Schutz vor Naturgefahren

ShortId
17.5388
Id
20175388
Updated
28.07.2023 04:39
Language
de
Title
Schutz vor Naturgefahren
AdditionalIndexing
52
1
Texts
  • <p>Nach den Ereignissen von 1987 wurde der Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz grundlegend hinterfragt, und es wurde das integrale Risikomanagement entwickelt. Die geänderte Praxis wurde im Bericht des Bundesrates vom 24. August 2016 zu den Naturgefahren überprüft und der noch vorhandene Handlungsbedarf aufgezeigt. Die Naturgefahren können nicht beseitigt werden. Beeinflusst werden kann hingegen das Schadenrisiko, indem die potenziell von Naturgefahren betroffenen Gebiete von intensiver Nutzung möglichst frei gehalten werden. Hier besteht der grösste Handlungsbedarf. Zudem sind die Monitoringsysteme, wie beispielsweise die Gletscher- oder die Permafrostbeobachtung, aber auch die hydrologischen Modellierungen, weiterzuentwickeln. Der Fall Bondo zeigt, dass der heutige Umgang mit Naturgefahren grundsätzlich gut funktioniert und zielführend ist. Nach dem Ereignis von 2011 wurden mit der Umsiedlung des Campingplatzes, der Überwachung, dem Frühwarnsystem, dem Geschiebesammler, den Sperrungen, Zutrittsverboten und Warnhinweisen die möglichen raumplanerischen, organisatorischen und technischen Massnahmen ergriffen. Die Bewohner des Dorfes konnten dank diesen Massnahmen und trotz des aussergewöhnlich grossen Felssturzes rechtzeitig evakuiert und der Schaden erheblich reduziert werden. Der Fall Bondo zeigt auf, dass der schweizerische Umgang mit Naturgefahren als Verbundaufgabe sehr effektiv ist, indem die Kompetenzen von Bund, Kantonen und Gemeinden gut koordiniert zusammenfliessen. Der Bundesrat sieht ausser den bereits im Bericht Naturgefahren festgehaltenen Massnahmen keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.</p>
  • <p>Das Risiko durch Naturgefahren sowie das Ausmass der entsprechenden Schäden nehmen in der Schweiz kontinuierlich zu. Letztes diesbezüglich tragisches Ereignis ist der Bergsturz am Piz Cengalo mit acht Todesfällen und verheerenden Auswirkungen für das Dorf Bondo.</p><p>- Welche Schlüsse zieht der Bundesrat aus besagtem Ereignis?</p><p>- Erkennt er Handlungsbedarf im Bereich der Naturgefahrenprävention oder in anderen diesbezüglich relevanten Sachbereichen?</p>
  • Schutz vor Naturgefahren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach den Ereignissen von 1987 wurde der Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz grundlegend hinterfragt, und es wurde das integrale Risikomanagement entwickelt. Die geänderte Praxis wurde im Bericht des Bundesrates vom 24. August 2016 zu den Naturgefahren überprüft und der noch vorhandene Handlungsbedarf aufgezeigt. Die Naturgefahren können nicht beseitigt werden. Beeinflusst werden kann hingegen das Schadenrisiko, indem die potenziell von Naturgefahren betroffenen Gebiete von intensiver Nutzung möglichst frei gehalten werden. Hier besteht der grösste Handlungsbedarf. Zudem sind die Monitoringsysteme, wie beispielsweise die Gletscher- oder die Permafrostbeobachtung, aber auch die hydrologischen Modellierungen, weiterzuentwickeln. Der Fall Bondo zeigt, dass der heutige Umgang mit Naturgefahren grundsätzlich gut funktioniert und zielführend ist. Nach dem Ereignis von 2011 wurden mit der Umsiedlung des Campingplatzes, der Überwachung, dem Frühwarnsystem, dem Geschiebesammler, den Sperrungen, Zutrittsverboten und Warnhinweisen die möglichen raumplanerischen, organisatorischen und technischen Massnahmen ergriffen. Die Bewohner des Dorfes konnten dank diesen Massnahmen und trotz des aussergewöhnlich grossen Felssturzes rechtzeitig evakuiert und der Schaden erheblich reduziert werden. Der Fall Bondo zeigt auf, dass der schweizerische Umgang mit Naturgefahren als Verbundaufgabe sehr effektiv ist, indem die Kompetenzen von Bund, Kantonen und Gemeinden gut koordiniert zusammenfliessen. Der Bundesrat sieht ausser den bereits im Bericht Naturgefahren festgehaltenen Massnahmen keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.</p>
    • <p>Das Risiko durch Naturgefahren sowie das Ausmass der entsprechenden Schäden nehmen in der Schweiz kontinuierlich zu. Letztes diesbezüglich tragisches Ereignis ist der Bergsturz am Piz Cengalo mit acht Todesfällen und verheerenden Auswirkungen für das Dorf Bondo.</p><p>- Welche Schlüsse zieht der Bundesrat aus besagtem Ereignis?</p><p>- Erkennt er Handlungsbedarf im Bereich der Naturgefahrenprävention oder in anderen diesbezüglich relevanten Sachbereichen?</p>
    • Schutz vor Naturgefahren

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