Youtube-Kanal von SRF. Ist das Service public?

ShortId
17.5452
Id
20175452
Updated
28.07.2023 04:08
Language
de
Title
Youtube-Kanal von SRF. Ist das Service public?
AdditionalIndexing
34;2446;28
1
Texts
  • <p>Die SRG-Konzession macht der SRG allgemeine Vorgaben, wie sie den gesetzlichen Leistungsauftrag zu erfüllen hat. Wie die SRG diese Vorgaben journalistisch umsetzt, kann sie im Rahmen ihrer Programmautonomie selber entscheiden. Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann der Bundesrat der SRG weder einzelne Sendungen vorgeben noch einzelne Sendungen verbieten. Es ist auch nicht seine Sache, sich zu den Inhalten zu äussern. Für die Beurteilung einzelner Beiträge ist die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) zuständig. Sie hat auf Beschwerde hin zu überprüfen, ob ein Beitrag die gesetzlichen Mindestvorgaben (z. B. das Verbot der Gefährdung der öffentlichen Sittlichkeit oder der Publikation jugendgefährdender Inhalte) verletzt hat. Grundsätzlich ist wichtig, dass die SRG auch die Jugendlichen erreicht und Beiträge anbietet, die den Interessen und Bedürfnissen dieser Zielgruppe entsprechen. Dazu können durchaus auch Aufklärungsthemen oder satirische Beiträge gehören. Zu den Kosten der SRG im Internetbereich: Für das konzessionierte Online-Angebot gibt die SRG nach eigenen Schätzungen heute rund 56 Millionen Franken aus.</p>
  • <p>Mit dem Youtube-Kanal "Youngbulanz" will SRF Junge zwischen 13 und 17 Jahren erreichen. Kürzlich wurden ausführlich "Masturbations-Tipps" besprochen. In einer anderen SRF-Webserie namens "Jenny-Wanessa" geht es um ein "Porno-Casting" und Magersuchtwitze.</p><p>- Ist der Bundesrat ernsthaft der Meinung, solche Sendungen müssten mit Gebühren finanziert werden?</p><p>- Warum unterbindet er solchen Unsinn nicht via SRG-Konzession?</p><p>- Wie viel Geld gibt die SRG im Internetbereich aus?</p>
  • Youtube-Kanal von SRF. Ist das Service public?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die SRG-Konzession macht der SRG allgemeine Vorgaben, wie sie den gesetzlichen Leistungsauftrag zu erfüllen hat. Wie die SRG diese Vorgaben journalistisch umsetzt, kann sie im Rahmen ihrer Programmautonomie selber entscheiden. Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann der Bundesrat der SRG weder einzelne Sendungen vorgeben noch einzelne Sendungen verbieten. Es ist auch nicht seine Sache, sich zu den Inhalten zu äussern. Für die Beurteilung einzelner Beiträge ist die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) zuständig. Sie hat auf Beschwerde hin zu überprüfen, ob ein Beitrag die gesetzlichen Mindestvorgaben (z. B. das Verbot der Gefährdung der öffentlichen Sittlichkeit oder der Publikation jugendgefährdender Inhalte) verletzt hat. Grundsätzlich ist wichtig, dass die SRG auch die Jugendlichen erreicht und Beiträge anbietet, die den Interessen und Bedürfnissen dieser Zielgruppe entsprechen. Dazu können durchaus auch Aufklärungsthemen oder satirische Beiträge gehören. Zu den Kosten der SRG im Internetbereich: Für das konzessionierte Online-Angebot gibt die SRG nach eigenen Schätzungen heute rund 56 Millionen Franken aus.</p>
    • <p>Mit dem Youtube-Kanal "Youngbulanz" will SRF Junge zwischen 13 und 17 Jahren erreichen. Kürzlich wurden ausführlich "Masturbations-Tipps" besprochen. In einer anderen SRF-Webserie namens "Jenny-Wanessa" geht es um ein "Porno-Casting" und Magersuchtwitze.</p><p>- Ist der Bundesrat ernsthaft der Meinung, solche Sendungen müssten mit Gebühren finanziert werden?</p><p>- Warum unterbindet er solchen Unsinn nicht via SRG-Konzession?</p><p>- Wie viel Geld gibt die SRG im Internetbereich aus?</p>
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