Höhere Berufsbildung. Vorfinanzierung nur für Bedürftige?

ShortId
17.5051
Id
20175051
Updated
28.07.2023 04:54
Language
de
Title
Höhere Berufsbildung. Vorfinanzierung nur für Bedürftige?
AdditionalIndexing
32;24
1
Texts
  • <p>Die Änderung des Berufsbildungsgesetzes, die im Rahmen der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2017-2020 vom Parlament gutgeheissen wurde, eröffnet die Möglichkeit einer Vorfinanzierung von Kurskosten durch den Bund auf Antrag von Kursteilnehmenden. Die Zielgruppe für eine solche Vorfinanzierung wird offengelassen; der Bundesrat wird mit der Regelung der Einzelheiten beauftragt. Im Vernehmlassungsentwurf für die Anpassung der Berufsbildungsverordnung wird nun die Zielgruppe auf Härtefälle eingegrenzt, wie dies auch in den parlamentarischen Beratungen gefordert wurde. Dazu wurden verschiedene Alternativen geprüft. Die vorgeschlagene Lösung hat den Charakter einer Schwelle und stellt sicher, dass der administrative Aufwand für die Gesuchstellung und -prüfung klein bleibt. Auch dies entspricht einer im Parlament explizit zum Ausdruck gebrachten Forderung. Die Änderung der Berufsbildungsverordnung befindet sich zurzeit in der Vernehmlassung. Die Stellungnahmen werden zeigen, ob die vorgeschlagene Lösung von den Verbundpartnern unterstützt wird.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat bei der Beratung des BBG im Plenum des Nationalrates versichert, dass Auszahlungen von Teilbeiträgen für Kurse der höheren Berufsbildung nicht nur für Härtefälle ausgerichtet werden sollen. Die Verordnung will nun das Anrecht auf Personen beschränken, die keine direkte Bundessteuer entrichten, das bedeutet eine Beschränkung auf ein steuerbares Einkommen von 14 500 Franken bzw. 28 300 Franken für Verheiratete.</p><p>Warum hat der Bundesrat seine Meinung in nur drei Monaten geändert?</p>
  • Höhere Berufsbildung. Vorfinanzierung nur für Bedürftige?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Änderung des Berufsbildungsgesetzes, die im Rahmen der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2017-2020 vom Parlament gutgeheissen wurde, eröffnet die Möglichkeit einer Vorfinanzierung von Kurskosten durch den Bund auf Antrag von Kursteilnehmenden. Die Zielgruppe für eine solche Vorfinanzierung wird offengelassen; der Bundesrat wird mit der Regelung der Einzelheiten beauftragt. Im Vernehmlassungsentwurf für die Anpassung der Berufsbildungsverordnung wird nun die Zielgruppe auf Härtefälle eingegrenzt, wie dies auch in den parlamentarischen Beratungen gefordert wurde. Dazu wurden verschiedene Alternativen geprüft. Die vorgeschlagene Lösung hat den Charakter einer Schwelle und stellt sicher, dass der administrative Aufwand für die Gesuchstellung und -prüfung klein bleibt. Auch dies entspricht einer im Parlament explizit zum Ausdruck gebrachten Forderung. Die Änderung der Berufsbildungsverordnung befindet sich zurzeit in der Vernehmlassung. Die Stellungnahmen werden zeigen, ob die vorgeschlagene Lösung von den Verbundpartnern unterstützt wird.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat bei der Beratung des BBG im Plenum des Nationalrates versichert, dass Auszahlungen von Teilbeiträgen für Kurse der höheren Berufsbildung nicht nur für Härtefälle ausgerichtet werden sollen. Die Verordnung will nun das Anrecht auf Personen beschränken, die keine direkte Bundessteuer entrichten, das bedeutet eine Beschränkung auf ein steuerbares Einkommen von 14 500 Franken bzw. 28 300 Franken für Verheiratete.</p><p>Warum hat der Bundesrat seine Meinung in nur drei Monaten geändert?</p>
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