Tankstellen-KMU. Grundlagen für Allgemeinverbindlichkeit beim GAV

ShortId
17.5041
Id
20175041
Updated
28.07.2023 04:47
Language
de
Title
Tankstellen-KMU. Grundlagen für Allgemeinverbindlichkeit beim GAV
AdditionalIndexing
15;44
1
Texts
  • <p>Damit eine Allgemeinverbindlichkeit erteilt wird, müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) soll insbesondere nur angeordnet werden, wenn gewisse Mehrheitserfordernisse erfüllt sind. Namentlich müssen die am Gesamtarbeitsvertrag (GAV) beteiligten Arbeitgeber mehr als die Hälfte der Arbeitgeber ausmachen, die dem GAV nach dessen AVE unterstehen würden. Weiter muss die AVE den auf regionalen oder betrieblichen Verschiedenheiten beruhenden Minderheitsinteressen innerhalb des betreffenden Wirtschaftszweiges angemessen Rechnung tragen. Diese und weitere Voraussetzungen prüft das Seco, bevor der Bundesrat über die Erteilung einer Allgemeinverbindlichkeit entscheidet. Das Gesuch um AVE des GAV für Tankstellenshops ist im Schweizerischen Handelsamtsblatt mit einer Einsprachefrist von 30 Tagen veröffentlicht worden. Dadurch wurde allen interessierten Personen Gelegenheit gegeben, sich zum AVE-Gesuch zu äussern. Auf die Veröffentlichung des AVE-Gesuchs sind mehrere Einsprachen eingegangen.</p><p>Das Seco ist derzeit mit der Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für die AVE beschäftigt. Gegenstand dieser Prüfung werden auch die von der Fragestellerin aufgeworfenen Punkte sein. Das Prüfergebnis liegt zurzeit noch nicht vor.</p>
  • <p>Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung für den GAV bei Tankstellenshops ist umstritten:</p><p>1. Ist es wahr, dass alle unabhängigen KMU-Tankstellen gar nicht befragt wurden, wie sie sich zu einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung stellen?</p><p>2. Trifft es zu, dass der Arbeitgeberverband, der den GAV verhandelt hat, gar nicht repräsentativ ist?</p><p>3. Hat das Seco die Auswirkungen auf den Wettbewerb im Tankstellenshop-Markt Schweiz abgeklärt? Wie sind diese zu beurteilen?</p>
  • Tankstellen-KMU. Grundlagen für Allgemeinverbindlichkeit beim GAV
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Damit eine Allgemeinverbindlichkeit erteilt wird, müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) soll insbesondere nur angeordnet werden, wenn gewisse Mehrheitserfordernisse erfüllt sind. Namentlich müssen die am Gesamtarbeitsvertrag (GAV) beteiligten Arbeitgeber mehr als die Hälfte der Arbeitgeber ausmachen, die dem GAV nach dessen AVE unterstehen würden. Weiter muss die AVE den auf regionalen oder betrieblichen Verschiedenheiten beruhenden Minderheitsinteressen innerhalb des betreffenden Wirtschaftszweiges angemessen Rechnung tragen. Diese und weitere Voraussetzungen prüft das Seco, bevor der Bundesrat über die Erteilung einer Allgemeinverbindlichkeit entscheidet. Das Gesuch um AVE des GAV für Tankstellenshops ist im Schweizerischen Handelsamtsblatt mit einer Einsprachefrist von 30 Tagen veröffentlicht worden. Dadurch wurde allen interessierten Personen Gelegenheit gegeben, sich zum AVE-Gesuch zu äussern. Auf die Veröffentlichung des AVE-Gesuchs sind mehrere Einsprachen eingegangen.</p><p>Das Seco ist derzeit mit der Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für die AVE beschäftigt. Gegenstand dieser Prüfung werden auch die von der Fragestellerin aufgeworfenen Punkte sein. Das Prüfergebnis liegt zurzeit noch nicht vor.</p>
    • <p>Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung für den GAV bei Tankstellenshops ist umstritten:</p><p>1. Ist es wahr, dass alle unabhängigen KMU-Tankstellen gar nicht befragt wurden, wie sie sich zu einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung stellen?</p><p>2. Trifft es zu, dass der Arbeitgeberverband, der den GAV verhandelt hat, gar nicht repräsentativ ist?</p><p>3. Hat das Seco die Auswirkungen auf den Wettbewerb im Tankstellenshop-Markt Schweiz abgeklärt? Wie sind diese zu beurteilen?</p>
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