Beschneidung von 5G-Features der nächsten Mobilfunkgeneration wegen strenger Umweltgesetzgebung

ShortId
17.5396
Id
20175396
Updated
28.07.2023 04:37
Language
de
Title
Beschneidung von 5G-Features der nächsten Mobilfunkgeneration wegen strenger Umweltgesetzgebung
AdditionalIndexing
34;52
1
Texts
  • <p>In den kommenden Jahren wird die klassische Mobilfunkkommunikation mehrheitlich noch über die 3G- und 4G-Netze erfolgen. Anders als bei der 4G-Einführung, die durch das teilweise Einstellen der GSM-Netze erleichtert wurde, können diese Netze nicht partiell zugunsten der 5G-Technologie ausgeschaltet werden. Für die 5G-Implementierung muss daher hauptsächlich in urbanen Zonen eine grössere Anzahl neuer Basisstationen (Antennen) gebaut werden. Neue Basisstationen müssen im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens genehmigt werden. Dies ist bis zu zehnmal teurer als die Nutzung einer bestehenden Basisstation und oft umstritten. In den meisten unserer Nachbarländer reicht ein einfaches Baubewilligungsverfahren. Die Grenzwerte zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung sind in der Schweiz wesentlich strenger als in den meisten europäischen Ländern. Dort kann 5G in einem ersten Schritt auf den bestehenden Basisstationen implementiert werden. Gemäss den Anbieterinnen wird in der Schweiz das Kontingent an nichtionisierender Strahlung in den städtischen Gebieten aufgrund der strengeren Grenzwerte bei mehr als 90 Prozent der Stationen ausgeschöpft. Die erwähnten Faktoren ermöglichen eine raschere und kostengünstigere Einführung von 5G in den Nachbarländern als in der Schweiz.</p>
  • <p>Die Mobilfunkgesellschaften erklären, dass eine neue Handytechnologie - sogenanntes 5G - in den Startlöchern steht und dies strategisch für die Digitalisierung ist. Gleichzeitig malen sie das Szenario an die Wand, 5G werde in der Schweiz wegen der aktuellen Umweltgesetzgebung (NISV) nicht so effizient und effektiv genutzt werden können wie im nahen Ausland.</p><p>Wie und wo genau beschneidet der aktuelle regulative Rahmen die Leistungsfähigkeit von 5G?</p>
  • Beschneidung von 5G-Features der nächsten Mobilfunkgeneration wegen strenger Umweltgesetzgebung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den kommenden Jahren wird die klassische Mobilfunkkommunikation mehrheitlich noch über die 3G- und 4G-Netze erfolgen. Anders als bei der 4G-Einführung, die durch das teilweise Einstellen der GSM-Netze erleichtert wurde, können diese Netze nicht partiell zugunsten der 5G-Technologie ausgeschaltet werden. Für die 5G-Implementierung muss daher hauptsächlich in urbanen Zonen eine grössere Anzahl neuer Basisstationen (Antennen) gebaut werden. Neue Basisstationen müssen im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens genehmigt werden. Dies ist bis zu zehnmal teurer als die Nutzung einer bestehenden Basisstation und oft umstritten. In den meisten unserer Nachbarländer reicht ein einfaches Baubewilligungsverfahren. Die Grenzwerte zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung sind in der Schweiz wesentlich strenger als in den meisten europäischen Ländern. Dort kann 5G in einem ersten Schritt auf den bestehenden Basisstationen implementiert werden. Gemäss den Anbieterinnen wird in der Schweiz das Kontingent an nichtionisierender Strahlung in den städtischen Gebieten aufgrund der strengeren Grenzwerte bei mehr als 90 Prozent der Stationen ausgeschöpft. Die erwähnten Faktoren ermöglichen eine raschere und kostengünstigere Einführung von 5G in den Nachbarländern als in der Schweiz.</p>
    • <p>Die Mobilfunkgesellschaften erklären, dass eine neue Handytechnologie - sogenanntes 5G - in den Startlöchern steht und dies strategisch für die Digitalisierung ist. Gleichzeitig malen sie das Szenario an die Wand, 5G werde in der Schweiz wegen der aktuellen Umweltgesetzgebung (NISV) nicht so effizient und effektiv genutzt werden können wie im nahen Ausland.</p><p>Wie und wo genau beschneidet der aktuelle regulative Rahmen die Leistungsfähigkeit von 5G?</p>
    • Beschneidung von 5G-Features der nächsten Mobilfunkgeneration wegen strenger Umweltgesetzgebung

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