Gleich lange Spiesse für Schweizer Holzexporteure gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz

ShortId
17.3843
Id
20173843
Updated
28.07.2023 14:43
Language
de
Title
Gleich lange Spiesse für Schweizer Holzexporteure gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz
AdditionalIndexing
15;55;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz gilt seit dem 1. Oktober 2010 eine Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte. Diese beinhaltet nur die Pflicht, den Konsumenten über Holzart und -herkunft zu informieren. 2013 trat in der EU die Holzhandelsverordnung EUTR in Kraft, welche den Handel mit Holz aus illegalen Quellen verbietet und eine Prüfung der Legalität von Holz aus Quellen ausserhalb der EU vorschreibt. </p><p>Aus der Schweiz in die EU exportiertes Holz und Holzprodukte gelten als aus einem "Drittland" stammend, welche im Sinne von Artikel 2 EUTR auf dem Binnenmarkt erstmals in Verkehr gebracht werden. Die Importeure sind deshalb verpflichtet, eine sogenannte Sorgfaltspflichtregelung anzuwenden. Diese Verpflichtung bringt für Importeure in der EU einen grossen administrativen Aufwand, um Holzprodukte aus der Schweiz auf dem Binnenmarkt in Verkehr zu bringen.</p><p>Durch diese Praxis erleiden die Schweizer Exporteure gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz einen klaren Wettbewerbsnachteil, weshalb sich bereits erste Abnehmer überlegen, ob sie nicht einfacher zu Lieferanten aus einem anderen EU-Land wechseln sollen. Die Schaffung von gleich langen Spiessen auch für Schweizer Exporteure ist von grosser Wichtigkeit, gehen doch heute rund 95 Prozent der Holzexporte aus der Schweiz in die EU.</p><p>Die Schweizer Unternehmen kämpfen bereits wegen der Euroschwäche mit ungleich kürzeren Spiessen, die administrative Erschwernis durch die mit dem Schweizer Recht nicht kompatible EUTR kann und soll so rasch als möglich behoben werden, um zu vermeiden, dass Schweizer Unternehmen weitere Marktanteile verlieren.</p><p>Es gibt eine rasch machbare Lösung: Erlass einer Verordnung auf Grundlage des Bundesgesetzes Cites. Dieses wurde bereits als Grundlage für eine ähnliche Verordnung zum Verbot des Imports von Erzeugnissen illegaler Fischerei geschaffen (SR 453.2). Dieser einfache Weg kann politisch begründet werden: Im Rahmen der Revision des USG im Jahr 2015 wurde eine EUTR-identische Regelung vorgesehen. Diese ist in der parlamentarischen Debatte von allen politischen Parteien gutgeheissen worden.</p>
  • <p>In seiner Botschaft vom 12. Februar 2014 zur Revision des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) hatte der Bundesrat bereits Bestimmungen als Basis für eine der European Timber Regulation (EUTR) analoge Regelung vorgeschlagen. Diese Revision, die den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft" bildete, wurde vom Parlament am 3. Dezember 2015 allerdings abgelehnt. Damit wurde auch eine EUTR analoge Regelung in der Schweiz verworfen.</p><p>Das Anliegen der Schweizer Holzexporteure, gleich lange Spiesse gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz zu erhalten, ist auch Gegenstand der gleichnamigen Motion 17.3855 von Ständerat Föhn. Das Anliegen deckt sich mit den Bestrebungen des Bundesrates, Handelshemmnisse grundsätzlich zu vermeiden bzw. zu beseitigen. Der Bundesrat ist bereit, dem Parlament eine entsprechende Regelung zu unterbreiten.</p><p>Die von der Motionärin dargelegte Umsetzung des Anliegens auf dem Verordnungsweg gestützt auf das geltende Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (Cites; SR 453) ist aus Sicht des Bundesrates jedoch nicht möglich. Zudem wird die Frage der gegenseitigen Anerkennung mit der EU zu klären sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit in der Schweiz raschestmöglich eine mit der europäischen Holzhandelsverordnung EUTR identische Regelung geschaffen wird, welche den Import von Holz aus illegalem Holzschlag verbietet und unnötige Handelshemmnisse für Schweizer Unternehmen beseitigt.</p>
  • Gleich lange Spiesse für Schweizer Holzexporteure gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20173855
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz gilt seit dem 1. Oktober 2010 eine Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte. Diese beinhaltet nur die Pflicht, den Konsumenten über Holzart und -herkunft zu informieren. 2013 trat in der EU die Holzhandelsverordnung EUTR in Kraft, welche den Handel mit Holz aus illegalen Quellen verbietet und eine Prüfung der Legalität von Holz aus Quellen ausserhalb der EU vorschreibt. </p><p>Aus der Schweiz in die EU exportiertes Holz und Holzprodukte gelten als aus einem "Drittland" stammend, welche im Sinne von Artikel 2 EUTR auf dem Binnenmarkt erstmals in Verkehr gebracht werden. Die Importeure sind deshalb verpflichtet, eine sogenannte Sorgfaltspflichtregelung anzuwenden. Diese Verpflichtung bringt für Importeure in der EU einen grossen administrativen Aufwand, um Holzprodukte aus der Schweiz auf dem Binnenmarkt in Verkehr zu bringen.</p><p>Durch diese Praxis erleiden die Schweizer Exporteure gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz einen klaren Wettbewerbsnachteil, weshalb sich bereits erste Abnehmer überlegen, ob sie nicht einfacher zu Lieferanten aus einem anderen EU-Land wechseln sollen. Die Schaffung von gleich langen Spiessen auch für Schweizer Exporteure ist von grosser Wichtigkeit, gehen doch heute rund 95 Prozent der Holzexporte aus der Schweiz in die EU.</p><p>Die Schweizer Unternehmen kämpfen bereits wegen der Euroschwäche mit ungleich kürzeren Spiessen, die administrative Erschwernis durch die mit dem Schweizer Recht nicht kompatible EUTR kann und soll so rasch als möglich behoben werden, um zu vermeiden, dass Schweizer Unternehmen weitere Marktanteile verlieren.</p><p>Es gibt eine rasch machbare Lösung: Erlass einer Verordnung auf Grundlage des Bundesgesetzes Cites. Dieses wurde bereits als Grundlage für eine ähnliche Verordnung zum Verbot des Imports von Erzeugnissen illegaler Fischerei geschaffen (SR 453.2). Dieser einfache Weg kann politisch begründet werden: Im Rahmen der Revision des USG im Jahr 2015 wurde eine EUTR-identische Regelung vorgesehen. Diese ist in der parlamentarischen Debatte von allen politischen Parteien gutgeheissen worden.</p>
    • <p>In seiner Botschaft vom 12. Februar 2014 zur Revision des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) hatte der Bundesrat bereits Bestimmungen als Basis für eine der European Timber Regulation (EUTR) analoge Regelung vorgeschlagen. Diese Revision, die den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft" bildete, wurde vom Parlament am 3. Dezember 2015 allerdings abgelehnt. Damit wurde auch eine EUTR analoge Regelung in der Schweiz verworfen.</p><p>Das Anliegen der Schweizer Holzexporteure, gleich lange Spiesse gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz zu erhalten, ist auch Gegenstand der gleichnamigen Motion 17.3855 von Ständerat Föhn. Das Anliegen deckt sich mit den Bestrebungen des Bundesrates, Handelshemmnisse grundsätzlich zu vermeiden bzw. zu beseitigen. Der Bundesrat ist bereit, dem Parlament eine entsprechende Regelung zu unterbreiten.</p><p>Die von der Motionärin dargelegte Umsetzung des Anliegens auf dem Verordnungsweg gestützt auf das geltende Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (Cites; SR 453) ist aus Sicht des Bundesrates jedoch nicht möglich. Zudem wird die Frage der gegenseitigen Anerkennung mit der EU zu klären sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit in der Schweiz raschestmöglich eine mit der europäischen Holzhandelsverordnung EUTR identische Regelung geschaffen wird, welche den Import von Holz aus illegalem Holzschlag verbietet und unnötige Handelshemmnisse für Schweizer Unternehmen beseitigt.</p>
    • Gleich lange Spiesse für Schweizer Holzexporteure gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz

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