Anpassung des Abkommens über den Abbau technischer Handelshemmnisse. Blockierte Verhandlungen

ShortId
17.5108
Id
20175108
Updated
28.07.2023 04:51
Language
de
Title
Anpassung des Abkommens über den Abbau technischer Handelshemmnisse. Blockierte Verhandlungen
AdditionalIndexing
10;15
1
Texts
  • <p>Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Récognition Agreement, MRA, oder Abkommen über die technischen Handelshemmnisse) muss regelmässig aufdatiert werden, um den Entwicklungen der technischen Vorschriften in der EU und in der Schweiz Rechnung zu tragen.</p><p>Eine entsprechende Aufdatierung des Abkommens (Anhang I) bezweckt die Sicherstellung der Gleichwertigkeit der Gesetzgebung der Schweiz und der EU. Darauf basierend kann die gegenseitige Anerkennung weitergeführt werden.</p><p>2017 stehen die Kapitel über Gasgeräte und über persönliche Schutzausrüstungen zur Aufdatierung an. Die entsprechenden Anpassungen der Schweizer Vorschriften sind im Gang. Eine blosse Aufdatierung bzw. Anpassung an geänderte Produktevorschriften setzt aus Sicht der Schweiz kein institutionelles Rahmenabkommen voraus.</p>
  • <p>Das Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse (Mutual Recognition Agreement, MRA) zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der EU trat am 1. Juni 2002 in Kraft und wurde per 1. Februar 2007 revidiert.</p><p>Welche Bereiche sollten bei diesem Abkommen neu verhandelt werden (was jedoch nicht möglich ist, da die EU die Verhandlungen aufgrund der Uneinigkeit betreffend den Abschluss eines institutionellen Rahmenabkommens blockiert)?</p>
  • Anpassung des Abkommens über den Abbau technischer Handelshemmnisse. Blockierte Verhandlungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Récognition Agreement, MRA, oder Abkommen über die technischen Handelshemmnisse) muss regelmässig aufdatiert werden, um den Entwicklungen der technischen Vorschriften in der EU und in der Schweiz Rechnung zu tragen.</p><p>Eine entsprechende Aufdatierung des Abkommens (Anhang I) bezweckt die Sicherstellung der Gleichwertigkeit der Gesetzgebung der Schweiz und der EU. Darauf basierend kann die gegenseitige Anerkennung weitergeführt werden.</p><p>2017 stehen die Kapitel über Gasgeräte und über persönliche Schutzausrüstungen zur Aufdatierung an. Die entsprechenden Anpassungen der Schweizer Vorschriften sind im Gang. Eine blosse Aufdatierung bzw. Anpassung an geänderte Produktevorschriften setzt aus Sicht der Schweiz kein institutionelles Rahmenabkommen voraus.</p>
    • <p>Das Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse (Mutual Recognition Agreement, MRA) zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der EU trat am 1. Juni 2002 in Kraft und wurde per 1. Februar 2007 revidiert.</p><p>Welche Bereiche sollten bei diesem Abkommen neu verhandelt werden (was jedoch nicht möglich ist, da die EU die Verhandlungen aufgrund der Uneinigkeit betreffend den Abschluss eines institutionellen Rahmenabkommens blockiert)?</p>
    • Anpassung des Abkommens über den Abbau technischer Handelshemmnisse. Blockierte Verhandlungen

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