Gleisunterbruch in Deutschland. Kostenreduktion für Trassenbenutzung

ShortId
17.5467
Id
20175467
Updated
28.07.2023 03:58
Language
de
Title
Gleisunterbruch in Deutschland. Kostenreduktion für Trassenbenutzung
AdditionalIndexing
08;48
1
Texts
  • <p>Der Transportwirtschaft in der Schweiz entstehen durch die Sperrung der Rheintalbahn bei Rastatt Mehrkosten bei gleichzeitigen Mindereinnahmen. Indes sind die Trassenbenutzungsgebühren für die Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht höher ausgefallen, dies aufgrund der Regel, dass bei einer Streckensperrung mit Umleitung nur die bestellte Trasse bezahlt werden muss. Zur Minderung der anderen Mehrkosten hat das Bundesamt für Verkehr bereits Massnahmen beschlossen. Auf die beiden Fragen antwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Es liegt nicht am Bundesrat, sich über die Festsetzung des Trassenpreises in anderen Ländern zu äussern. Deutschland kann im Rahmen der europäischen Vorgaben selbstständig über die konkrete Ausgestaltung der Trassenpreise entscheiden.</p><p>2. In der Schweiz fallen wegen der Umleitungen keine infrastrukturseitigen Mehrkosten bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen an. Die normalspurigen Infrastrukturbetreiber SBB, BLS und SOB haben dies den betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen bereits mitgeteilt.</p>
  • <p>Die Streckensperrung der Rheintalbahn bei Rastatt untergräbt die Bemühungen der Schweiz zur Verlagerung der Güter auf die Schiene. Die Zusatzkosten für Bahn und Wirtschaft liegen im dreistelligen Millionenbereich.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, sich für die von Rastatt betroffenen Verkehre einzusetzen, dass:</p><p>1. die in Deutschland beabsichtigte Preisreduktion 2018 für Trassenbenutzung sofort eingeführt wird;</p><p>2. infrastrukturseitige Mehrkosten für Umleitung in der Schweiz erlassen werden?</p>
  • Gleisunterbruch in Deutschland. Kostenreduktion für Trassenbenutzung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Transportwirtschaft in der Schweiz entstehen durch die Sperrung der Rheintalbahn bei Rastatt Mehrkosten bei gleichzeitigen Mindereinnahmen. Indes sind die Trassenbenutzungsgebühren für die Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht höher ausgefallen, dies aufgrund der Regel, dass bei einer Streckensperrung mit Umleitung nur die bestellte Trasse bezahlt werden muss. Zur Minderung der anderen Mehrkosten hat das Bundesamt für Verkehr bereits Massnahmen beschlossen. Auf die beiden Fragen antwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Es liegt nicht am Bundesrat, sich über die Festsetzung des Trassenpreises in anderen Ländern zu äussern. Deutschland kann im Rahmen der europäischen Vorgaben selbstständig über die konkrete Ausgestaltung der Trassenpreise entscheiden.</p><p>2. In der Schweiz fallen wegen der Umleitungen keine infrastrukturseitigen Mehrkosten bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen an. Die normalspurigen Infrastrukturbetreiber SBB, BLS und SOB haben dies den betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen bereits mitgeteilt.</p>
    • <p>Die Streckensperrung der Rheintalbahn bei Rastatt untergräbt die Bemühungen der Schweiz zur Verlagerung der Güter auf die Schiene. Die Zusatzkosten für Bahn und Wirtschaft liegen im dreistelligen Millionenbereich.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, sich für die von Rastatt betroffenen Verkehre einzusetzen, dass:</p><p>1. die in Deutschland beabsichtigte Preisreduktion 2018 für Trassenbenutzung sofort eingeführt wird;</p><p>2. infrastrukturseitige Mehrkosten für Umleitung in der Schweiz erlassen werden?</p>
    • Gleisunterbruch in Deutschland. Kostenreduktion für Trassenbenutzung

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