SRG-Lobbying gegen die No-Billag-Initiative

ShortId
17.5455
Id
20175455
Updated
28.07.2023 04:01
Language
de
Title
SRG-Lobbying gegen die No-Billag-Initiative
AdditionalIndexing
34;04;2446
1
Texts
  • <p>In journalistischer Hinsicht muss die SRG die Abstimmung über die No-Billag-Initiative wie jede andere eidgenössische Abstimmungsvorlage auch begleiten. Es gelten die gleichen Grundsätze und programmrechtlichen Vorgaben: Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) verlangt von ihr eine sachgerechte und ausgewogene Berichterstattung (Art. 4 Abs. 2 und 4 RTVG). Das heisst, die SRG muss alle Argumente ausgewogen berücksichtigen. Ihre Berichterstattung kann auf Beschwerde hin durch die UBI und das Bundesgericht überprüft werden. Die Trägerschaft, das heisst der Verein SRG, hat gemäss den SRG-Statuten das Recht und die Pflicht, in der Öffentlichkeit Diskussionen über den Service public und damit auch über die No-Billag-Initiative zu führen. Es ist den SRG-Regional- und Mitgliedgesellschaften überlassen, die No-Billag-Initiative an Podien oder anderen Veranstaltungen zu thematisieren. Solche Auftritte müssen sachlich und transparent sein, und es darf kein unverhältnismässiger Aufwand betrieben werden. Für solche Tätigkeiten erhält die Trägerschaft keine zusätzlichen Mittel. Die SRG weist ihren vier Regionalgesellschaften jährlich insgesamt 6,75 Millionen Franken zu (SRG-D: 3,88 Millionen; RTSR: 1,29 Millionen; Corsi: 1,28 Millionen; SRG-R: 301 500 Franken). Damit müssen in erster Linie die Vereinsorgane, Ombudsstellen und die Publikumsräte finanziert werden. Für Kampagnen gegen die No-Billag-Initiative werden gemäss SRG keine Gebühren eingesetzt. Eine allfällige Vermischung von publizistischen Informationen der SRG und Informationen der Trägerschaften wäre heikel. Auch dies könnte auf Beschwerde hin durch die UBI beurteilt werden.</p>
  • <p>- Wie stellt sich der Bundesrat dazu, dass die SRG Gebührengelder gegen die No-Billag-Initiative einsetzt?</p><p>- Von welchem Betrag geht er aus?</p><p>- Müsste sich die SRG nach seiner Meinung nicht neutral verhalten?</p><p>- Welchen Betrag erhalten die Regionalgesellschaften, die sich an vorderster Front gegen die No-Billag-Initiative engagieren, aus dem Gebührentopf?</p><p>- Die SRG vermischt in ihrem Lobbying in eigener Sache ihre Social-Media-Kanäle des Vereins SRG und der Sender. Ist das zulässig?</p>
  • SRG-Lobbying gegen die No-Billag-Initiative
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In journalistischer Hinsicht muss die SRG die Abstimmung über die No-Billag-Initiative wie jede andere eidgenössische Abstimmungsvorlage auch begleiten. Es gelten die gleichen Grundsätze und programmrechtlichen Vorgaben: Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) verlangt von ihr eine sachgerechte und ausgewogene Berichterstattung (Art. 4 Abs. 2 und 4 RTVG). Das heisst, die SRG muss alle Argumente ausgewogen berücksichtigen. Ihre Berichterstattung kann auf Beschwerde hin durch die UBI und das Bundesgericht überprüft werden. Die Trägerschaft, das heisst der Verein SRG, hat gemäss den SRG-Statuten das Recht und die Pflicht, in der Öffentlichkeit Diskussionen über den Service public und damit auch über die No-Billag-Initiative zu führen. Es ist den SRG-Regional- und Mitgliedgesellschaften überlassen, die No-Billag-Initiative an Podien oder anderen Veranstaltungen zu thematisieren. Solche Auftritte müssen sachlich und transparent sein, und es darf kein unverhältnismässiger Aufwand betrieben werden. Für solche Tätigkeiten erhält die Trägerschaft keine zusätzlichen Mittel. Die SRG weist ihren vier Regionalgesellschaften jährlich insgesamt 6,75 Millionen Franken zu (SRG-D: 3,88 Millionen; RTSR: 1,29 Millionen; Corsi: 1,28 Millionen; SRG-R: 301 500 Franken). Damit müssen in erster Linie die Vereinsorgane, Ombudsstellen und die Publikumsräte finanziert werden. Für Kampagnen gegen die No-Billag-Initiative werden gemäss SRG keine Gebühren eingesetzt. Eine allfällige Vermischung von publizistischen Informationen der SRG und Informationen der Trägerschaften wäre heikel. Auch dies könnte auf Beschwerde hin durch die UBI beurteilt werden.</p>
    • <p>- Wie stellt sich der Bundesrat dazu, dass die SRG Gebührengelder gegen die No-Billag-Initiative einsetzt?</p><p>- Von welchem Betrag geht er aus?</p><p>- Müsste sich die SRG nach seiner Meinung nicht neutral verhalten?</p><p>- Welchen Betrag erhalten die Regionalgesellschaften, die sich an vorderster Front gegen die No-Billag-Initiative engagieren, aus dem Gebührentopf?</p><p>- Die SRG vermischt in ihrem Lobbying in eigener Sache ihre Social-Media-Kanäle des Vereins SRG und der Sender. Ist das zulässig?</p>
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