Informatiksysteme in den RAV. Umsetzung der Gesetzgebung zu Artikel 121a der Bundesverfassung
- ShortId
-
17.5357
- Id
-
20175357
- Updated
-
28.07.2023 04:28
- Language
-
de
- Title
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Informatiksysteme in den RAV. Umsetzung der Gesetzgebung zu Artikel 121a der Bundesverfassung
- AdditionalIndexing
-
04;34;44
- 1
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- Texts
-
- <p>Grundsätzlich sind die heute zur Verfügung stehenden IT-Systeme ausreichend, damit die Vollzugsstellen der öffentlichen Arbeitsvermittlung die an sie gestellten Anforderungen hinsichtlich der geplanten Stellenmeldepflicht erfüllen können. Allerdings haben die Kantone unabhängig von der nun beschlossenen Stellenmeldepflicht weiter gehende Bedürfnisse betreffend Unterstützung ihrer Vermittlungsaufgaben angemeldet. Diese Bedürfnisse werden mit der Stellenmeldepflicht noch wichtiger. Entsprechend hat das Seco Abklärungen getroffen und ist daran, ein anforderungsreiches Projekt zum optimierten Abgleich (Matching) von angebotenen Stellen und Stellensuchenden zu realisieren. Mit einer Einführung dieses erweiterten Matching- Tools ist nicht vor Ende 2019 zu rechnen. Das Projekt hat bei den zuständigen Stellen sehr hohe Priorität. Zusammen mit den für den Entscheid mitzuständigen Vertretern der Kantone und Sozialpartner der Aufsichtskommission der Arbeitslosenversicherung ist entsprechend rasch eine Einigung bezüglich des Projekts zu finden, wobei die rechtlichen Ausschreibungs- und Projektführungsregeln einzuhalten sind. Der Erfolg des Tools hängt schliesslich auch davon ab, wie dessen künftige Möglichkeiten von den Arbeitgebern bei der Erfassung der offenen Stellen genutzt werden.</p>
- <p>In den Medien wird derzeit darüber debattiert, ob die RAV über die notwendigen Informatik-Tools verfügen, um Meldungen von offenen Stellen durch die Wirtschaft und die fachlich passenden Stellensuchenden zusammenführen zu können (sogenanntes Matching).</p><p>- Stellt das Seco den Kantonen ein entsprechendes Tool zur Verfügung?</p><p>- Steht dieses Tool schon bereit?</p><p>- Wenn nein, bis wann wird es einsatzbereit sein?</p><p>- Sind die entsprechenden Vorbereitungen bereits angelaufen?</p>
- Informatiksysteme in den RAV. Umsetzung der Gesetzgebung zu Artikel 121a der Bundesverfassung
- State
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Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Grundsätzlich sind die heute zur Verfügung stehenden IT-Systeme ausreichend, damit die Vollzugsstellen der öffentlichen Arbeitsvermittlung die an sie gestellten Anforderungen hinsichtlich der geplanten Stellenmeldepflicht erfüllen können. Allerdings haben die Kantone unabhängig von der nun beschlossenen Stellenmeldepflicht weiter gehende Bedürfnisse betreffend Unterstützung ihrer Vermittlungsaufgaben angemeldet. Diese Bedürfnisse werden mit der Stellenmeldepflicht noch wichtiger. Entsprechend hat das Seco Abklärungen getroffen und ist daran, ein anforderungsreiches Projekt zum optimierten Abgleich (Matching) von angebotenen Stellen und Stellensuchenden zu realisieren. Mit einer Einführung dieses erweiterten Matching- Tools ist nicht vor Ende 2019 zu rechnen. Das Projekt hat bei den zuständigen Stellen sehr hohe Priorität. Zusammen mit den für den Entscheid mitzuständigen Vertretern der Kantone und Sozialpartner der Aufsichtskommission der Arbeitslosenversicherung ist entsprechend rasch eine Einigung bezüglich des Projekts zu finden, wobei die rechtlichen Ausschreibungs- und Projektführungsregeln einzuhalten sind. Der Erfolg des Tools hängt schliesslich auch davon ab, wie dessen künftige Möglichkeiten von den Arbeitgebern bei der Erfassung der offenen Stellen genutzt werden.</p>
- <p>In den Medien wird derzeit darüber debattiert, ob die RAV über die notwendigen Informatik-Tools verfügen, um Meldungen von offenen Stellen durch die Wirtschaft und die fachlich passenden Stellensuchenden zusammenführen zu können (sogenanntes Matching).</p><p>- Stellt das Seco den Kantonen ein entsprechendes Tool zur Verfügung?</p><p>- Steht dieses Tool schon bereit?</p><p>- Wenn nein, bis wann wird es einsatzbereit sein?</p><p>- Sind die entsprechenden Vorbereitungen bereits angelaufen?</p>
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