Engagement der Schweiz für die menschliche Sicherheit in Libyen

ShortId
17.3835
Id
20173835
Updated
28.07.2023 04:07
Language
de
Title
Engagement der Schweiz für die menschliche Sicherheit in Libyen
AdditionalIndexing
08;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-3. Die politische und humanitäre Lage in Libyen ist nach wie vor besorgniserregend. Eine politische Lösung als Ergebnis des laufenden politischen Prozesses der Uno ist eine zentrale Voraussetzung, um das Land zu stabilisieren und nachhaltige Lösungen zu finden. Die Schweiz engagiert sich auf der humanitären Ebene für die Verbesserung der Lebens- und Schutzbedingungen der vulnerablen lokalen Bevölkerung und der in Libyen gestrandeten Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten (einschliesslich jener in Haftzentren). Dazu arbeitet sie eng mit international anerkannten humanitären Organisationen zusammen. Die Schweiz engagiert sich zudem im Bereich der Konflikttransformation in Unterstützung des Prozesses der Uno, der Frieden und Stabilität nach Libyen bringen soll. Sie setzt sich auch für die Stärkung der Achtung der Menschenrechte ein, unterstützt Aktivitäten zur Förderung des humanitären Völkerrechts. Das Engagement der Schweiz in Libyen bezweckt auch eine verbesserte Steuerung der Migration gemäss internationalen Standards und Verpflichtungen. Im Hinblick auf dieses Ziel beteiligt sich die Schweiz an Projekten der Internationalen Organisation für Migration zur Stärkung der Kapazitäten der libyschen Küstenwache im Bereich der Seerettung und zur freiwilligen Rückkehr von in Libyen gestrandeten oder inhaftierten Migrantinnen und Migranten in ihr Herkunftsland. Das Engagement der Schweiz in Libyen erfolgt im Rahmen der Kooperationsstrategie 2017-2020 für Nordafrika.</p><p>4. Grundsätzlich ist es gemäss schweizerischem Recht nicht möglich, Asylgesuche in Verfahrenszentren ausserhalb der Landesgrenzen zu bearbeiten. Der Bundesrat hat sich in seinem Bericht vom 2. Juni 2017 in Erfüllung des Postulates Pfister Gerhard 15.3242 umfassend mit der Idee der Erfassung von Asylsuchenden ausserhalb des Dublin-Raumes auseinandergesetzt. Er erachtet die Idee von Asylverfahrenszentren in Nordafrika oder in der Sahel-Region als kaum umsetzbar.</p><p>5. An den beiden ersten Treffen der Kontaktgruppe Zentrales Mittelmeer haben die Innenministerinnen und -minister der teilnehmenden Länder eine Absichtserklärung verabschiedet, in der die prioritären Aktionsbereiche für die Steuerung der über Libyen laufenden Migration aufgeführt sind. Im Mittelpunkt stehen dabei die Stärkung der Kapazitäten der libyschen Küstenwache, die Verbesserung des Schutzes der Migrantinnen und Migranten in Libyen und die Grenzverwaltung im Süden des Landes. Das dritte Treffen der Kontaktgruppe fand am 13. November 2017 in der Schweiz statt. Der Fokus lag dabei auf der Stärkung der Grundrechte von Flüchtlingen sowie Migrantinnen und Migranten, der Verbesserung der Bedingungen in den Haftzentren in Libyen, der stärkeren Bekämpfung des Menschenhandels und des Schlepperwesens sowie der vermehrten Unterstützung der freiwilligen Rückkehr in die Herkunftsländer.</p><p>6./7. Die Schweiz setzt sich international für eine kohärente Migrationsaussenpolitik ein, die den Schutz und die Menschenrechte der Betroffenen ins Zentrum stellt. In diesem Zusammenhang sind der Mangel an guter Regierungsführung sowie fehlende Rechtsstaatlichkeit eine grosse Herausforderung. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass nur eine enge Zusammenarbeit mit allen betroffenen Akteuren es erlaubt, diese Herausforderung konstruktiv und nachhaltig anzugehen. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Schweiz ihre Migrationsaussenpolitik nicht isoliert, sondern in enger Verknüpfung mit den Instrumenten der internationalen Zusammenarbeit (insbesondere Friedensförderung, Menschenrechtspolitik, Entwicklungszusammenarbeit). Durch diesen ganzheitlichen Ansatz wird die Kohärenz und Glaubwürdigkeit der schweizerischen Migrationsaussenpolitik auch in schwierigen Kontexten sichergestellt.</p><p>Im Sinne der strategischen Verknüpfung mit der Migrationspolitik trägt die internationale Zusammenarbeit ebenfalls dazu bei, dass weniger Menschen zur Flucht und Migration gezwungen werden. So leistet die Schweiz zum Beispiel durch die Unterstützung von lokalen Versöhnungs-, Dialog- und Stabilisierungsprozessen in Nordafrika nicht nur einen Beitrag zur politischen Lösung von Konflikten, sondern trägt langfristig zur Prävention von Flucht und erzwungener Migration bei. Ein weiterer Schwerpunkt dieses umfassenden Ansatzes liegt in der Verbesserung der Perspektiven vor Ort, zum Beispiel durch die Schaffung von Arbeitsplätzen.</p><p>8. Die Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 (BBl 2016 2333) wurde von Mitte 2014 bis Ende 2015 in einem mehrstufigen Prozess von EDA und WBF erarbeitet und im Februar 2016 durch den Bundesrat verabschiedet. Die finanzielle Planung für die Botschaft basierte dabei auf denjenigen Planungswerten, die während dieses Prozesses zur Verfügung standen. Da es sich dabei um eine rollende Planung handelte, die zudem über den Zeithorizont des jeweils geltenden Finanzplans hinausging, ist eine genaue Bezifferung von Einsparungen gegenüber früheren Finanzplänen nicht möglich. Das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 (BBl 2016 4691), welches für die IZA Kürzungen von 587 Millionen Franken gegenüber dem provisorischen Finanzplan 2017-2019 vorsah, wurde in der IZA-Botschaft bereits umgesetzt. Im Rahmen des Voranschlags 2018 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2019-2021 (17.041) beantragt der Bundesrat zur Einhaltung der Schuldenbremse im Zeitraum 2018-2020 zusätzliche Kürzungen der IZA-Mittel von 450 Millionen Franken. Diese haben zur Folge, dass die in der IZA-Botschaft aufgeführten Ziele nicht vollumfänglich erreicht werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Welche Ziele verfolgt der Bundesrat in seiner Libyen-Politik? Welche politischen Initiativen und praktischen Massnahmen hat er ergriffen, um die menschliche Sicherheit der Zivilbevölkerung und der zahlreichen gestrandeten Flüchtlinge zu verbessern? </p><p>2. Wie kann verhindert werden, dass die Menschen in den Lagern festsitzen? Welche Initiativen gibt es, damit die Menschen an sichere Orte weiterwandern können und dort jene Unterstützung erhalten, die sie zum Aufbau einer neuen Lebensperspektive brauchen?</p><p>3. Mit welchen Partnern arbeitet die Schweiz in Libyen? Wer hat Zugang zu den Flüchtlingslagern? Wie kann die Zusammenarbeit von Organisationen der Zivilgesellschaft mit den multilateralen Organisationen verbessert und ausgebaut werden?</p><p>4. Unterstützt der Bundesrat das Ziel europäischer Länder, in Libyen, Niger, Mali und weiteren Ländern der Region sogenannte Hotspots einzurichten? Welche Konzepte gibt es, damit in solchen Hotspots anerkannte oder abgewiesene Flüchtlinge an einen sicheren Ort gelangen können?</p><p>5. Im März und Juli 2017 fanden die ersten zwei Treffen der "Kontaktgruppe Mittelmeer" statt, das dritte Treffen ist für November 2017 geplant. Welche Ziele verfolgt die Kontaktgruppe? Welche Instrumente stehen ihr zur Verfügung?</p><p>6. In den Medien war von "schmutzigen Deals" die Rede. Offenbar fanden Kontakte zwischen europäischen Regierungsstellen und terroristischen Milizen sowie zutiefst korrupten Regierungen statt, damit sie Migration verhindern. Was weiss der Bundesrat darüber? Wie wahrt er die Kohärenz seiner Migrationspolitik in jenen Ländern, in denen die gute Regierungsführung nicht gewährleistet ist und Korruption und Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind?</p><p>7. Wie konsequent richtet der Bundesrat die internationale Zusammenarbeit (IZA) der Schweiz heute an den Anforderungen der menschlichen Sicherheit in fragilen Kontexten aus? Welchen Beitrag leistet die IZA, damit weniger Menschen zur Migration gezwungen werden und Menschen auf der Flucht wieder eine soziale und wirtschaftliche Perspektive erhalten? </p><p>8. Wie hat sich die Finanzplanung auf dem Gebiete der internationalen Zusammenarbeit in den letzten Jahren verändert? Ist es richtig, dass der Bundesrat die Finanzplan-Zahlen für die IZA gegenüber früheren Planungen im Umfeld der IZA-Botschaft 16.022 um 1,5 Milliarden Franken gekürzt hat? </p>
  • Engagement der Schweiz für die menschliche Sicherheit in Libyen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-3. Die politische und humanitäre Lage in Libyen ist nach wie vor besorgniserregend. Eine politische Lösung als Ergebnis des laufenden politischen Prozesses der Uno ist eine zentrale Voraussetzung, um das Land zu stabilisieren und nachhaltige Lösungen zu finden. Die Schweiz engagiert sich auf der humanitären Ebene für die Verbesserung der Lebens- und Schutzbedingungen der vulnerablen lokalen Bevölkerung und der in Libyen gestrandeten Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten (einschliesslich jener in Haftzentren). Dazu arbeitet sie eng mit international anerkannten humanitären Organisationen zusammen. Die Schweiz engagiert sich zudem im Bereich der Konflikttransformation in Unterstützung des Prozesses der Uno, der Frieden und Stabilität nach Libyen bringen soll. Sie setzt sich auch für die Stärkung der Achtung der Menschenrechte ein, unterstützt Aktivitäten zur Förderung des humanitären Völkerrechts. Das Engagement der Schweiz in Libyen bezweckt auch eine verbesserte Steuerung der Migration gemäss internationalen Standards und Verpflichtungen. Im Hinblick auf dieses Ziel beteiligt sich die Schweiz an Projekten der Internationalen Organisation für Migration zur Stärkung der Kapazitäten der libyschen Küstenwache im Bereich der Seerettung und zur freiwilligen Rückkehr von in Libyen gestrandeten oder inhaftierten Migrantinnen und Migranten in ihr Herkunftsland. Das Engagement der Schweiz in Libyen erfolgt im Rahmen der Kooperationsstrategie 2017-2020 für Nordafrika.</p><p>4. Grundsätzlich ist es gemäss schweizerischem Recht nicht möglich, Asylgesuche in Verfahrenszentren ausserhalb der Landesgrenzen zu bearbeiten. Der Bundesrat hat sich in seinem Bericht vom 2. Juni 2017 in Erfüllung des Postulates Pfister Gerhard 15.3242 umfassend mit der Idee der Erfassung von Asylsuchenden ausserhalb des Dublin-Raumes auseinandergesetzt. Er erachtet die Idee von Asylverfahrenszentren in Nordafrika oder in der Sahel-Region als kaum umsetzbar.</p><p>5. An den beiden ersten Treffen der Kontaktgruppe Zentrales Mittelmeer haben die Innenministerinnen und -minister der teilnehmenden Länder eine Absichtserklärung verabschiedet, in der die prioritären Aktionsbereiche für die Steuerung der über Libyen laufenden Migration aufgeführt sind. Im Mittelpunkt stehen dabei die Stärkung der Kapazitäten der libyschen Küstenwache, die Verbesserung des Schutzes der Migrantinnen und Migranten in Libyen und die Grenzverwaltung im Süden des Landes. Das dritte Treffen der Kontaktgruppe fand am 13. November 2017 in der Schweiz statt. Der Fokus lag dabei auf der Stärkung der Grundrechte von Flüchtlingen sowie Migrantinnen und Migranten, der Verbesserung der Bedingungen in den Haftzentren in Libyen, der stärkeren Bekämpfung des Menschenhandels und des Schlepperwesens sowie der vermehrten Unterstützung der freiwilligen Rückkehr in die Herkunftsländer.</p><p>6./7. Die Schweiz setzt sich international für eine kohärente Migrationsaussenpolitik ein, die den Schutz und die Menschenrechte der Betroffenen ins Zentrum stellt. In diesem Zusammenhang sind der Mangel an guter Regierungsführung sowie fehlende Rechtsstaatlichkeit eine grosse Herausforderung. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass nur eine enge Zusammenarbeit mit allen betroffenen Akteuren es erlaubt, diese Herausforderung konstruktiv und nachhaltig anzugehen. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Schweiz ihre Migrationsaussenpolitik nicht isoliert, sondern in enger Verknüpfung mit den Instrumenten der internationalen Zusammenarbeit (insbesondere Friedensförderung, Menschenrechtspolitik, Entwicklungszusammenarbeit). Durch diesen ganzheitlichen Ansatz wird die Kohärenz und Glaubwürdigkeit der schweizerischen Migrationsaussenpolitik auch in schwierigen Kontexten sichergestellt.</p><p>Im Sinne der strategischen Verknüpfung mit der Migrationspolitik trägt die internationale Zusammenarbeit ebenfalls dazu bei, dass weniger Menschen zur Flucht und Migration gezwungen werden. So leistet die Schweiz zum Beispiel durch die Unterstützung von lokalen Versöhnungs-, Dialog- und Stabilisierungsprozessen in Nordafrika nicht nur einen Beitrag zur politischen Lösung von Konflikten, sondern trägt langfristig zur Prävention von Flucht und erzwungener Migration bei. Ein weiterer Schwerpunkt dieses umfassenden Ansatzes liegt in der Verbesserung der Perspektiven vor Ort, zum Beispiel durch die Schaffung von Arbeitsplätzen.</p><p>8. Die Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 (BBl 2016 2333) wurde von Mitte 2014 bis Ende 2015 in einem mehrstufigen Prozess von EDA und WBF erarbeitet und im Februar 2016 durch den Bundesrat verabschiedet. Die finanzielle Planung für die Botschaft basierte dabei auf denjenigen Planungswerten, die während dieses Prozesses zur Verfügung standen. Da es sich dabei um eine rollende Planung handelte, die zudem über den Zeithorizont des jeweils geltenden Finanzplans hinausging, ist eine genaue Bezifferung von Einsparungen gegenüber früheren Finanzplänen nicht möglich. Das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 (BBl 2016 4691), welches für die IZA Kürzungen von 587 Millionen Franken gegenüber dem provisorischen Finanzplan 2017-2019 vorsah, wurde in der IZA-Botschaft bereits umgesetzt. Im Rahmen des Voranschlags 2018 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2019-2021 (17.041) beantragt der Bundesrat zur Einhaltung der Schuldenbremse im Zeitraum 2018-2020 zusätzliche Kürzungen der IZA-Mittel von 450 Millionen Franken. Diese haben zur Folge, dass die in der IZA-Botschaft aufgeführten Ziele nicht vollumfänglich erreicht werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Welche Ziele verfolgt der Bundesrat in seiner Libyen-Politik? Welche politischen Initiativen und praktischen Massnahmen hat er ergriffen, um die menschliche Sicherheit der Zivilbevölkerung und der zahlreichen gestrandeten Flüchtlinge zu verbessern? </p><p>2. Wie kann verhindert werden, dass die Menschen in den Lagern festsitzen? Welche Initiativen gibt es, damit die Menschen an sichere Orte weiterwandern können und dort jene Unterstützung erhalten, die sie zum Aufbau einer neuen Lebensperspektive brauchen?</p><p>3. Mit welchen Partnern arbeitet die Schweiz in Libyen? Wer hat Zugang zu den Flüchtlingslagern? Wie kann die Zusammenarbeit von Organisationen der Zivilgesellschaft mit den multilateralen Organisationen verbessert und ausgebaut werden?</p><p>4. Unterstützt der Bundesrat das Ziel europäischer Länder, in Libyen, Niger, Mali und weiteren Ländern der Region sogenannte Hotspots einzurichten? Welche Konzepte gibt es, damit in solchen Hotspots anerkannte oder abgewiesene Flüchtlinge an einen sicheren Ort gelangen können?</p><p>5. Im März und Juli 2017 fanden die ersten zwei Treffen der "Kontaktgruppe Mittelmeer" statt, das dritte Treffen ist für November 2017 geplant. Welche Ziele verfolgt die Kontaktgruppe? Welche Instrumente stehen ihr zur Verfügung?</p><p>6. In den Medien war von "schmutzigen Deals" die Rede. Offenbar fanden Kontakte zwischen europäischen Regierungsstellen und terroristischen Milizen sowie zutiefst korrupten Regierungen statt, damit sie Migration verhindern. Was weiss der Bundesrat darüber? Wie wahrt er die Kohärenz seiner Migrationspolitik in jenen Ländern, in denen die gute Regierungsführung nicht gewährleistet ist und Korruption und Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind?</p><p>7. Wie konsequent richtet der Bundesrat die internationale Zusammenarbeit (IZA) der Schweiz heute an den Anforderungen der menschlichen Sicherheit in fragilen Kontexten aus? Welchen Beitrag leistet die IZA, damit weniger Menschen zur Migration gezwungen werden und Menschen auf der Flucht wieder eine soziale und wirtschaftliche Perspektive erhalten? </p><p>8. Wie hat sich die Finanzplanung auf dem Gebiete der internationalen Zusammenarbeit in den letzten Jahren verändert? Ist es richtig, dass der Bundesrat die Finanzplan-Zahlen für die IZA gegenüber früheren Planungen im Umfeld der IZA-Botschaft 16.022 um 1,5 Milliarden Franken gekürzt hat? </p>
    • Engagement der Schweiz für die menschliche Sicherheit in Libyen

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