Die Schweiz stimmt dem umfassenden Atomwaffenverbot zu. Unterzeichnet sie nun auch?

ShortId
17.5392
Id
20175392
Updated
28.07.2023 04:38
Language
de
Title
Die Schweiz stimmt dem umfassenden Atomwaffenverbot zu. Unterzeichnet sie nun auch?
AdditionalIndexing
09;08
1
Texts
  • <p>1./3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein Nuklearwaffenverbot grundsätzlich zentralen Interessen und traditionellen Werten der Schweiz entspricht, namentlich ihren Sicherheitsinteressen, ihrer humanitären Tradition und ihrem Engagement für die Einhaltung, Stärkung und Förderung des humanitären Völkerrechts. Auch spricht er sich seit Langem dafür aus, dass Kernwaffen analog zu den anderen Massenvernichtungswaffen verboten und eliminiert werden sollen. Gestützt auf ein vom Bundesrat verabschiedetes und von den Aussenpolitischen Kommissionen gutgeheissenes Mandat nahm die Schweiz aktiv an den Verhandlungen teil. Das verabschiedete Abkommen könnte den von den Hauptsponsoren erwarteten positiven Nutzen haben (z. B. direkte oder indirekte positive Beiträge zur Abrüstung, Konsolidierung der völkerrechtlichen Norm gegen Atomwaffen und Festigung der Praxis des Nichteinsatzes dieser Waffen). Allerdings bestehen auch Bedenken, dass gewisse Verpflichtungen nicht verifizierbar wären oder dass das neue Abkommen den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen schwächen könnte. Zudem besteht die Möglichkeit, dass es zu einer weiteren Polarisierung der globalen Nukleardiskussion kommen könnte. Die Zustimmung der Schweiz zum Abkommen erfolgte, weil der Bundesrat das Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt teilt und hofft, dass das Abkommen einen Beitrag zur Abrüstung leisten wird. Ihre Vorbehalte führte die Schweizer Delegation in einer nationalen Stimmerklärung aus. Das EDA erteilte auf Anfrage Auskunft über die Schweizer Position. </p><p>2. Das IKRK steht dem Abkommen positiv gegenüber. Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung kommunizierte seine Haltung am 7. Juli 2017 in einer Medienmitteilung (https://www.icrc.org/en/document/joint-statement-adoption-treaty-prohibition-nuclear-weapons).</p><p>4./5. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Festlegung der Schweizer Position zum Abkommen eine vertiefte Beurteilung erfordert. Vor diesem Hintergrund erachtet er eine Unterzeichnung des Abkommens vorerst nicht als opportun. Stattdessen erfolgt zunächst eine interdepartemental abgestützte Analyse des Abkommens und seiner Wirkung. Eine Arbeitsgruppe nimmt demnächst die Arbeiten auf, um die Position der Schweiz festzulegen und weitere mögliche Schritte zu prüfen. Gestützt auf diese Analyse wird die Arbeitsgruppe dem Bundesrat Anträge unterbreiten.</p>
  • <p>Die Schweiz hat im Juli 2017 dem in New York ausgehandelten Uno-Vertrag für ein umfassendes Atomwaffenverbot zugestimmt.</p><p>- Welche Überlegungen brachten den Bundesrat dazu, sich für ein umfassendes Atomwaffenverbot einzusetzen?</p><p>- Welche Position hat das IKRK zu diesem Verbot?</p><p>- Warum hat das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die Zustimmung zum Uno-Vertrag nicht kommuniziert?</p><p>- Wann wird die Schweiz das entsprechende Abkommen unterzeichnen (freigegeben ab 20. September 2017)?</p><p>- Wann legt es der Bundesrat dem Parlament zur Genehmigung vor?</p>
  • Die Schweiz stimmt dem umfassenden Atomwaffenverbot zu. Unterzeichnet sie nun auch?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein Nuklearwaffenverbot grundsätzlich zentralen Interessen und traditionellen Werten der Schweiz entspricht, namentlich ihren Sicherheitsinteressen, ihrer humanitären Tradition und ihrem Engagement für die Einhaltung, Stärkung und Förderung des humanitären Völkerrechts. Auch spricht er sich seit Langem dafür aus, dass Kernwaffen analog zu den anderen Massenvernichtungswaffen verboten und eliminiert werden sollen. Gestützt auf ein vom Bundesrat verabschiedetes und von den Aussenpolitischen Kommissionen gutgeheissenes Mandat nahm die Schweiz aktiv an den Verhandlungen teil. Das verabschiedete Abkommen könnte den von den Hauptsponsoren erwarteten positiven Nutzen haben (z. B. direkte oder indirekte positive Beiträge zur Abrüstung, Konsolidierung der völkerrechtlichen Norm gegen Atomwaffen und Festigung der Praxis des Nichteinsatzes dieser Waffen). Allerdings bestehen auch Bedenken, dass gewisse Verpflichtungen nicht verifizierbar wären oder dass das neue Abkommen den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen schwächen könnte. Zudem besteht die Möglichkeit, dass es zu einer weiteren Polarisierung der globalen Nukleardiskussion kommen könnte. Die Zustimmung der Schweiz zum Abkommen erfolgte, weil der Bundesrat das Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt teilt und hofft, dass das Abkommen einen Beitrag zur Abrüstung leisten wird. Ihre Vorbehalte führte die Schweizer Delegation in einer nationalen Stimmerklärung aus. Das EDA erteilte auf Anfrage Auskunft über die Schweizer Position. </p><p>2. Das IKRK steht dem Abkommen positiv gegenüber. Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung kommunizierte seine Haltung am 7. Juli 2017 in einer Medienmitteilung (https://www.icrc.org/en/document/joint-statement-adoption-treaty-prohibition-nuclear-weapons).</p><p>4./5. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Festlegung der Schweizer Position zum Abkommen eine vertiefte Beurteilung erfordert. Vor diesem Hintergrund erachtet er eine Unterzeichnung des Abkommens vorerst nicht als opportun. Stattdessen erfolgt zunächst eine interdepartemental abgestützte Analyse des Abkommens und seiner Wirkung. Eine Arbeitsgruppe nimmt demnächst die Arbeiten auf, um die Position der Schweiz festzulegen und weitere mögliche Schritte zu prüfen. Gestützt auf diese Analyse wird die Arbeitsgruppe dem Bundesrat Anträge unterbreiten.</p>
    • <p>Die Schweiz hat im Juli 2017 dem in New York ausgehandelten Uno-Vertrag für ein umfassendes Atomwaffenverbot zugestimmt.</p><p>- Welche Überlegungen brachten den Bundesrat dazu, sich für ein umfassendes Atomwaffenverbot einzusetzen?</p><p>- Welche Position hat das IKRK zu diesem Verbot?</p><p>- Warum hat das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die Zustimmung zum Uno-Vertrag nicht kommuniziert?</p><p>- Wann wird die Schweiz das entsprechende Abkommen unterzeichnen (freigegeben ab 20. September 2017)?</p><p>- Wann legt es der Bundesrat dem Parlament zur Genehmigung vor?</p>
    • Die Schweiz stimmt dem umfassenden Atomwaffenverbot zu. Unterzeichnet sie nun auch?

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