Status der Staatenlosigkeit

ShortId
17.5081
Id
20175081
Updated
28.07.2023 04:57
Language
de
Title
Status der Staatenlosigkeit
AdditionalIndexing
2811;1236
1
Texts
  • <p>1./2. In den letzten fünf Jahren wurden 404 Personen in der Schweiz als staatenlos anerkannt. 2012 waren dies 10 Personen, 2013 58 Personen, 2014 147 Personen, 2015 129 Personen und 2016 60 Personen. Knapp 90 Prozent dieser Personen, nämlich 352, haben zuvor ein Asylverfahren durchlaufen.</p><p>3. Asylverfahren und Verfahren zur Anerkennung der Staatenlosigkeit beruhen auf zwei verschiedenen internationalen Abkommen: der Flüchtlingskonvention und dem Staatenlosenübereinkommen. Im Asylverfahren wird festgestellt, ob jemand Flüchtling ist und deshalb Schutz vor Verfolgung braucht. Im Staatenlosenanerkennungsverfahren wird festgestellt, ob eine Person über eine eigene Staatsangehörigkeit verfügt. Die beiden Verfahren verfolgen somit unterschiedliche Ziele und können deshalb unabhängig voneinander angestrengt werden. Gemäss Ausländergesetz hat eine als staatenlos anerkannte Person Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung im Kanton, in dem sie sich rechtmässig aufhält.</p>
  • <p>- Wie viele Personen wurden in der Schweiz in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 als staatenlos erklärt?</p><p>- Wie viele Personen davon in diesen Jahren hatten vor der Staatenlos-Erklärung einen negativen Asylentscheid?</p><p>- Was ist der Grund, dass Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, danach als staatenlos erklärt werden und nicht einen anderen Status erhalten (z. B. vorläufig Aufgenommene)?</p>
  • Status der Staatenlosigkeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. In den letzten fünf Jahren wurden 404 Personen in der Schweiz als staatenlos anerkannt. 2012 waren dies 10 Personen, 2013 58 Personen, 2014 147 Personen, 2015 129 Personen und 2016 60 Personen. Knapp 90 Prozent dieser Personen, nämlich 352, haben zuvor ein Asylverfahren durchlaufen.</p><p>3. Asylverfahren und Verfahren zur Anerkennung der Staatenlosigkeit beruhen auf zwei verschiedenen internationalen Abkommen: der Flüchtlingskonvention und dem Staatenlosenübereinkommen. Im Asylverfahren wird festgestellt, ob jemand Flüchtling ist und deshalb Schutz vor Verfolgung braucht. Im Staatenlosenanerkennungsverfahren wird festgestellt, ob eine Person über eine eigene Staatsangehörigkeit verfügt. Die beiden Verfahren verfolgen somit unterschiedliche Ziele und können deshalb unabhängig voneinander angestrengt werden. Gemäss Ausländergesetz hat eine als staatenlos anerkannte Person Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung im Kanton, in dem sie sich rechtmässig aufhält.</p>
    • <p>- Wie viele Personen wurden in der Schweiz in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 als staatenlos erklärt?</p><p>- Wie viele Personen davon in diesen Jahren hatten vor der Staatenlos-Erklärung einen negativen Asylentscheid?</p><p>- Was ist der Grund, dass Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, danach als staatenlos erklärt werden und nicht einen anderen Status erhalten (z. B. vorläufig Aufgenommene)?</p>
    • Status der Staatenlosigkeit

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