Landesausstellung. Rolle des Bundes hinsichtlich Finanzierung, Haftung und Führung

ShortId
17.5336
Id
20175336
Updated
28.07.2023 04:40
Language
de
Title
Landesausstellung. Rolle des Bundes hinsichtlich Finanzierung, Haftung und Führung
AdditionalIndexing
2831;04;24
1
Texts
  • <p>Beim Projekt "Expo 2027 Bodensee-Ostschweiz" hat sich der Bundesrat - unter Berücksichtigung der Lehren aus der Expo 02 - für einen Bottom-up-Ansatz ausgesprochen. Die Projektinitiierung und -umsetzung oblag den Kantonen. Vonseiten des Bundes wurde ein Verantwortlicher für die strategische Begleitung des Projekts und als Ansprechpartner für die Trägerkantone bestimmt. Die Federführung und Verantwortung für das Projekt wäre während der gesamten Projektdauer bei den durchführenden Kantonen respektive bei den Projektträgern gelegen. Der definitive Durchführungsentscheid nach dem Subventionsbeschluss durch die eidgenössischen Räte wäre ebenfalls bei den Projektträgern gelegen. Eine mögliche finanzielle Beteiligung hätte nach den Vorstellungen des Bundesrates maximal 50 Prozent der Gesamtkosten sowie höchstens eine Milliarde Franken betragen. Der Bundesrat wird sich - wie im Fall der Expo Bodensee-Ostschweiz - dann vertieft mit einem Expo-Projekt und einer allfälligen ideellen und finanziellen Unterstützung befassen, wenn eine konkrete Anfrage an den Bund gestellt wird und die grundlegenden Elemente des Projekts bekannt sind.</p>
  • <p>Aus dem Sonderuntersuchungsbericht zur Expo 01/02 vom Mai 2005 gehen viele Fragen und Anmerkungen hervor, in Bezug auf die Finanzierung und die (operative) Einflussnahme durch den Bund.</p><p>- Welche Rolle übernimmt der Bund hinsichtlich Finanzierung und Haftung einer künftigen Landesausstellung?</p><p>- Wie möchte der Bund in die operative und strategische Führung eingebunden werden?</p>
  • Landesausstellung. Rolle des Bundes hinsichtlich Finanzierung, Haftung und Führung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Beim Projekt "Expo 2027 Bodensee-Ostschweiz" hat sich der Bundesrat - unter Berücksichtigung der Lehren aus der Expo 02 - für einen Bottom-up-Ansatz ausgesprochen. Die Projektinitiierung und -umsetzung oblag den Kantonen. Vonseiten des Bundes wurde ein Verantwortlicher für die strategische Begleitung des Projekts und als Ansprechpartner für die Trägerkantone bestimmt. Die Federführung und Verantwortung für das Projekt wäre während der gesamten Projektdauer bei den durchführenden Kantonen respektive bei den Projektträgern gelegen. Der definitive Durchführungsentscheid nach dem Subventionsbeschluss durch die eidgenössischen Räte wäre ebenfalls bei den Projektträgern gelegen. Eine mögliche finanzielle Beteiligung hätte nach den Vorstellungen des Bundesrates maximal 50 Prozent der Gesamtkosten sowie höchstens eine Milliarde Franken betragen. Der Bundesrat wird sich - wie im Fall der Expo Bodensee-Ostschweiz - dann vertieft mit einem Expo-Projekt und einer allfälligen ideellen und finanziellen Unterstützung befassen, wenn eine konkrete Anfrage an den Bund gestellt wird und die grundlegenden Elemente des Projekts bekannt sind.</p>
    • <p>Aus dem Sonderuntersuchungsbericht zur Expo 01/02 vom Mai 2005 gehen viele Fragen und Anmerkungen hervor, in Bezug auf die Finanzierung und die (operative) Einflussnahme durch den Bund.</p><p>- Welche Rolle übernimmt der Bund hinsichtlich Finanzierung und Haftung einer künftigen Landesausstellung?</p><p>- Wie möchte der Bund in die operative und strategische Führung eingebunden werden?</p>
    • Landesausstellung. Rolle des Bundes hinsichtlich Finanzierung, Haftung und Führung

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