Warum taugt ein Aargauer Gemeindeschreiber für das UVEK nicht als Beglaubigungsperson?

ShortId
17.5045
Id
20175045
Updated
28.07.2023 04:58
Language
de
Title
Warum taugt ein Aargauer Gemeindeschreiber für das UVEK nicht als Beglaubigungsperson?
AdditionalIndexing
34;1211
1
Texts
  • <p>Für die indirekte Presseförderung verlangen Bakom und Post die Beglaubigung der Auflage durch eine "unabhängige und anerkannte Prüfstelle". Gemäss kantonalem Recht gehören im Aargau Notare und Gemeindeschreiber zu den Beglaubigungspersonen. Für das Bakom taugt ein aargauischer Gemeindeschreiber aber nicht für die Beglaubigung solcher Auflagezahlen.</p><p>Hat die in der Familie eines tüchtigen Gemeindeschreibers im Aargau aufgewachsene heutige UVEK-Vorsteherin eine Erklärung für dieses Misstrauen in ihrem Departement?</p>
  • Warum taugt ein Aargauer Gemeindeschreiber für das UVEK nicht als Beglaubigungsperson?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für die indirekte Presseförderung verlangen Bakom und Post die Beglaubigung der Auflage durch eine "unabhängige und anerkannte Prüfstelle". Gemäss kantonalem Recht gehören im Aargau Notare und Gemeindeschreiber zu den Beglaubigungspersonen. Für das Bakom taugt ein aargauischer Gemeindeschreiber aber nicht für die Beglaubigung solcher Auflagezahlen.</p><p>Hat die in der Familie eines tüchtigen Gemeindeschreibers im Aargau aufgewachsene heutige UVEK-Vorsteherin eine Erklärung für dieses Misstrauen in ihrem Departement?</p>
    • Warum taugt ein Aargauer Gemeindeschreiber für das UVEK nicht als Beglaubigungsperson?

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