Finanzierung der höheren Berufsbildung. Qualitätssicherung

ShortId
17.5426
Id
20175426
Updated
28.07.2023 04:17
Language
de
Title
Finanzierung der höheren Berufsbildung. Qualitätssicherung
AdditionalIndexing
32
1
Texts
  • <p>Ab Januar 2018 werden Personen, die einen vorbereitenden Kurs für eine eidgenössische Berufs- oder höhere Fachprüfung besucht haben und im Anschluss eine eidgenössische Prüfung absolvieren, vom Bund finanziell unterstützt. Ein Ziel der subjektorientierten Finanzierung ist es, den Wettbewerb zwischen den Kursanbietern zu erhöhen und unnötige Regulierungen zu vermeiden. So haben rund 80 Prozent der Absolvierenden Wahlmöglichkeiten bezüglich des Kursangebots. Bundesbeiträge können für alle vorbereitenden Kurse beantragt werden, die auf der sogenannten Meldeliste der vorbereitenden Kurse stehen. Die Kursteilnehmenden - meist junge Erwachsene - erhalten durch die Meldeliste einen Überblick über das verfügbare Angebot und sind dann wie heute gehalten, sich selbstständig über den Kursinhalt und die Qualität zu informieren. Die Meldeliste bildet die subventionsrechtliche Grundlage für die Auszahlung der Beiträge und macht keine Aussagen über Inhalt und Qualität der Kurse oder über die Zulassung zur eidgenössischen Prüfung. Die Qualitätsentwicklung und -sicherung wird über die eidgenössischen Prüfungen gesteuert: Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt die Prüfungsordnungen und sorgt für die Aufsicht. Der Nachweis eines bestimmten Qualitätslabels ist keine Voraussetzung für die Aufnahme auf die Meldeliste. Aufgrund der Vielfalt der Kursanbieter und -angebote wäre dies aus Sicht des Bundes auch nicht angezeigt. Das SBFI wird das neue Finanzierungssystem mittels Monitoring begleiten und bei Bedarf weitere Massnahmen zur Qualitätssicherung treffen.</p>
  • <p>Artikel 6 WeBiG schreibt vor, dass Bund und Kantone die Qualität von öffentlich unterstützter Weiterbildung sicherstellen. In der neuen Verordnung zum BBG fehlt jeglicher Hinweis zur Sicherung der Qualität der Vorbereitungskurse, die über die Subjektfinanzierung vom Bund unterstützt werden.</p><p>Was unternimmt das SBFI, dass der Bund diese Vorschrift im Rahmen der neuen Finanzierung der höheren Berufsbildung einhält?</p><p>Die Wahl des Angebotes durch die Lernenden genügt nicht als Qualitätssicherung.</p>
  • Finanzierung der höheren Berufsbildung. Qualitätssicherung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ab Januar 2018 werden Personen, die einen vorbereitenden Kurs für eine eidgenössische Berufs- oder höhere Fachprüfung besucht haben und im Anschluss eine eidgenössische Prüfung absolvieren, vom Bund finanziell unterstützt. Ein Ziel der subjektorientierten Finanzierung ist es, den Wettbewerb zwischen den Kursanbietern zu erhöhen und unnötige Regulierungen zu vermeiden. So haben rund 80 Prozent der Absolvierenden Wahlmöglichkeiten bezüglich des Kursangebots. Bundesbeiträge können für alle vorbereitenden Kurse beantragt werden, die auf der sogenannten Meldeliste der vorbereitenden Kurse stehen. Die Kursteilnehmenden - meist junge Erwachsene - erhalten durch die Meldeliste einen Überblick über das verfügbare Angebot und sind dann wie heute gehalten, sich selbstständig über den Kursinhalt und die Qualität zu informieren. Die Meldeliste bildet die subventionsrechtliche Grundlage für die Auszahlung der Beiträge und macht keine Aussagen über Inhalt und Qualität der Kurse oder über die Zulassung zur eidgenössischen Prüfung. Die Qualitätsentwicklung und -sicherung wird über die eidgenössischen Prüfungen gesteuert: Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt die Prüfungsordnungen und sorgt für die Aufsicht. Der Nachweis eines bestimmten Qualitätslabels ist keine Voraussetzung für die Aufnahme auf die Meldeliste. Aufgrund der Vielfalt der Kursanbieter und -angebote wäre dies aus Sicht des Bundes auch nicht angezeigt. Das SBFI wird das neue Finanzierungssystem mittels Monitoring begleiten und bei Bedarf weitere Massnahmen zur Qualitätssicherung treffen.</p>
    • <p>Artikel 6 WeBiG schreibt vor, dass Bund und Kantone die Qualität von öffentlich unterstützter Weiterbildung sicherstellen. In der neuen Verordnung zum BBG fehlt jeglicher Hinweis zur Sicherung der Qualität der Vorbereitungskurse, die über die Subjektfinanzierung vom Bund unterstützt werden.</p><p>Was unternimmt das SBFI, dass der Bund diese Vorschrift im Rahmen der neuen Finanzierung der höheren Berufsbildung einhält?</p><p>Die Wahl des Angebotes durch die Lernenden genügt nicht als Qualitätssicherung.</p>
    • Finanzierung der höheren Berufsbildung. Qualitätssicherung

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