Freihandelsabkommen mit Malaysia. Wie weiter nach der Abstimmung vom 24. September 2017?

ShortId
17.5331
Id
20175331
Updated
28.07.2023 04:22
Language
de
Title
Freihandelsabkommen mit Malaysia. Wie weiter nach der Abstimmung vom 24. September 2017?
AdditionalIndexing
08;52;2841;15
1
Texts
  • <p>Um den Wohlstand zu sichern, ist die Schweiz mit ihrer exportorientierten Volkswirtschaft auf einen möglichst diskriminierungsfreien Zugang zu den internationalen Märkten angewiesen. Im Rahmen von Freihandelsabkommen können einzelne Sektoren - vor allem, wenn der Verhandlungspartner in diesem Bereich offensive Interessen verfolgt - nicht komplett ausgenommen werden. Es gilt, den volkswirtschaftlichen Nutzen aus Freihandelsabkommen zu realisieren und dabei für sensible Sektoren tragfähige Lösungen zu finden. Gute Handelsbeziehungen nützen nicht nur der Industrie, sondern bieten auch der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft Chancen beim Export ihrer hochwertigen Produkte. Das Ziel der nachhaltigen Entwicklung ist in der Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz zentral. Die Schweiz setzt sich in all ihren Freihandelsverhandlungen für spezifische, mit den Grundsätzen des internationalen Handelsrechts vereinbare Nachhaltigkeitsbestimmungen ein. Dieses Vorgehen ist auch für die Palmölproduktion in Malaysia relevant. Dazu gehören Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Waldressourcen, Bekämpfung des illegalen Holzschlags, Verwendung von Labels zur Förderung umweltfreundlicher Produktionsmethoden und Sozialstandards wie zum Beispiel RSPO (Roundtable on Sustainable Palm Oil). Der Verfassungsartikel, über den am 24. September abgestimmt wird, steht nicht im Widerspruch zu den Verhandlungen mit Malaysia. Diese werden daher auch im Falle einer Annahme weitergeführt werden.</p>
  • <p>Das mit Malaysia geplante Freihandelsabkommen fördert den Import von Palmöl, was aufgrund der Regenwaldabholzung einer nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft widerspricht. Eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft verlangt aber der neue Verfassungsartikel zur Ernährungssicherheit, über den am 24. September 2017 abgestimmt wird.</p><p>a. Wie werden die Verhandlungen mit Malaysia nach dem 24. September 2017 weitergeführt?</p><p>b. Werden die Verhandlungen bei einem Ja zum neuen Verfassungsartikel zur Ernährungssicherheit ad acta gelegt?</p>
  • Freihandelsabkommen mit Malaysia. Wie weiter nach der Abstimmung vom 24. September 2017?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Um den Wohlstand zu sichern, ist die Schweiz mit ihrer exportorientierten Volkswirtschaft auf einen möglichst diskriminierungsfreien Zugang zu den internationalen Märkten angewiesen. Im Rahmen von Freihandelsabkommen können einzelne Sektoren - vor allem, wenn der Verhandlungspartner in diesem Bereich offensive Interessen verfolgt - nicht komplett ausgenommen werden. Es gilt, den volkswirtschaftlichen Nutzen aus Freihandelsabkommen zu realisieren und dabei für sensible Sektoren tragfähige Lösungen zu finden. Gute Handelsbeziehungen nützen nicht nur der Industrie, sondern bieten auch der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft Chancen beim Export ihrer hochwertigen Produkte. Das Ziel der nachhaltigen Entwicklung ist in der Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz zentral. Die Schweiz setzt sich in all ihren Freihandelsverhandlungen für spezifische, mit den Grundsätzen des internationalen Handelsrechts vereinbare Nachhaltigkeitsbestimmungen ein. Dieses Vorgehen ist auch für die Palmölproduktion in Malaysia relevant. Dazu gehören Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Waldressourcen, Bekämpfung des illegalen Holzschlags, Verwendung von Labels zur Förderung umweltfreundlicher Produktionsmethoden und Sozialstandards wie zum Beispiel RSPO (Roundtable on Sustainable Palm Oil). Der Verfassungsartikel, über den am 24. September abgestimmt wird, steht nicht im Widerspruch zu den Verhandlungen mit Malaysia. Diese werden daher auch im Falle einer Annahme weitergeführt werden.</p>
    • <p>Das mit Malaysia geplante Freihandelsabkommen fördert den Import von Palmöl, was aufgrund der Regenwaldabholzung einer nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft widerspricht. Eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft verlangt aber der neue Verfassungsartikel zur Ernährungssicherheit, über den am 24. September 2017 abgestimmt wird.</p><p>a. Wie werden die Verhandlungen mit Malaysia nach dem 24. September 2017 weitergeführt?</p><p>b. Werden die Verhandlungen bei einem Ja zum neuen Verfassungsartikel zur Ernährungssicherheit ad acta gelegt?</p>
    • Freihandelsabkommen mit Malaysia. Wie weiter nach der Abstimmung vom 24. September 2017?

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