Landesausstellung. Finanzielle Beteiligung des Bundes

ShortId
17.5325
Id
20175325
Updated
28.07.2023 04:21
Language
de
Title
Landesausstellung. Finanzielle Beteiligung des Bundes
AdditionalIndexing
24;2831;04
1
Texts
  • <p>Es ist richtig, dass der Bundesrat zum Projekt "Expo 2027 Bodensee-Ostschweiz" den Grundsatz vorsah, dass ein allfälliger Bundesanteil maximal 50 Prozent der Gesamtkosten und höchstens eine Milliarde Franken betragen dürfte. Inwiefern diese Zahlen als Richtwerte für künftige Landesausstellungen gelten, wird der Bundesrat bei der konkreten Beurteilung eines vorliegenden Projekts entscheiden. Relevant ist hierbei auch eine zeitliche und finanzielle Abstimmung mit allfälligen weiteren Grossanlässen mit Bundes- und Kantonsunterstützung, wie der im Moment zur Diskussion stehenden Kandidatur für die Olympischen Winterspiele 2026. Der Bundesrat würde auf Basis einer Projekteingabe über eine ideelle Unterstützung entscheiden. Gegebenenfalls würden Bundesrat und Bundesversammlung zu einem späteren Zeitpunkt eine finanzielle Unterstützung des entsprechenden Projektes beschliessen. Die Durchführung einer oder mehrerer spezifischer Machbarkeitsstudien ist bei Expo-Vorhaben zwingend. Die Finanzierung von Konzepten und Machbarkeitsstudien obliegt den Projektträgern und deren Partnern.</p>
  • <p>Gemäss Medienmitteilung vom 28. Januar 2015 im Zusammenhang mit der damals geplanten Landesausstellung in der Ostschweiz stellte der Bund eine Finanzierung von 50 Prozent (maximal eine Milliarde Franken) zugunsten einer nächsten Landesausstellung in Aussicht.</p><p>- Ist diese Aussage für eine kommende Landesausstellung noch gültig?</p><p>- Ab welcher Projektphase (1. Grundkonzept, 2. Finanzierung, 3. Grobkonzept, 4. Bewerbung, 5. Machbarkeitsstudie, 6. Realisierung) ist der Bund bereit, sich finanziell zu engagieren?</p>
  • Landesausstellung. Finanzielle Beteiligung des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist richtig, dass der Bundesrat zum Projekt "Expo 2027 Bodensee-Ostschweiz" den Grundsatz vorsah, dass ein allfälliger Bundesanteil maximal 50 Prozent der Gesamtkosten und höchstens eine Milliarde Franken betragen dürfte. Inwiefern diese Zahlen als Richtwerte für künftige Landesausstellungen gelten, wird der Bundesrat bei der konkreten Beurteilung eines vorliegenden Projekts entscheiden. Relevant ist hierbei auch eine zeitliche und finanzielle Abstimmung mit allfälligen weiteren Grossanlässen mit Bundes- und Kantonsunterstützung, wie der im Moment zur Diskussion stehenden Kandidatur für die Olympischen Winterspiele 2026. Der Bundesrat würde auf Basis einer Projekteingabe über eine ideelle Unterstützung entscheiden. Gegebenenfalls würden Bundesrat und Bundesversammlung zu einem späteren Zeitpunkt eine finanzielle Unterstützung des entsprechenden Projektes beschliessen. Die Durchführung einer oder mehrerer spezifischer Machbarkeitsstudien ist bei Expo-Vorhaben zwingend. Die Finanzierung von Konzepten und Machbarkeitsstudien obliegt den Projektträgern und deren Partnern.</p>
    • <p>Gemäss Medienmitteilung vom 28. Januar 2015 im Zusammenhang mit der damals geplanten Landesausstellung in der Ostschweiz stellte der Bund eine Finanzierung von 50 Prozent (maximal eine Milliarde Franken) zugunsten einer nächsten Landesausstellung in Aussicht.</p><p>- Ist diese Aussage für eine kommende Landesausstellung noch gültig?</p><p>- Ab welcher Projektphase (1. Grundkonzept, 2. Finanzierung, 3. Grobkonzept, 4. Bewerbung, 5. Machbarkeitsstudie, 6. Realisierung) ist der Bund bereit, sich finanziell zu engagieren?</p>
    • Landesausstellung. Finanzielle Beteiligung des Bundes

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