Entlastung der KMU bei Administrativaufwendungen im Auftrag des Bundes

ShortId
17.3844
Id
20173844
Updated
28.07.2023 04:07
Language
de
Title
Entlastung der KMU bei Administrativaufwendungen im Auftrag des Bundes
AdditionalIndexing
15;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit Jahrzehnten wird versucht, die administrativen Belastungen vor allem bei KMU und Gewerbe zu reduzieren, passiert ist jedoch das Gegenteil, die unentschädigten Arbeiten nehmen dauernd zu und scheinen eine Selbstverständlichkeit zu sein. Auch die Briefmarke für das Antwortcouvert für die Abrechnungen an die Steuerverwaltung wurde sang- und klanglos gestrichen.</p><p>Unsere Unternehmen brauchen endlich Entlastung und Vereinfachung. So sollen vor allem KMU und Gewerbe für die seitens des Bundes auferlegten Administrativaufgaben mit einer Pauschale entschädigt werden, analog den Quellensteuerabrechnungen. Diese Pauschale, beispielsweise in der Höhe von 150 Schweizerfranken pro Quartal, soll beim Ausfüllen der Mehrwertsteuerabrechnung gleich in Abzug gebracht werden. Wohlwissend, dass dieser Betrag nur symbolisch sein kann in Anbetracht der Arbeit, welche die grössten Steuereintreiber des Bundes zu leisten haben, wäre dies eine kleine Anerkennung. Nachdem sich staatliche Stellen konsequent auf das Verursacherprinzip berufen, muss dieses Prinzip auch umgekehrt gelten.</p>
  • <p>Die administrative Entlastung der Unternehmen ist ein Dauerziel des Bundesrates. Im Jahr 1997 hat er erstmals einen Bericht zur administrativen Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen veröffentlicht. Der aktuelle Bericht über den Stand der Umsetzung der Massnahmen zur administrativen Entlastung stammt vom 29. September 2017. Die darin aufgeführten umgesetzten oder in Umsetzung begriffenen Massnahmen und Prüfaufträge betreffen alle Bereiche, in denen der Bund regulierend tätig ist. Auch Massnahmen im Bereich der Mehrwertsteuer sind darunter, so beispielsweise die elektronische Abrechnung und Zahlung. Dies ist nach Ansicht des Bundesrates der Weg, mit dem die steuer- und abgabepflichtigen Unternehmen weiter entlastet werden sollen.</p><p>Eine Abgeltung an Unternehmen, wie sie in der Motion verlangt wird, lehnt der Bundesrat demgegenüber ab. Würde jede Mehrwertsteuer-Abrechnung mit 150 Franken abgegolten, so ergäben sich für die Bundeskasse jährliche Kosten in der Höhe von rund 200 Millionen Franken. Die dadurch verursachten Mindereinnahmen müssten gegenfinanziert werden, beispielsweise durch entsprechende Steuererhöhungen.</p><p>Schliesslich ist zu erwähnen, dass der Nationalrat am 20. September 2011 die Motion Flückiger Sylvia 11.3384, die eine Entschädigung von 300 Franken pro Mehrwertsteuer-Abrechnung forderte, mit 118 zu 63 Stimmen bei 5 Enthaltungen klar abgelehnt hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesgrundlage dafür zu schaffen, dass alle Unternehmen für Administrativaufwendungen, welche im Auftrag des Bundes getätigt werden, mittels einer Pauschale angemessen entschädigt werden. Es geht dabei im Besonderen um die Mehrwertsteuer, aber auch um die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und weitere Abgaben.</p>
  • Entlastung der KMU bei Administrativaufwendungen im Auftrag des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit Jahrzehnten wird versucht, die administrativen Belastungen vor allem bei KMU und Gewerbe zu reduzieren, passiert ist jedoch das Gegenteil, die unentschädigten Arbeiten nehmen dauernd zu und scheinen eine Selbstverständlichkeit zu sein. Auch die Briefmarke für das Antwortcouvert für die Abrechnungen an die Steuerverwaltung wurde sang- und klanglos gestrichen.</p><p>Unsere Unternehmen brauchen endlich Entlastung und Vereinfachung. So sollen vor allem KMU und Gewerbe für die seitens des Bundes auferlegten Administrativaufgaben mit einer Pauschale entschädigt werden, analog den Quellensteuerabrechnungen. Diese Pauschale, beispielsweise in der Höhe von 150 Schweizerfranken pro Quartal, soll beim Ausfüllen der Mehrwertsteuerabrechnung gleich in Abzug gebracht werden. Wohlwissend, dass dieser Betrag nur symbolisch sein kann in Anbetracht der Arbeit, welche die grössten Steuereintreiber des Bundes zu leisten haben, wäre dies eine kleine Anerkennung. Nachdem sich staatliche Stellen konsequent auf das Verursacherprinzip berufen, muss dieses Prinzip auch umgekehrt gelten.</p>
    • <p>Die administrative Entlastung der Unternehmen ist ein Dauerziel des Bundesrates. Im Jahr 1997 hat er erstmals einen Bericht zur administrativen Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen veröffentlicht. Der aktuelle Bericht über den Stand der Umsetzung der Massnahmen zur administrativen Entlastung stammt vom 29. September 2017. Die darin aufgeführten umgesetzten oder in Umsetzung begriffenen Massnahmen und Prüfaufträge betreffen alle Bereiche, in denen der Bund regulierend tätig ist. Auch Massnahmen im Bereich der Mehrwertsteuer sind darunter, so beispielsweise die elektronische Abrechnung und Zahlung. Dies ist nach Ansicht des Bundesrates der Weg, mit dem die steuer- und abgabepflichtigen Unternehmen weiter entlastet werden sollen.</p><p>Eine Abgeltung an Unternehmen, wie sie in der Motion verlangt wird, lehnt der Bundesrat demgegenüber ab. Würde jede Mehrwertsteuer-Abrechnung mit 150 Franken abgegolten, so ergäben sich für die Bundeskasse jährliche Kosten in der Höhe von rund 200 Millionen Franken. Die dadurch verursachten Mindereinnahmen müssten gegenfinanziert werden, beispielsweise durch entsprechende Steuererhöhungen.</p><p>Schliesslich ist zu erwähnen, dass der Nationalrat am 20. September 2011 die Motion Flückiger Sylvia 11.3384, die eine Entschädigung von 300 Franken pro Mehrwertsteuer-Abrechnung forderte, mit 118 zu 63 Stimmen bei 5 Enthaltungen klar abgelehnt hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesgrundlage dafür zu schaffen, dass alle Unternehmen für Administrativaufwendungen, welche im Auftrag des Bundes getätigt werden, mittels einer Pauschale angemessen entschädigt werden. Es geht dabei im Besonderen um die Mehrwertsteuer, aber auch um die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und weitere Abgaben.</p>
    • Entlastung der KMU bei Administrativaufwendungen im Auftrag des Bundes

Back to List