Billag. Keine doppelte Erhebung von Gebühren

ShortId
17.5414
Id
20175414
Updated
28.07.2023 04:03
Language
de
Title
Billag. Keine doppelte Erhebung von Gebühren
AdditionalIndexing
34;2446
1
Texts
  • <p>In seiner Antwort vom 12. März 2012 hat der Bundesrat erläutert, eine doppelte Belastung sei unerwünscht, doch betreffe sie Gebührenzahlende, die ihren gesetzlichen Meldepflichten nicht nachgekommen sind. Der Bundesrat könne das im gegenwärtigen RTVG geregelte Meldesystem nicht eigenmächtig via Anpassung der Radio- und Fernsehverordnung ändern. Die bisherige Regelung gelte bis zum Inkrafttreten des neuen Abgabesystems. Diese Aussagen sind unverändert gültig: Das in der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 angenommene neue Abgabesystem wird wie vorgesehen nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten eingeführt. Gemäss Artikel 109b RTVG hat der Bundesrat den Zeitpunkt des Systemwechsels zu bestimmen. Der Systemwechsel ist für den 1. Januar 2019 geplant. Ab jenem Zeitpunkt entfällt die Meldepflicht und damit auch eine doppelte Belastung jener sehr wenigen Personen, die sich nicht ordentlich abgemeldet haben.</p>
  • <p>Das Parlament hat meine Motion 11.4080 im Jahr 2012 angenommen. Da das Problem nicht rasch behoben wurde, habe ich nachgefragt (12.5086). In der Antwort des Bundesrates wurde auf das Inkrafttreten des neuen RTVG verwiesen. Dieses wurde bekanntlich am 14. Juni 2015 angenommen. Aber noch immer gibt es keine Lösung, und weder das Bakom noch die Billag zeigen Kulanz für Personen, die doppelt bezahlen müssen.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, dieser unfairen Abzockerei umgehend ein Ende zu setzen?</p>
  • Billag. Keine doppelte Erhebung von Gebühren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Antwort vom 12. März 2012 hat der Bundesrat erläutert, eine doppelte Belastung sei unerwünscht, doch betreffe sie Gebührenzahlende, die ihren gesetzlichen Meldepflichten nicht nachgekommen sind. Der Bundesrat könne das im gegenwärtigen RTVG geregelte Meldesystem nicht eigenmächtig via Anpassung der Radio- und Fernsehverordnung ändern. Die bisherige Regelung gelte bis zum Inkrafttreten des neuen Abgabesystems. Diese Aussagen sind unverändert gültig: Das in der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 angenommene neue Abgabesystem wird wie vorgesehen nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten eingeführt. Gemäss Artikel 109b RTVG hat der Bundesrat den Zeitpunkt des Systemwechsels zu bestimmen. Der Systemwechsel ist für den 1. Januar 2019 geplant. Ab jenem Zeitpunkt entfällt die Meldepflicht und damit auch eine doppelte Belastung jener sehr wenigen Personen, die sich nicht ordentlich abgemeldet haben.</p>
    • <p>Das Parlament hat meine Motion 11.4080 im Jahr 2012 angenommen. Da das Problem nicht rasch behoben wurde, habe ich nachgefragt (12.5086). In der Antwort des Bundesrates wurde auf das Inkrafttreten des neuen RTVG verwiesen. Dieses wurde bekanntlich am 14. Juni 2015 angenommen. Aber noch immer gibt es keine Lösung, und weder das Bakom noch die Billag zeigen Kulanz für Personen, die doppelt bezahlen müssen.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, dieser unfairen Abzockerei umgehend ein Ende zu setzen?</p>
    • Billag. Keine doppelte Erhebung von Gebühren

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