Phosphonathaltige Dünger

ShortId
17.5441
Id
20175441
Updated
28.07.2023 04:01
Language
de
Title
Phosphonathaltige Dünger
AdditionalIndexing
55;52;2841
1
Texts
  • <p>Der Kanton Zürich sowie der Verband Schweizer Gemüseproduzenten haben im August 2017 das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) informiert, dass im Rahmen der Lebensmittelkontrolle in Obst und Gemüse hohe Rückstände von Phosphonat beanstandet wurden. Eine Gefährdung von Mensch oder Umwelt durch diese Phosphonatrückstände liegt dabei nicht vor. Derzeit sind fünf Mehrnährstoffdünger bewilligt, die Phosphonat enthalten. Die Bewilligungen sind auf zehn Jahre befristet und laufen 2021 respektive 2022 aus. Eine Aufbrauchfrist für die Landwirte besteht nicht. Das bedeutet, dass die Produzenten bereits gekaufte Produkte weiterhin einsetzen dürfen, auch nach einem Rückzug der Bewilligung für das Inverkehrbringen. Sie stehen einfach nicht mehr zum Kauf zur Verfügung. Aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse ist heute klar, dass Phosphonat von der Pflanze nicht als Nährstoff verwendet werden kann. Wirksam ist Phosphonat hingegen als Fungizid. Entsprechend wurden in der Zwischenzeit phosphonathaltige Produkte als Pflanzenschutzmittel bewilligt. Eine Neubewilligung von phosphonathaltigen Produkten als Dünger ist heute nicht mehr möglich, ein Rückzug der erteilten Bewilligung wird derzeit durch das BLW geprüft.</p>
  • <p>Gemäss Auskunft des Bundesamtes für Landwirtschaft sind phosphonathaltige Dünger mit Aufbrauchfristen bis ins Jahr 2022 zugelassen. Phosphonathaltige Pflanzenschutzmittel sind ebenfalls zugelassen. Die Vollzugsbehörden beanstanden nun Rückstände von Phosphonat auf Obst und Gemüse, welche auf die ordnungsgemässe Anwendung phosphonathaltiger Dünger zurückzuführen sind.</p><p>Was unternimmt der Bundesrat, um die rechtssichere Anwendung dieser Dünger zu gewährleisten?</p>
  • Phosphonathaltige Dünger
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Kanton Zürich sowie der Verband Schweizer Gemüseproduzenten haben im August 2017 das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) informiert, dass im Rahmen der Lebensmittelkontrolle in Obst und Gemüse hohe Rückstände von Phosphonat beanstandet wurden. Eine Gefährdung von Mensch oder Umwelt durch diese Phosphonatrückstände liegt dabei nicht vor. Derzeit sind fünf Mehrnährstoffdünger bewilligt, die Phosphonat enthalten. Die Bewilligungen sind auf zehn Jahre befristet und laufen 2021 respektive 2022 aus. Eine Aufbrauchfrist für die Landwirte besteht nicht. Das bedeutet, dass die Produzenten bereits gekaufte Produkte weiterhin einsetzen dürfen, auch nach einem Rückzug der Bewilligung für das Inverkehrbringen. Sie stehen einfach nicht mehr zum Kauf zur Verfügung. Aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse ist heute klar, dass Phosphonat von der Pflanze nicht als Nährstoff verwendet werden kann. Wirksam ist Phosphonat hingegen als Fungizid. Entsprechend wurden in der Zwischenzeit phosphonathaltige Produkte als Pflanzenschutzmittel bewilligt. Eine Neubewilligung von phosphonathaltigen Produkten als Dünger ist heute nicht mehr möglich, ein Rückzug der erteilten Bewilligung wird derzeit durch das BLW geprüft.</p>
    • <p>Gemäss Auskunft des Bundesamtes für Landwirtschaft sind phosphonathaltige Dünger mit Aufbrauchfristen bis ins Jahr 2022 zugelassen. Phosphonathaltige Pflanzenschutzmittel sind ebenfalls zugelassen. Die Vollzugsbehörden beanstanden nun Rückstände von Phosphonat auf Obst und Gemüse, welche auf die ordnungsgemässe Anwendung phosphonathaltiger Dünger zurückzuführen sind.</p><p>Was unternimmt der Bundesrat, um die rechtssichere Anwendung dieser Dünger zu gewährleisten?</p>
    • Phosphonathaltige Dünger

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