Anpassung des Abkommens über technische Handelshemmnisse

ShortId
17.5053
Id
20175053
Updated
28.07.2023 04:56
Language
de
Title
Anpassung des Abkommens über technische Handelshemmnisse
AdditionalIndexing
10;15
1
Texts
  • <p>1. Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA, Abkommen über die technischen Handelshemmnisse) wird regelmässig aufdatiert, um den Entwicklungen der technischen Vorschriften in der EU und in der Schweiz Rechnung zu tragen. Technische Vorschriften in der Schweiz und in der EU haben sich 2016 in zehn Industriesektoren (u. a. Elektroindustrie, Telekom, Mess- und Druckgeräte, Aufzüge) weiterentwickelt. Die Aufdatierung des Abkommens bezweckt die Sicherstellung der Gleichwertigkeit der Vorschriften beider Seiten. Darauf basierend wird die gegenseitige Anerkennung weitergeführt. Die letzte Aufdatierung wurde im Juni 2016 auf technischer Ebene zwischen der Schweiz und der EU finalisiert, sie wurde aufseiten der EU bisher aber noch nicht genehmigt. Nachdem Artikel 121a der Bundesverfassung vom Parlament in Übereinstimmung mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen umgesetzt wurde, erwartet der Bundesrat nun die Zustimmung der EU zur Aufdatierung des MRA. Im Übrigen erwartet er eine positive Dynamik auch in den anderen bisher blockierten Dossiers.</p><p>2. Aus Sicht der Schweiz ist eine Aufdatierung des MRA nicht vom Abschluss eines institutionellen Abkommens abhängig. Seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2002 wurden im Rahmen des MRA technische Handelshemmnisse für zahlreiche Industriebereiche abgebaut. Die gegenseitige Anerkennung basiert auf gleichwertigen Produktvorschriften und der regelmässigen Anpassung des MRA an die sich ändernden technischen Vorschriften. Einzig der Abschluss neuer Marktzugangsabkommen (z. B. Finanzdienstleistungen) mit der EU würde gemäss dieser den Abschluss eines institutionellen Abkommens voraussetzen.</p>
  • <p>Die EU hat neue Normen für zahlreiche Produkte erlassen. Unsere Unternehmungen (Medizinaltechnik, Messgeräte usw.) sind darauf angewiesen, dass diese Normen nun rasch ins Abkommen über technische Handelshemmnisse integriert werden, um den Marktzugang zur EU uneingeschränkt aufrechtzuerhalten.</p><p>1. Wo stehen die Verhandlungen mit der EU?</p><p>2. Stimmt es, dass die EU die Anpassung dieses Abkommens von den Verhandlungen über die institutionellen Fragen abhängig macht?</p>
  • Anpassung des Abkommens über technische Handelshemmnisse
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA, Abkommen über die technischen Handelshemmnisse) wird regelmässig aufdatiert, um den Entwicklungen der technischen Vorschriften in der EU und in der Schweiz Rechnung zu tragen. Technische Vorschriften in der Schweiz und in der EU haben sich 2016 in zehn Industriesektoren (u. a. Elektroindustrie, Telekom, Mess- und Druckgeräte, Aufzüge) weiterentwickelt. Die Aufdatierung des Abkommens bezweckt die Sicherstellung der Gleichwertigkeit der Vorschriften beider Seiten. Darauf basierend wird die gegenseitige Anerkennung weitergeführt. Die letzte Aufdatierung wurde im Juni 2016 auf technischer Ebene zwischen der Schweiz und der EU finalisiert, sie wurde aufseiten der EU bisher aber noch nicht genehmigt. Nachdem Artikel 121a der Bundesverfassung vom Parlament in Übereinstimmung mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen umgesetzt wurde, erwartet der Bundesrat nun die Zustimmung der EU zur Aufdatierung des MRA. Im Übrigen erwartet er eine positive Dynamik auch in den anderen bisher blockierten Dossiers.</p><p>2. Aus Sicht der Schweiz ist eine Aufdatierung des MRA nicht vom Abschluss eines institutionellen Abkommens abhängig. Seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2002 wurden im Rahmen des MRA technische Handelshemmnisse für zahlreiche Industriebereiche abgebaut. Die gegenseitige Anerkennung basiert auf gleichwertigen Produktvorschriften und der regelmässigen Anpassung des MRA an die sich ändernden technischen Vorschriften. Einzig der Abschluss neuer Marktzugangsabkommen (z. B. Finanzdienstleistungen) mit der EU würde gemäss dieser den Abschluss eines institutionellen Abkommens voraussetzen.</p>
    • <p>Die EU hat neue Normen für zahlreiche Produkte erlassen. Unsere Unternehmungen (Medizinaltechnik, Messgeräte usw.) sind darauf angewiesen, dass diese Normen nun rasch ins Abkommen über technische Handelshemmnisse integriert werden, um den Marktzugang zur EU uneingeschränkt aufrechtzuerhalten.</p><p>1. Wo stehen die Verhandlungen mit der EU?</p><p>2. Stimmt es, dass die EU die Anpassung dieses Abkommens von den Verhandlungen über die institutionellen Fragen abhängig macht?</p>
    • Anpassung des Abkommens über technische Handelshemmnisse

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