Keine weitere Verschärfung des CO2-Gesetzes

ShortId
17.5111
Id
20175111
Updated
28.07.2023 04:50
Language
de
Title
Keine weitere Verschärfung des CO2-Gesetzes
AdditionalIndexing
52
1
Texts
  • <p>Das Parlament hat im neuen Energiegesetz, über das am 21. Mai 2017 abgestimmt wird, Richtwerte für den Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien sowie für den Strom- und den Energieverbrauch beschlossen. Die Massnahmen, die das Parlament mit den Gesetzesänderungen im Rahmen des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 beschlossen hat, orientieren sich an diesen Richtwerten. Zeichnet sich ab, dass die Richtwerte nicht erreicht werden können, soll der Bundesrat gemäss Artikel 55 des Energiegesetzes die zusätzlich notwendigen Massnahmen beantragen. Seine Botschaft zur Totalrevision des CO2-Gesetzes wird der Bundesrat bis Ende 2017 verabschieden. </p>
  • <p>- Nachdem zur bundesrätlichen Vorlage 15.072 einstimmig Nichteintreten durch die vorberatende Kommission beantragt wird, wie will der Bundesrat die Ziele der durch die Räte angenommenen Vorlage 13.074 (siehe Art. 2 und Art. 3) erreichen?</p><p>- Zieht er eine allfällige Verschärfung des Bundesgesetzes über die Reduktion der CO2-Emissionen in Betracht?</p>
  • Keine weitere Verschärfung des CO2-Gesetzes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Parlament hat im neuen Energiegesetz, über das am 21. Mai 2017 abgestimmt wird, Richtwerte für den Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien sowie für den Strom- und den Energieverbrauch beschlossen. Die Massnahmen, die das Parlament mit den Gesetzesänderungen im Rahmen des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 beschlossen hat, orientieren sich an diesen Richtwerten. Zeichnet sich ab, dass die Richtwerte nicht erreicht werden können, soll der Bundesrat gemäss Artikel 55 des Energiegesetzes die zusätzlich notwendigen Massnahmen beantragen. Seine Botschaft zur Totalrevision des CO2-Gesetzes wird der Bundesrat bis Ende 2017 verabschieden. </p>
    • <p>- Nachdem zur bundesrätlichen Vorlage 15.072 einstimmig Nichteintreten durch die vorberatende Kommission beantragt wird, wie will der Bundesrat die Ziele der durch die Räte angenommenen Vorlage 13.074 (siehe Art. 2 und Art. 3) erreichen?</p><p>- Zieht er eine allfällige Verschärfung des Bundesgesetzes über die Reduktion der CO2-Emissionen in Betracht?</p>
    • Keine weitere Verschärfung des CO2-Gesetzes

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