Mobilität der letzten Meile
- ShortId
-
17.3982
- Id
-
20173982
- Updated
-
28.07.2023 03:59
- Language
-
de
- Title
-
Mobilität der letzten Meile
- AdditionalIndexing
-
48;66
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bevölkerungswachstum und wirtschaftlicher Wohlstand sind die wichtigsten Treiber der Mobilitätsnachfrage. Angesichts der zunehmenden Aus- und Überlastung unserer Verkehrsinfrastrukturen werden Verbesserungen nur über den Infrastrukturausbau und die effizientere Nutzung der Infrastrukturen zu erreichen sein. </p><p>Multimodale Mobilitätsformen setzen sich immer mehr durch. Dabei kommt den Schnittstellen zwischen den verschiedenen Mobilitätsformen eine grosse Bedeutung zu. Der Umstieg vom öffentlichen Verkehr auf das Fahrrad ist an vielen Orten nicht ganz so einfach. Echte Parkiermöglichkeiten existieren nur an eigentlichen ÖV-Knoten.</p><p>Nicht ohne Grund setzen sich im Ausland zur Überwindung der "letzten Meile" immer mehr tragbare elektrisch angetriebene Geräte wie Trottinette, Solowheels oder auch Hoverboards usw. durch. Diese können zusammengeklappt mühelos im öffentlichen Verkehrsmittel mittransportiert werden und brauchen keine Standflächen.</p>
- <p>Auf den Fussverkehrsflächen dürfen bereits heute neben den zu Fuss Gehenden auch Personen mit fahrzeugähnlichen Geräten (FäG; z. B. nichtmotorisierte Skateboards oder Inlineskates) und gehbehinderte Personen mit motorisierten Rollstühlen und bestimmten Elektro-Stehrollern verkehren. Eine Ausdehnung auf weitere (elektrische) FäG lehnt der Bundesrat zum Schutz der zu Fuss Gehenden jedoch ab, weil andernfalls die Fussverkehrsflächen überlastet und die Sicherheit beeinträchtigt würden.</p><p>Abgelehnt wird grundsätzlich auch das Fahren mit FäG auf der Fahrbahn, weil sich diese Geräte insbesondere aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeit und der Stabilität nicht problemlos in das Verkehrsgeschehen integrieren lassen. Auch hier würde die Sicherheit beeinträchtigt.</p><p>Der Bund prüft indessen, ob bestimmte elektrische FäG, welche die technischen Anforderungen für Mofas erfüllen (z. B. einige motorisierte Trottinette und Stehroller), auf Radverkehrsflächen fahren dürfen. Eine entsprechende Neuordnung der Mofakategorie wird zurzeit erarbeitet und soll im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens zur Diskussion gestellt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Mobilität der "letzten Meile" erleichtert werden kann, insbesondere über die Regelungen zur Nutzung von sogenannten "elektrischen fahrzeugähnlichen Geräten" als Möglichkeit zur Förderung und Attraktivierung des Langsamverkehrs.</p>
- Mobilität der letzten Meile
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Bevölkerungswachstum und wirtschaftlicher Wohlstand sind die wichtigsten Treiber der Mobilitätsnachfrage. Angesichts der zunehmenden Aus- und Überlastung unserer Verkehrsinfrastrukturen werden Verbesserungen nur über den Infrastrukturausbau und die effizientere Nutzung der Infrastrukturen zu erreichen sein. </p><p>Multimodale Mobilitätsformen setzen sich immer mehr durch. Dabei kommt den Schnittstellen zwischen den verschiedenen Mobilitätsformen eine grosse Bedeutung zu. Der Umstieg vom öffentlichen Verkehr auf das Fahrrad ist an vielen Orten nicht ganz so einfach. Echte Parkiermöglichkeiten existieren nur an eigentlichen ÖV-Knoten.</p><p>Nicht ohne Grund setzen sich im Ausland zur Überwindung der "letzten Meile" immer mehr tragbare elektrisch angetriebene Geräte wie Trottinette, Solowheels oder auch Hoverboards usw. durch. Diese können zusammengeklappt mühelos im öffentlichen Verkehrsmittel mittransportiert werden und brauchen keine Standflächen.</p>
- <p>Auf den Fussverkehrsflächen dürfen bereits heute neben den zu Fuss Gehenden auch Personen mit fahrzeugähnlichen Geräten (FäG; z. B. nichtmotorisierte Skateboards oder Inlineskates) und gehbehinderte Personen mit motorisierten Rollstühlen und bestimmten Elektro-Stehrollern verkehren. Eine Ausdehnung auf weitere (elektrische) FäG lehnt der Bundesrat zum Schutz der zu Fuss Gehenden jedoch ab, weil andernfalls die Fussverkehrsflächen überlastet und die Sicherheit beeinträchtigt würden.</p><p>Abgelehnt wird grundsätzlich auch das Fahren mit FäG auf der Fahrbahn, weil sich diese Geräte insbesondere aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeit und der Stabilität nicht problemlos in das Verkehrsgeschehen integrieren lassen. Auch hier würde die Sicherheit beeinträchtigt.</p><p>Der Bund prüft indessen, ob bestimmte elektrische FäG, welche die technischen Anforderungen für Mofas erfüllen (z. B. einige motorisierte Trottinette und Stehroller), auf Radverkehrsflächen fahren dürfen. Eine entsprechende Neuordnung der Mofakategorie wird zurzeit erarbeitet und soll im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens zur Diskussion gestellt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Mobilität der "letzten Meile" erleichtert werden kann, insbesondere über die Regelungen zur Nutzung von sogenannten "elektrischen fahrzeugähnlichen Geräten" als Möglichkeit zur Förderung und Attraktivierung des Langsamverkehrs.</p>
- Mobilität der letzten Meile
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