Geschäfte der Firma Gunvor in Kongo

ShortId
17.5358
Id
20175358
Updated
28.07.2023 04:28
Language
de
Title
Geschäfte der Firma Gunvor in Kongo
AdditionalIndexing
15
1
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat Kenntnis vom in der Fragestellung erwähnten Fall, der Teil einer laufenden Untersuchung der Bundesanwaltschaft ist. Er äussert sich nicht zu laufenden Untersuchungen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das gesetzliche Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei den Risiken angemessen Rechnung trägt, wie das auch die letzte Prüfung der Arbeitsgruppe Gafi (Groupe d'action financière) gezeigt hat. Er verweist zudem auf Artikel 305 des Strafgesetzbuches, welcher die Bestrafung einer jeden Person ermöglicht, die eine qualifizierte Straftat bezüglich Geldwäscherei begeht. Dient eine Kreditgewährung der Geldwäscherei, wird das Verhalten gemäss schweizerischem Recht strafbar. Der Bundesrat setzt auf eine intelligente Mischung aus rechtlich verbindlichen und nichtverbindlichen Massnahmen für den Rohstoffsektor, wie er sie im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte, im Grundlagenbericht Rohstoffe sowie in der CSR-Strategie festgelegt hat. Darüber hinaus hat der Bundesrat die interdepartementale Plattform Rohstoffe beauftragt, bis November 2018 eine Neubeurteilung der Lage der Schweizer Rohstoffbranche einschliesslich eines allfälligen staatlichen Handlungsbedarfs betreffend Wettbewerbsfähigkeit, Integrität, Umwelt- und weitere Aspekte vorzunehmen.</p>
  • <p>Ein NGO-Bericht zum Engagement der Firma Gunvor in Kongo zeigt auf, wie die Rohstoffbranche internationale Regulierungen umgeht.</p><p>- Hat der Bundesrat Kenntnis von diesem Fall?</p><p>- Wie will er in Zukunft verhindern, dass fragwürdige Regimes Schweizer Rohstoffhändler als Finanzinstitute nutzen?</p><p>- Welche Lehren zieht er aus diesem Fall?</p><p>- Braucht es verbindliche Regeln für die Rohstoffbranche?</p>
  • Geschäfte der Firma Gunvor in Kongo
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat Kenntnis vom in der Fragestellung erwähnten Fall, der Teil einer laufenden Untersuchung der Bundesanwaltschaft ist. Er äussert sich nicht zu laufenden Untersuchungen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das gesetzliche Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei den Risiken angemessen Rechnung trägt, wie das auch die letzte Prüfung der Arbeitsgruppe Gafi (Groupe d'action financière) gezeigt hat. Er verweist zudem auf Artikel 305 des Strafgesetzbuches, welcher die Bestrafung einer jeden Person ermöglicht, die eine qualifizierte Straftat bezüglich Geldwäscherei begeht. Dient eine Kreditgewährung der Geldwäscherei, wird das Verhalten gemäss schweizerischem Recht strafbar. Der Bundesrat setzt auf eine intelligente Mischung aus rechtlich verbindlichen und nichtverbindlichen Massnahmen für den Rohstoffsektor, wie er sie im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte, im Grundlagenbericht Rohstoffe sowie in der CSR-Strategie festgelegt hat. Darüber hinaus hat der Bundesrat die interdepartementale Plattform Rohstoffe beauftragt, bis November 2018 eine Neubeurteilung der Lage der Schweizer Rohstoffbranche einschliesslich eines allfälligen staatlichen Handlungsbedarfs betreffend Wettbewerbsfähigkeit, Integrität, Umwelt- und weitere Aspekte vorzunehmen.</p>
    • <p>Ein NGO-Bericht zum Engagement der Firma Gunvor in Kongo zeigt auf, wie die Rohstoffbranche internationale Regulierungen umgeht.</p><p>- Hat der Bundesrat Kenntnis von diesem Fall?</p><p>- Wie will er in Zukunft verhindern, dass fragwürdige Regimes Schweizer Rohstoffhändler als Finanzinstitute nutzen?</p><p>- Welche Lehren zieht er aus diesem Fall?</p><p>- Braucht es verbindliche Regeln für die Rohstoffbranche?</p>
    • Geschäfte der Firma Gunvor in Kongo

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