Fluglärm im Kanton Aargau

ShortId
17.5381
Id
20175381
Updated
28.07.2023 04:30
Language
de
Title
Fluglärm im Kanton Aargau
AdditionalIndexing
48;52
1
Texts
  • <p>Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) verpflichtet die Flughafen Zürich AG (FZAG), dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) jährlich einen Bericht über die Einhaltung der zulässigen Fluglärmbelastung einzureichen. Für den Ende September einzureichenden Bericht zum Betriebsjahr 2016 hat das Bazl von der FZAG Erklärungen zu einem Massnahmenprogramm verlangt, mit dem der Flughafen zusammen mit der Flugsicherung Skyguide und der Fluggesellschaft Swiss die Verspätungen reduzieren will. Weitere mögliche Massnahmen sind im Bereich der Fluglärmgebühren und hinsichtlich Erneuerung der Flugzeugflotten zu prüfen. Der Flughafen wird sich auch dazu äussern, ob es denkbar sei, am Abend weniger Zeitfenster für Landungen und Starts zur Verfügung zu stellen. Sollte sich zeigen, dass aus sicherheitstechnischen oder betrieblichen Gründen keine Massnahmen zur Lärmreduktion möglich sind, ist gemäss SIL eine Anpassung der zulässigen Lärmbelastung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach Luftfahrtgesetz zu prüfen.</p>
  • <p>Der Kanton Aargau klagt über markante Überschreitungen der Grenzwerte beim Fluglärm, insbesondere in den Spätabendstunden.</p><p>Welche Massnahmen trifft der Bund, damit die Flughafen Zürich AG ihren Pflichten nachkommt und kurz- bis mittelfristig die genehmigte Lärmbelastung eingehalten wird?</p>
  • Fluglärm im Kanton Aargau
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) verpflichtet die Flughafen Zürich AG (FZAG), dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) jährlich einen Bericht über die Einhaltung der zulässigen Fluglärmbelastung einzureichen. Für den Ende September einzureichenden Bericht zum Betriebsjahr 2016 hat das Bazl von der FZAG Erklärungen zu einem Massnahmenprogramm verlangt, mit dem der Flughafen zusammen mit der Flugsicherung Skyguide und der Fluggesellschaft Swiss die Verspätungen reduzieren will. Weitere mögliche Massnahmen sind im Bereich der Fluglärmgebühren und hinsichtlich Erneuerung der Flugzeugflotten zu prüfen. Der Flughafen wird sich auch dazu äussern, ob es denkbar sei, am Abend weniger Zeitfenster für Landungen und Starts zur Verfügung zu stellen. Sollte sich zeigen, dass aus sicherheitstechnischen oder betrieblichen Gründen keine Massnahmen zur Lärmreduktion möglich sind, ist gemäss SIL eine Anpassung der zulässigen Lärmbelastung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach Luftfahrtgesetz zu prüfen.</p>
    • <p>Der Kanton Aargau klagt über markante Überschreitungen der Grenzwerte beim Fluglärm, insbesondere in den Spätabendstunden.</p><p>Welche Massnahmen trifft der Bund, damit die Flughafen Zürich AG ihren Pflichten nachkommt und kurz- bis mittelfristig die genehmigte Lärmbelastung eingehalten wird?</p>
    • Fluglärm im Kanton Aargau

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