibt und sich andererseits negativ auf die Rentenhöhe und allfällige Leistungen aus der zweiten Säule auswirkt. Menschen mit Behinderungen sehen sich ausserdem mit Schwierigkeiten konfrontiert, etwa in Bezug auf die Arbeitsmarktfähigkeit, die Vorurteile des Arbeitgebers (was die Kompetenzen und mögliche Abwesenheiten anbelangt), aber auch die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Betreuung/zusätzlichem Zeitaufwand für die Erledigung der Alltagsaufgaben wie sich anzukleiden oder sich zur Arbeit zu begeben. Die spezifischen behinderungsbedingten Kosten (nichterstattete Leistungen, Spezialmaterial, Umbau von Wohnraum oder Fahrzeug usw.) stellen ebenfalls ein Problem dar.</p><p>Ausser mit den Ergänzungsleistungen (EL), die ein wesentliches Element zur Armutsbekämpfung von IV-Rentnerinnen und -Rentnern sind, setzt der Bundesrat bei seinen Bemühungen gegen die Armutsgefährdung bei der Bildung bzw. der Integration in den Arbeitsmarkt an, um Betroffene zum Erzielen eines Erwerbseinkommens zu befähigen. Die im Parlament hängige Weiterentwicklung der IV (WEIV; BBl 2017 2535) sowie die nationale Konferenz für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen verfolgen genau dieses Ziel. Der neue Indikator des BFS - der Vergleich der Armutsquoten vor und nach Sozialtransfers - wird Rückschlüsse darauf erlauben, in welchem Umfang diese Leistungen zur Verminderung von Einkommensarmut beitragen können. Angesichts der mit verschiedenen Studien, Berichten und im Rahmen von Botschaften vorgenommenen Abklärungen zum Thema hat der Bundesrat momentan keine weiteren Erhebungen angeordnet.</p><p>2./3. Aufgabe der EL ist, den Existenzbedarf von Personen mit Renten der ersten Säule zu sichern. Deshalb hat sich der Bundesrat in der Botschaft vom 16. September 2016 zur EL-Reform (BBl 2016 7465) klar für den Erhalt des Leistungsniveaus ausgesprochen. Die mit der WEIV vorgesehenen Änderungen des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung haben insbesondere zum Ziel, die Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu verstärken, einerseits um die Ausbildungschancen zu vergrössern, andererseits um die Menschen mit Behinderung zu befähigen, ein Erwerbseinkommen zu erzielen und damit ihre finanzielle Situation zu verbessern.</p><p>4. Der Bundesrat hat bereits in Beantwortung der Interpellationen Feri Yvonne 17.3532, "Armutsprogramm. Wie geht es weiter?", sowie Heim 17.3557, "Nationales Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut. Wie will der Bundesrat die nachhaltige Wirkung sichern?", festgehalten, dass er im ersten Semester 2018 den Schlussbericht zum Programm diskutieren wird, welcher den Stand der Armutsprävention in der Schweiz darstellt, die im Rahmen des Programms gewonnenen Erkenntnisse zusammenfasst und den aktuellen Handlungsbedarf analysiert. Er wird dann beurteilen, inwiefern weiterführende Massnahmen nach Abschluss des Programms notwendig sind.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Anfang 2014 startete das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut. Es hat seinen Ursprung im Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Motion der SGK-N 06.3001, "Gesamtschweizerische Strategie zur Bekämpfung der Armut". Das Programm will die Bildungschancen von armutsgefährdeten und armutsbetroffenen Menschen erhöhen, Menschen mit geringen Chancen auf dem Arbeitsmarkt bei deren Eingliederung unterstützen, die Wohnsituation, den Informationszugang für Armutsbetroffene und die Situation von Familien in Armut verbessern sowie Massnahmen der Prävention und Bekämpfung von Armut monitoren.</p><p>Das Programm ist sehr zu begrüssen. Aus der Sicht von Menschen mit Behinderungen greift es aber zu kurz, denn gemäss den Erhebungen des Bundesamtes für Statistik sind Menschen mit Behinderungen mit 19,1 Prozent fast doppelt so oft von Armut gefährdet als Menschen ohne Behinderungen (11,4 Prozent).</p><p>Dass Menschen mit Behinderungen in der Schweiz vermehrt von Armut und Armutsgefährdung betroffen sind, zeigt der Schattenbericht von Inclusion Handicap zur Uno-Behindertenrechtskonvention, welcher die Schweiz 2014 beigetreten ist; dies im Widerspruch zu ihrem Artikel 28, welcher Menschen mit Behinderungen einen angemessenen Lebensstandard garantiert. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Zunahme der Armutsgefährdung von Menschen mit Behinderungen? Hat er weitere Erhebungen angeordnet, welche die neuesten Entwicklungen aufzeigen? </p><p>2. Hat er die Entwicklung und insbesondere die Zunahme der Armutsgefährdung von Menschen mit Behinderungen bei den Vorlagen zur Revision der Ergänzungsleistungen und der Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) berücksichtigt?</p><p>3. Was plant er, damit die Armutsgefährdung von Menschen mit Behinderungen gesenkt und die Vorgaben von Artikel 28 der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllt werden können?</p><p>4. Wird das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut weitergeführt, und wie kann sichergestellt werden, dass das Folgeprogramm wirksame Massnahmen für Menschen mit Behinderungen vorsieht?</p><p>5. Welche Lücken im System der Sozialversicherungen sind für die erhöhte Armutsgefährdung von Menschen mit Behinderungen verantwortlich, und wie können sie geschlossen werden, damit eine weitere Erhöhung vermieden werden kann?</p>
    • Alarmierende Zunahme der Armutsbetroffenheit von Menschen mit Behinderungen

Back to List