Antibiotikaresistenzen und Gesundheitsrisiken mit der Verwendung von Triclosan in alltäglichen Produkten

ShortId
17.3836
Id
20173836
Updated
28.07.2023 04:09
Language
de
Title
Antibiotikaresistenzen und Gesundheitsrisiken mit der Verwendung von Triclosan in alltäglichen Produkten
AdditionalIndexing
2841;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat vom Aufruf, der am 20. Juni 2017 in der Zeitschrift "Environmental Health Perspectives" veröffentlicht wurde, und von den darauf bezogenen Informationen Kenntnis genommen. Die in dieser Publikation erwähnten Daten sind den europäischen und schweizerischen Behörden bereits bekannt und führen nicht zu einer Veränderung ihrer Risikobeurteilung.</p><p>2. Wie bereits in Zusammenhang mit der Interpellation Recordon 14.4047 erwähnt, ist Triclosan ein chemischer Stoff mit antibakterieller Wirkung, der je nach Verwendungszweck unterschiedlichen Regulierungen untersteht. So ist der Einsatz von Triclosan als Biozid in der Biozidprodukteverordnung geregelt und jener als Konservierungsmittel in der Gesetzgebung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände. Ausserdem untersteht Triclosan der Umwelt- und Chemikaliengesetzgebung. In der Schweiz, wie auch in Europa, kann Triclosan als Konservierungsmittel in bestimmten Kosmetika (z. B. Zahnpasten, Handseifen, Deodorant-Sticks) verwendet werden, wobei die zugelassene Höchstkonzentration bei 0,3 Prozent liegt. Für Mundspülungen beträgt die zugelassene Höchstkonzentration 0,2 Prozent. Diese Höchstkonzentrationen wurden vom Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS), einem unabhängigen beratenden Organ, das in der EU für die Bewertung der in Kosmetika verwendeten Stoffe verantwortlich ist, als sicher beurteilt. Diese im europäischen und im Schweizer Recht festgelegten Grenzwerte enthalten bei allen Produkten eine hohe Sicherheitsmarge in Bezug auf die Dosen, die die Sicherheit der Benutzerinnen und Benutzer gefährden könnten. Anzumerken ist nicht zuletzt, dass diese Kosmetika ohne Konservierungsmittel gesundheitsgefährdend sein können.</p><p>3./4. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Einschränkungen von Triclosan in bestimmten Anwendungen aufgrund des Standes der Forschung gerechtfertigt waren. Diesen Erkenntnissen wurde in der Gesetzgebung Rechnung getragen, sodass Triclosan in Desinfektionsseifen, auch in allen Biozid-Anwendungen, heute verboten ist. Er ist jedoch der Auffassung, dass gemäss dem heutigen Wissensstand Massnahmen für ein vollständiges Verbot von Triclosan und insbesondere ein generelles Verbot als Konservierungsmittel in Kosmetika im Moment nicht gerechtfertigt sind. Er ist der Meinung, dass die derzeit in der Schweizer Gesetzgebung geltenden Verwendungsbeschränkungen die Nutzung von Triclosan ausreichend einschränken und die Exposition der Konsumentinnen und Konsumenten und der Umwelt reduzieren. Die betroffenen Bundesämter verfolgen jedoch die Beurteilung von Triclosan in Europa und die neuen internationalen wissenschaftlichen Studien zum Thema aufmerksam. Sollten in Zukunft neue Daten negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf die Umwelt zeigen, wird die Schweiz die Verwendung von Triclosan weiter beschränken, um den Schutz der Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Umwelt zu gewährleisten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Biozid Triclosan sei nur noch in medizinischen Spezialanwendungen zuzulassen. Das verlangen 206 Wissenschafterinnen/Wissenschafter, Ärztinnen/Ärzte sowie medizinische Fachpersonen aus 29 Ländern in einem Aufruf, den die Wissenschaftszeitschrift "Environmental Health Perspectives" am 20. Juni 2017 veröffentlicht hat. Aus der Schweiz haben u. a. Prof. Dr. Janet Hering, Direktorin der Eidgenössischen Anstalt für Wasser, Abwasser und Gewässerschutz (Eawag), drei Mitarbeitende aus dem Trinkwasserbereich der Eawag sowie die Ärztinnen/Ärzte für Umweltschutz (AefU) unterzeichnet.</p><p>Schon 2001 gab es den Hinweis, dass Triclosan Antibiotikaresistenzen begünstigen könnte, was Laborstudien 2011 untermauerten. Diese Ergebnisse werden nun durch eine weitere Studie bestätigt. Somit steht Triclosan, im Kontext der Star-Strategie betrachtet, in einem gewissen Widerspruch zu deren Zielen.</p><p>Triclosan ist zudem hormonell wirksam und wird in der Muttermilch nachgewiesen. Die Substanz steht z. B. im Verdacht, Brustkrebs auszulösen, Spermien zu schädigen sowie Leber und Muskeln anzugreifen. Bei Produktion und Abbau entstehen in der Umwelt gefährliche Dioxine.</p><p>Die Schweiz unterstellt die Verwendung von Triclosan einer staatlichen Bewilligungspflicht. Seit Februar 2017 ist es in antibakteriellen Reinigungsmitteln, Seifen oder Abfallbeuteln verboten; in Kosmetika ist es aber bis zu einer Konzentration von 0,3 Prozent weiterhin erlaubt. So findet sich der Stoff in Zahnpasten, Duschgels, Deo-Sticks, Kosmetika oder Fusscremen. </p><p>Via Kosmetika usw. werden rund 90 Prozent des Triclosans verbraucht, im medizinischen Bereich sind es etwa 10 Prozent.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Hat er Kenntnis von dem in der Zeitschrift "Environmental Health Perspectives" am 20. Juni 2017 veröffentlichten Aufruf?</p><p>2. Bestreitet er die darin geäusserten schweren Bedenken gegen die trotz aller Vorschriften der Biozidprodukteverordnung weiterhin mögliche Verwendung von Triclosan in Kosmetika? Wenn ja, mit welchen wissenschaftlich basierten Begründungen? </p><p>3. In der Antwort auf die Interpellation Recordon 14.4047 lehnte der Bundesrat ein totales Verbot von Triclosan ab. Wie stellt er sich heute zur Forderung, die Verwendung von Triclosan überhaupt zu verbieten? </p><p>4. Wie stellt er sich zur medizinisch begründeten Forderung, die Bewilligung für den Triclosan-Einsatz auf wenige medizinische Spezialanwendungen zu beschränken?</p>
  • Antibiotikaresistenzen und Gesundheitsrisiken mit der Verwendung von Triclosan in alltäglichen Produkten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat vom Aufruf, der am 20. Juni 2017 in der Zeitschrift "Environmental Health Perspectives" veröffentlicht wurde, und von den darauf bezogenen Informationen Kenntnis genommen. Die in dieser Publikation erwähnten Daten sind den europäischen und schweizerischen Behörden bereits bekannt und führen nicht zu einer Veränderung ihrer Risikobeurteilung.</p><p>2. Wie bereits in Zusammenhang mit der Interpellation Recordon 14.4047 erwähnt, ist Triclosan ein chemischer Stoff mit antibakterieller Wirkung, der je nach Verwendungszweck unterschiedlichen Regulierungen untersteht. So ist der Einsatz von Triclosan als Biozid in der Biozidprodukteverordnung geregelt und jener als Konservierungsmittel in der Gesetzgebung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände. Ausserdem untersteht Triclosan der Umwelt- und Chemikaliengesetzgebung. In der Schweiz, wie auch in Europa, kann Triclosan als Konservierungsmittel in bestimmten Kosmetika (z. B. Zahnpasten, Handseifen, Deodorant-Sticks) verwendet werden, wobei die zugelassene Höchstkonzentration bei 0,3 Prozent liegt. Für Mundspülungen beträgt die zugelassene Höchstkonzentration 0,2 Prozent. Diese Höchstkonzentrationen wurden vom Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS), einem unabhängigen beratenden Organ, das in der EU für die Bewertung der in Kosmetika verwendeten Stoffe verantwortlich ist, als sicher beurteilt. Diese im europäischen und im Schweizer Recht festgelegten Grenzwerte enthalten bei allen Produkten eine hohe Sicherheitsmarge in Bezug auf die Dosen, die die Sicherheit der Benutzerinnen und Benutzer gefährden könnten. Anzumerken ist nicht zuletzt, dass diese Kosmetika ohne Konservierungsmittel gesundheitsgefährdend sein können.</p><p>3./4. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Einschränkungen von Triclosan in bestimmten Anwendungen aufgrund des Standes der Forschung gerechtfertigt waren. Diesen Erkenntnissen wurde in der Gesetzgebung Rechnung getragen, sodass Triclosan in Desinfektionsseifen, auch in allen Biozid-Anwendungen, heute verboten ist. Er ist jedoch der Auffassung, dass gemäss dem heutigen Wissensstand Massnahmen für ein vollständiges Verbot von Triclosan und insbesondere ein generelles Verbot als Konservierungsmittel in Kosmetika im Moment nicht gerechtfertigt sind. Er ist der Meinung, dass die derzeit in der Schweizer Gesetzgebung geltenden Verwendungsbeschränkungen die Nutzung von Triclosan ausreichend einschränken und die Exposition der Konsumentinnen und Konsumenten und der Umwelt reduzieren. Die betroffenen Bundesämter verfolgen jedoch die Beurteilung von Triclosan in Europa und die neuen internationalen wissenschaftlichen Studien zum Thema aufmerksam. Sollten in Zukunft neue Daten negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf die Umwelt zeigen, wird die Schweiz die Verwendung von Triclosan weiter beschränken, um den Schutz der Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Umwelt zu gewährleisten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Biozid Triclosan sei nur noch in medizinischen Spezialanwendungen zuzulassen. Das verlangen 206 Wissenschafterinnen/Wissenschafter, Ärztinnen/Ärzte sowie medizinische Fachpersonen aus 29 Ländern in einem Aufruf, den die Wissenschaftszeitschrift "Environmental Health Perspectives" am 20. Juni 2017 veröffentlicht hat. Aus der Schweiz haben u. a. Prof. Dr. Janet Hering, Direktorin der Eidgenössischen Anstalt für Wasser, Abwasser und Gewässerschutz (Eawag), drei Mitarbeitende aus dem Trinkwasserbereich der Eawag sowie die Ärztinnen/Ärzte für Umweltschutz (AefU) unterzeichnet.</p><p>Schon 2001 gab es den Hinweis, dass Triclosan Antibiotikaresistenzen begünstigen könnte, was Laborstudien 2011 untermauerten. Diese Ergebnisse werden nun durch eine weitere Studie bestätigt. Somit steht Triclosan, im Kontext der Star-Strategie betrachtet, in einem gewissen Widerspruch zu deren Zielen.</p><p>Triclosan ist zudem hormonell wirksam und wird in der Muttermilch nachgewiesen. Die Substanz steht z. B. im Verdacht, Brustkrebs auszulösen, Spermien zu schädigen sowie Leber und Muskeln anzugreifen. Bei Produktion und Abbau entstehen in der Umwelt gefährliche Dioxine.</p><p>Die Schweiz unterstellt die Verwendung von Triclosan einer staatlichen Bewilligungspflicht. Seit Februar 2017 ist es in antibakteriellen Reinigungsmitteln, Seifen oder Abfallbeuteln verboten; in Kosmetika ist es aber bis zu einer Konzentration von 0,3 Prozent weiterhin erlaubt. So findet sich der Stoff in Zahnpasten, Duschgels, Deo-Sticks, Kosmetika oder Fusscremen. </p><p>Via Kosmetika usw. werden rund 90 Prozent des Triclosans verbraucht, im medizinischen Bereich sind es etwa 10 Prozent.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Hat er Kenntnis von dem in der Zeitschrift "Environmental Health Perspectives" am 20. Juni 2017 veröffentlichten Aufruf?</p><p>2. Bestreitet er die darin geäusserten schweren Bedenken gegen die trotz aller Vorschriften der Biozidprodukteverordnung weiterhin mögliche Verwendung von Triclosan in Kosmetika? Wenn ja, mit welchen wissenschaftlich basierten Begründungen? </p><p>3. In der Antwort auf die Interpellation Recordon 14.4047 lehnte der Bundesrat ein totales Verbot von Triclosan ab. Wie stellt er sich heute zur Forderung, die Verwendung von Triclosan überhaupt zu verbieten? </p><p>4. Wie stellt er sich zur medizinisch begründeten Forderung, die Bewilligung für den Triclosan-Einsatz auf wenige medizinische Spezialanwendungen zu beschränken?</p>
    • Antibiotikaresistenzen und Gesundheitsrisiken mit der Verwendung von Triclosan in alltäglichen Produkten

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