Fall Ousman Sonko

ShortId
17.5016
Id
20175016
Updated
28.07.2023 04:40
Language
de
Title
Fall Ousman Sonko
AdditionalIndexing
2811;08
1
Texts
  • <p>Das SEM kannte das Profil des Asylsuchenden seit Eröffnung des Asylverfahrens. Es hat die zuständigen Stellen bei Bund und Kanton rechtzeitig und sachgerecht informiert. Vor der Zuweisung an den Kanton Bern hat das SEM die kantonale Migrationsbehörde informiert. Der Bundesrat wurde im Herbst 2016 über diesen Fall informiert. Ich selber habe darüber hinaus keine zusätzlichen Informationen erhalten. Der Informationsaustausch zwischen den involvierten Stellen und die Zusammenarbeit unter den Behörden verliefen korrekt. Stellt eine Person in der Schweiz ein Asylgesuch, ist das SEM gesetzlich verpflichtet, dieses entgegenzunehmen und zu prüfen. Dem SEM ist es von Gesetzes wegen nicht erlaubt, öffentlich Angaben zu einzelnen Asylsuchenden zu machen. Bisher hat kein weiteres Mitglied der ehemaligen gambischen Regierung in der Schweiz um Asyl ersucht. </p>
  • <p>Der Fall Ousman Sonko wurde dank einer Recherche der "Rundschau" publik. Es sind viele Fragen offen, namentlich welche Behörde was wann gewusst und warum nicht gehandelt hat.</p><p>- Wann hatte das SEM Kenntnis davon, dass es sich bei Sonko um den ehemaligen gambischen Innenminister und mutmasslichen Verbrecher handelt?</p><p>- Warum wurde der zuständige Regierungsrat des Kantons Bern nicht informiert?</p><p>- Wann wurde die Justizministerin über den Asylantrag orientiert? Hat sie den Gesamtbundesrat informiert?</p>
  • Fall Ousman Sonko
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das SEM kannte das Profil des Asylsuchenden seit Eröffnung des Asylverfahrens. Es hat die zuständigen Stellen bei Bund und Kanton rechtzeitig und sachgerecht informiert. Vor der Zuweisung an den Kanton Bern hat das SEM die kantonale Migrationsbehörde informiert. Der Bundesrat wurde im Herbst 2016 über diesen Fall informiert. Ich selber habe darüber hinaus keine zusätzlichen Informationen erhalten. Der Informationsaustausch zwischen den involvierten Stellen und die Zusammenarbeit unter den Behörden verliefen korrekt. Stellt eine Person in der Schweiz ein Asylgesuch, ist das SEM gesetzlich verpflichtet, dieses entgegenzunehmen und zu prüfen. Dem SEM ist es von Gesetzes wegen nicht erlaubt, öffentlich Angaben zu einzelnen Asylsuchenden zu machen. Bisher hat kein weiteres Mitglied der ehemaligen gambischen Regierung in der Schweiz um Asyl ersucht. </p>
    • <p>Der Fall Ousman Sonko wurde dank einer Recherche der "Rundschau" publik. Es sind viele Fragen offen, namentlich welche Behörde was wann gewusst und warum nicht gehandelt hat.</p><p>- Wann hatte das SEM Kenntnis davon, dass es sich bei Sonko um den ehemaligen gambischen Innenminister und mutmasslichen Verbrecher handelt?</p><p>- Warum wurde der zuständige Regierungsrat des Kantons Bern nicht informiert?</p><p>- Wann wurde die Justizministerin über den Asylantrag orientiert? Hat sie den Gesamtbundesrat informiert?</p>
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