Abschaffung von Steuerregimes erst, wenn die EU auf ein institutionelles Rahmenabkommen verzichtet

ShortId
17.5105
Id
20175105
Updated
28.07.2023 04:49
Language
de
Title
Abschaffung von Steuerregimes erst, wenn die EU auf ein institutionelles Rahmenabkommen verzichtet
AdditionalIndexing
10;2446
1
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat seine Absicht, die bestehenden Steuerregimes abzuschaffen, sowohl der EU als auch der OECD mitgeteilt. In der OECD konnte dadurch bisher erfolgreich verhindert werden, dass die Schweizer Regimes als schädlich bezeichnet wurden. Mit der EU wurde mit der gemeinsamen Verständigung vom 14. Oktober 2014 vereinbart, dass mit der Aufhebung der Regimes auch in der EU bestehende Gegenmassnahmen aufgehoben werden.</p><p>Würde die Aufhebung der Regimes von der Erfüllung schweizerischer Gegenforderungen durch die EU abhängig gemacht und damit aufgeschoben, wäre davon auszugehen, dass dies bei der OECD und in den G-20, deren Kreis an Mitgliedstaaten weit über die EU hinausgeht, als sachfremd zurückgewiesen und zu neuen Massnahmen gegen die Schweiz führen würde. Eine Verknüpfung der Abschaffung der Steuerregimes mit Gegenforderungen an die EU scheint deshalb nicht opportun.</p>
  • <p>In den "Schlussfolgerungen des EU-Rates zu den Beziehungen der EU zur Eidgenossenschaft" vom 28. Februar 2017 fordert die EU die Schweiz auf, "fünf Steuerregelungen ... wirksam und schnell aufzuheben".</p><p>Teilt der Bundesrat die Auffassung, dieser EU-Forderung nicht nachzukommen, solange die EU zahlreiche Verhandlungen betreffend die Anpassung von bestehenden bilateralen Abkommen blockiert?</p>
  • Abschaffung von Steuerregimes erst, wenn die EU auf ein institutionelles Rahmenabkommen verzichtet
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat seine Absicht, die bestehenden Steuerregimes abzuschaffen, sowohl der EU als auch der OECD mitgeteilt. In der OECD konnte dadurch bisher erfolgreich verhindert werden, dass die Schweizer Regimes als schädlich bezeichnet wurden. Mit der EU wurde mit der gemeinsamen Verständigung vom 14. Oktober 2014 vereinbart, dass mit der Aufhebung der Regimes auch in der EU bestehende Gegenmassnahmen aufgehoben werden.</p><p>Würde die Aufhebung der Regimes von der Erfüllung schweizerischer Gegenforderungen durch die EU abhängig gemacht und damit aufgeschoben, wäre davon auszugehen, dass dies bei der OECD und in den G-20, deren Kreis an Mitgliedstaaten weit über die EU hinausgeht, als sachfremd zurückgewiesen und zu neuen Massnahmen gegen die Schweiz führen würde. Eine Verknüpfung der Abschaffung der Steuerregimes mit Gegenforderungen an die EU scheint deshalb nicht opportun.</p>
    • <p>In den "Schlussfolgerungen des EU-Rates zu den Beziehungen der EU zur Eidgenossenschaft" vom 28. Februar 2017 fordert die EU die Schweiz auf, "fünf Steuerregelungen ... wirksam und schnell aufzuheben".</p><p>Teilt der Bundesrat die Auffassung, dieser EU-Forderung nicht nachzukommen, solange die EU zahlreiche Verhandlungen betreffend die Anpassung von bestehenden bilateralen Abkommen blockiert?</p>
    • Abschaffung von Steuerregimes erst, wenn die EU auf ein institutionelles Rahmenabkommen verzichtet

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