Kostensteigerung bei Öffentlichkeitsarbeit und Beratung bremsen

ShortId
17.3850
Id
20173850
Updated
10.04.2024 09:58
Language
de
Title
Kostensteigerung bei Öffentlichkeitsarbeit und Beratung bremsen
AdditionalIndexing
04;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit und die Kosten für die externe Beratung sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Zur Analyse sollen diese Kosten für die letzten zehn Jahre pro Departement und insgesamt für den Bund in einem kurzen Bericht aufgezeigt werden. Es ist wichtig, sich von Zeit zu Zeit Rechenschaft zu geben über die Entwicklungen solcher Kosten. Der Bund muss sich immer wieder von Neuem dazu zwingen, möglichst viel Geld in die Erfüllung der Kernaufgaben zu investieren. Es ist davon auszugehen, dass der Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und der Bereich der externen Beratung reduziert werden können oder zumindest die Steigerung gebremst werden kann. Der Bundesrat wird deshalb gebeten aufzuzeigen, wo welche Kosten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und im Bereich der Beratung gespart oder wo zumindest in Zukunft das Kostenwachstum gebremst werden soll.</p>
  • <p>Die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit und die Kosten für externe Beratung werden in der Staatsrechnung transparent ausgewiesen. Wie die Entwicklung über die letzten zehn Jahre belegt, sind die Kosten in beiden Bereichen praktisch unverändert.</p><p>Im Rahmen der Erhebungen der Kosten für "Öffentlichkeitsarbeit", für "Beratung und Auftragsforschung" und für "Informatikberatung und -dienstleistungen" geben die Departemente und die Bundeskanzlei jährlich Rechenschaft ab über die Kosten in diesen Tätigkeitsgebieten. Bei den Kosten der "Öffentlichkeitsarbeit" und den Kosten für externe Beratung handelt es sich um verschiedene Bereiche. Die externe Beratung hat nichts mit der Kommunikation- und Informationsarbeit oder Aufträgen an externe Agenturen für Öffentlichkeitsarbeit zu tun - solche Aufträge sind in den Kosten der Öffentlichkeitsarbeit bereits enthalten. Unter die externe Beratung fallen die "Beratung und Auftragsforschung" und die "Informatikberatung und -dienstleistungen". Die Zahlen werden veröffentlicht auf www.efv.admin.ch &gt; Finanzberichte &gt; Staatsrechnungen, jeweils in Band 3, "Zusatzerläuterungen und Statistik".</p><p>Zu den Kosten der Öffentlichkeitsarbeit: Der Bundesrat hatte in den letzten Jahren mehrfach Gelegenheit, zu den aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen. Die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesrates gehört zu den in der Bundesverfassung festgelegten Kernaufgaben. Gemäss Artikel 180 hat die Regierung "rechtzeitig und umfassend" über ihre Tätigkeiten zu informieren. Das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG; SR 172.010) erteilt dem Bundesrat den Auftrag, eine "einheitliche, frühzeitige und kontinuierliche" Information zu gewährleisten (Art. 10 RVOG). Die Kosten bewegen sich seit 2002 im Rahmen von rund 80 Millionen Franken pro Jahr. Die Departemente und die Bundeskanzlei haben 2016 für die Öffentlichkeitsarbeit insgesamt 81,2 Millionen aufgewendet. Der Anteil am Gesamtaufwand des Bundes betrug 0,12 Prozent. Diese Kosten beinhalten auch die finanziellen Aufwände für Präventions- oder Informationskampagnen, die über vom Parlament bewilligte Budgets verfügen, und für die Abgeltung zum Bezug von Leistungen der Schweizerischen Depeschenagentur. Darin enthalten sind im Weiteren die Kosten für Übersetzungsleistungen in die drei Amtssprachen. Der Bundesrat interpretiert die Stabilität der Kosten der Öffentlichkeitsarbeit als Zeichen, dass die Verwaltung in diesem Bereich trotz technologischer Entwicklungen (Internet, soziale Medien) und gestiegener Anforderungen (Transparenz, Öffentlichkeitsgesetz) kostenbewusst agiert.</p><p>Zu den Kosten der externen Beratung: Der Bundesrat verfolgt den Grundsatz, dass die Bundesverwaltung ihre Aufgaben in der Regel mit eigenem Personal erfüllt. Von diesem Grundsatz, den der Bundesrat in seinen Weisungen vom 19. August 2015 zum Abschluss von Personalverleihverträgen in der Bundesverwaltung (BBl 2015 6309) festgehalten hat, darf aber abgewichen werden. In Einzelfällen ist es sinnvoll und wirtschaftlich, kurzfristig auf externes Wissen zurückzugreifen und dieses auf dem Markt zu beschaffen, beispielsweise wenn es darum geht, Arbeitsspitzen zu brechen, oder wenn spezifisches Wissen bei Kernaufgaben intern nicht zur Verfügung steht. Der Gesetzgeber hat daher ausdrücklich vorgesehen, dass sich die Bundesverwaltung von externen Organisationen und Personen beraten lassen kann (Art. 57 Abs. 1 RVOG).</p><p>Seit 2010 belaufen sich die Ausgaben für "Beratung und Auftragsforschung" und für "Informatikberatung und -dienstleistungen" auf Beträge zwischen 456 und 485 Millionen Franken pro Jahr. Gemäss Staatsrechnung 2016 betrugen sie 440 Millionen Franken. Damit sind die Ausgaben im Bereich der externen Beratung, wie die Zahlen in der Staatsrechnung belegen, ebenfalls nicht gewachsen.</p><p>Eine Überprüfung der Kosten erfolgt jeweils im Zusammenhang mit Sparprogrammen. In der laufenden Legislatur findet im Rahmen der neuen ausgabenpolitischen Prioritäten und strukturellen Reformen eine weitere Überprüfung statt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem kurzen Bericht die Entwicklung der Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit und der Kosten für die externe Beratung pro Departement und insgesamt beim Bund für die letzten zehn Jahre aufzuzeigen. Zudem wird der Bundesrat aufgefordert aufzuzeigen, wie in diesen Bereichen in den nächsten Jahren substanzielle Einsparungen vorgenommen werden können.</p>
  • Kostensteigerung bei Öffentlichkeitsarbeit und Beratung bremsen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit und die Kosten für die externe Beratung sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Zur Analyse sollen diese Kosten für die letzten zehn Jahre pro Departement und insgesamt für den Bund in einem kurzen Bericht aufgezeigt werden. Es ist wichtig, sich von Zeit zu Zeit Rechenschaft zu geben über die Entwicklungen solcher Kosten. Der Bund muss sich immer wieder von Neuem dazu zwingen, möglichst viel Geld in die Erfüllung der Kernaufgaben zu investieren. Es ist davon auszugehen, dass der Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und der Bereich der externen Beratung reduziert werden können oder zumindest die Steigerung gebremst werden kann. Der Bundesrat wird deshalb gebeten aufzuzeigen, wo welche Kosten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und im Bereich der Beratung gespart oder wo zumindest in Zukunft das Kostenwachstum gebremst werden soll.</p>
    • <p>Die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit und die Kosten für externe Beratung werden in der Staatsrechnung transparent ausgewiesen. Wie die Entwicklung über die letzten zehn Jahre belegt, sind die Kosten in beiden Bereichen praktisch unverändert.</p><p>Im Rahmen der Erhebungen der Kosten für "Öffentlichkeitsarbeit", für "Beratung und Auftragsforschung" und für "Informatikberatung und -dienstleistungen" geben die Departemente und die Bundeskanzlei jährlich Rechenschaft ab über die Kosten in diesen Tätigkeitsgebieten. Bei den Kosten der "Öffentlichkeitsarbeit" und den Kosten für externe Beratung handelt es sich um verschiedene Bereiche. Die externe Beratung hat nichts mit der Kommunikation- und Informationsarbeit oder Aufträgen an externe Agenturen für Öffentlichkeitsarbeit zu tun - solche Aufträge sind in den Kosten der Öffentlichkeitsarbeit bereits enthalten. Unter die externe Beratung fallen die "Beratung und Auftragsforschung" und die "Informatikberatung und -dienstleistungen". Die Zahlen werden veröffentlicht auf www.efv.admin.ch &gt; Finanzberichte &gt; Staatsrechnungen, jeweils in Band 3, "Zusatzerläuterungen und Statistik".</p><p>Zu den Kosten der Öffentlichkeitsarbeit: Der Bundesrat hatte in den letzten Jahren mehrfach Gelegenheit, zu den aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen. Die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesrates gehört zu den in der Bundesverfassung festgelegten Kernaufgaben. Gemäss Artikel 180 hat die Regierung "rechtzeitig und umfassend" über ihre Tätigkeiten zu informieren. Das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG; SR 172.010) erteilt dem Bundesrat den Auftrag, eine "einheitliche, frühzeitige und kontinuierliche" Information zu gewährleisten (Art. 10 RVOG). Die Kosten bewegen sich seit 2002 im Rahmen von rund 80 Millionen Franken pro Jahr. Die Departemente und die Bundeskanzlei haben 2016 für die Öffentlichkeitsarbeit insgesamt 81,2 Millionen aufgewendet. Der Anteil am Gesamtaufwand des Bundes betrug 0,12 Prozent. Diese Kosten beinhalten auch die finanziellen Aufwände für Präventions- oder Informationskampagnen, die über vom Parlament bewilligte Budgets verfügen, und für die Abgeltung zum Bezug von Leistungen der Schweizerischen Depeschenagentur. Darin enthalten sind im Weiteren die Kosten für Übersetzungsleistungen in die drei Amtssprachen. Der Bundesrat interpretiert die Stabilität der Kosten der Öffentlichkeitsarbeit als Zeichen, dass die Verwaltung in diesem Bereich trotz technologischer Entwicklungen (Internet, soziale Medien) und gestiegener Anforderungen (Transparenz, Öffentlichkeitsgesetz) kostenbewusst agiert.</p><p>Zu den Kosten der externen Beratung: Der Bundesrat verfolgt den Grundsatz, dass die Bundesverwaltung ihre Aufgaben in der Regel mit eigenem Personal erfüllt. Von diesem Grundsatz, den der Bundesrat in seinen Weisungen vom 19. August 2015 zum Abschluss von Personalverleihverträgen in der Bundesverwaltung (BBl 2015 6309) festgehalten hat, darf aber abgewichen werden. In Einzelfällen ist es sinnvoll und wirtschaftlich, kurzfristig auf externes Wissen zurückzugreifen und dieses auf dem Markt zu beschaffen, beispielsweise wenn es darum geht, Arbeitsspitzen zu brechen, oder wenn spezifisches Wissen bei Kernaufgaben intern nicht zur Verfügung steht. Der Gesetzgeber hat daher ausdrücklich vorgesehen, dass sich die Bundesverwaltung von externen Organisationen und Personen beraten lassen kann (Art. 57 Abs. 1 RVOG).</p><p>Seit 2010 belaufen sich die Ausgaben für "Beratung und Auftragsforschung" und für "Informatikberatung und -dienstleistungen" auf Beträge zwischen 456 und 485 Millionen Franken pro Jahr. Gemäss Staatsrechnung 2016 betrugen sie 440 Millionen Franken. Damit sind die Ausgaben im Bereich der externen Beratung, wie die Zahlen in der Staatsrechnung belegen, ebenfalls nicht gewachsen.</p><p>Eine Überprüfung der Kosten erfolgt jeweils im Zusammenhang mit Sparprogrammen. In der laufenden Legislatur findet im Rahmen der neuen ausgabenpolitischen Prioritäten und strukturellen Reformen eine weitere Überprüfung statt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem kurzen Bericht die Entwicklung der Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit und der Kosten für die externe Beratung pro Departement und insgesamt beim Bund für die letzten zehn Jahre aufzuzeigen. Zudem wird der Bundesrat aufgefordert aufzuzeigen, wie in diesen Bereichen in den nächsten Jahren substanzielle Einsparungen vorgenommen werden können.</p>
    • Kostensteigerung bei Öffentlichkeitsarbeit und Beratung bremsen

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