Zulassung von Pestiziden

ShortId
17.5440
Id
20175440
Updated
28.07.2023 04:09
Language
de
Title
Zulassung von Pestiziden
AdditionalIndexing
55;52;2841
1
Texts
  • <p>Pflanzenschutzmittel stehen stärker als Biozide, Industrie- und Haushaltschemikalien im Fokus der Bevölkerung, der Politik und der Medien. Deshalb hat der Bundesrat kürzlich den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel verabschiedet. Dessen Umsetzung hat bereits begonnen. Im Dezember 2003 wurden das EDI, EVD und UVEK vom Bundesrat beauftragt, ihm regelmässig über die Umsetzung des überdepartementalen Chemikalienrechts Bericht zu erstatten. Der letzte Bericht datiert aus dem Jahr 2014 und umfasst auch die Ergebnisse einer in Auftrag gegebenen externen Evaluation. Diese kommt zum Schluss, dass der Bundesvollzug und die Funktionen und Kompetenzen der Beteiligten klar geregelt sind, sich die Gremien bewährt haben und der Vollzug zweckmässig und effizient ist. Empfehlungen wurden im Hinblick auf eine Optimierung der Zusammenarbeit abgegeben, u. a. in den Bereichen interne Kommunikation und Information, Massnahmen zur Qualitätssicherung und zum Antizipieren von Ressourcenengpässen sowie betreffend die Erarbeitung einer gemeinsamen, schutzzielübergreifenden Chemikalienstrategie aller am Vollzug beteiligten Bundesstellen. Der Schlussbericht der Evaluation wurde publiziert. Der für das Chemikalienrecht zuständige Steuerungsausschuss Chemikalien und Pflanzenschutzmittel hat entschieden, die Anforderungen und Prozesse bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln neu zu evaluieren und darzustellen. Damit kommt er dem immer wieder geäusserten Wunsch nach verstärkter Transparenz in der sensiblen Thematik des Pflanzenschutzmitteleinsatzes entgegen. Noch liegt kein zwischen den beteiligten Ämtern Bafu, BAG, BLV, BLW und Seco konsolidiertes Konzept vor. Aus Kapazitätsgründen musste diese Arbeit auf die Periode nach der Erarbeitung des Aktionsplans verschoben werden. Vorgesehen ist u. a., Fragen zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, zur Nachvollziehbarkeit der Entscheide und der Effizienz zu beantworten. Geplant ist auch ein Vergleich der Schweizer Prozesse in den Bereichen der biologisch aktiven Chemikalien, d. h. bei Pflanzenschutzmitteln und bei Bioziden, mit dem europäischen Ausland. Der Beginn der Evaluation wird im Jahr2018 erwartet. Der Steuerungsausschuss Chemikalien und Pflanzenschutzmittel wird über die Publikation der Berichterstattung entscheiden.</p>
  • <p>In der Interpellation 17.3349 bestätigt der Bundesrat, dass der Zulassungsprozess von Pestiziden überprüft wird und allfällige Anpassungen erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass bei der Zulassung ein Handlungsbedarf besteht.</p><p>- Was beinhaltet der Überprüfungsprozess?</p><p>- Wer wird in diesen Prozess einbezogen?</p><p>- Wann und wie wird das Parlament über die Resultate informiert werden?</p>
  • Zulassung von Pestiziden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Pflanzenschutzmittel stehen stärker als Biozide, Industrie- und Haushaltschemikalien im Fokus der Bevölkerung, der Politik und der Medien. Deshalb hat der Bundesrat kürzlich den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel verabschiedet. Dessen Umsetzung hat bereits begonnen. Im Dezember 2003 wurden das EDI, EVD und UVEK vom Bundesrat beauftragt, ihm regelmässig über die Umsetzung des überdepartementalen Chemikalienrechts Bericht zu erstatten. Der letzte Bericht datiert aus dem Jahr 2014 und umfasst auch die Ergebnisse einer in Auftrag gegebenen externen Evaluation. Diese kommt zum Schluss, dass der Bundesvollzug und die Funktionen und Kompetenzen der Beteiligten klar geregelt sind, sich die Gremien bewährt haben und der Vollzug zweckmässig und effizient ist. Empfehlungen wurden im Hinblick auf eine Optimierung der Zusammenarbeit abgegeben, u. a. in den Bereichen interne Kommunikation und Information, Massnahmen zur Qualitätssicherung und zum Antizipieren von Ressourcenengpässen sowie betreffend die Erarbeitung einer gemeinsamen, schutzzielübergreifenden Chemikalienstrategie aller am Vollzug beteiligten Bundesstellen. Der Schlussbericht der Evaluation wurde publiziert. Der für das Chemikalienrecht zuständige Steuerungsausschuss Chemikalien und Pflanzenschutzmittel hat entschieden, die Anforderungen und Prozesse bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln neu zu evaluieren und darzustellen. Damit kommt er dem immer wieder geäusserten Wunsch nach verstärkter Transparenz in der sensiblen Thematik des Pflanzenschutzmitteleinsatzes entgegen. Noch liegt kein zwischen den beteiligten Ämtern Bafu, BAG, BLV, BLW und Seco konsolidiertes Konzept vor. Aus Kapazitätsgründen musste diese Arbeit auf die Periode nach der Erarbeitung des Aktionsplans verschoben werden. Vorgesehen ist u. a., Fragen zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, zur Nachvollziehbarkeit der Entscheide und der Effizienz zu beantworten. Geplant ist auch ein Vergleich der Schweizer Prozesse in den Bereichen der biologisch aktiven Chemikalien, d. h. bei Pflanzenschutzmitteln und bei Bioziden, mit dem europäischen Ausland. Der Beginn der Evaluation wird im Jahr2018 erwartet. Der Steuerungsausschuss Chemikalien und Pflanzenschutzmittel wird über die Publikation der Berichterstattung entscheiden.</p>
    • <p>In der Interpellation 17.3349 bestätigt der Bundesrat, dass der Zulassungsprozess von Pestiziden überprüft wird und allfällige Anpassungen erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass bei der Zulassung ein Handlungsbedarf besteht.</p><p>- Was beinhaltet der Überprüfungsprozess?</p><p>- Wer wird in diesen Prozess einbezogen?</p><p>- Wann und wie wird das Parlament über die Resultate informiert werden?</p>
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