Unternehmenssteuerreform IV. Nötige Korrektur beim Kapitaleinlageprinzip

ShortId
17.5315
Id
20175315
Updated
28.07.2023 04:30
Language
de
Title
Unternehmenssteuerreform IV. Nötige Korrektur beim Kapitaleinlageprinzip
AdditionalIndexing
15;2446;24
1
Texts
  • <p>Per Ende 2016 gab es 1255 Milliarden Franken genehmigte Kapitaleinlagereserven bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur zukünftigen steuerfreien Ausschüttung an die Aktionäre.</p><p>Heute wird bekannt, dass solche Kapitaleinlagereserven innerhalb von Holdingstrukturen nicht an bisherige Aktionäre ausgeschüttet, sondern zur Neugründung von "Dividendenperlen" in neue Aktiengesellschaften verschoben werden, so kürzlich bei der Gründung der Galenica Santé AG.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, solche Missbräuche des Kapitaleinlageprinzips zu korrigieren?</p>
  • Unternehmenssteuerreform IV. Nötige Korrektur beim Kapitaleinlageprinzip
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Per Ende 2016 gab es 1255 Milliarden Franken genehmigte Kapitaleinlagereserven bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur zukünftigen steuerfreien Ausschüttung an die Aktionäre.</p><p>Heute wird bekannt, dass solche Kapitaleinlagereserven innerhalb von Holdingstrukturen nicht an bisherige Aktionäre ausgeschüttet, sondern zur Neugründung von "Dividendenperlen" in neue Aktiengesellschaften verschoben werden, so kürzlich bei der Gründung der Galenica Santé AG.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, solche Missbräuche des Kapitaleinlageprinzips zu korrigieren?</p>
    • Unternehmenssteuerreform IV. Nötige Korrektur beim Kapitaleinlageprinzip

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