Allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge. Kantonale Mindestlöhne

ShortId
17.5469
Id
20175469
Updated
28.07.2023 03:59
Language
de
Title
Allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge. Kantonale Mindestlöhne
AdditionalIndexing
44
1
Texts
  • <p>Gemäss Bundesgericht sind kantonale Mindestlöhne nur mit dem verfassungsmässig garantierten Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit und mit dem Bundesrecht vereinbar, wenn es sich um eine sozialpolitische Massnahme im Sinne von sozialen Mindeststandards handelt. Damit besteht auch in Zukunft weiterhin Raum für allgemeinverbindlich erklärte GAV, welche einen wirtschaftlichen Lohn festlegen. Deshalb ist nach Auffassung des Bundesrates die Allgemeinverbindlicherklärung durch den kürzlich erfolgten Bundesgerichtsentscheid nicht grundsätzlich infrage gestellt. Die allgemeinverbindlich erklärten GAV werden weiterhin von Bedeutung sein, da nur in wenigen Kantonen Mindestlöhne bestehen und diese nur soziale Mindeststandards festlegen; die Mehrheit der Bestimmungen dürfte weiterhin nicht tangiert sein. Das Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (Aveg) legt zudem fest, dass die Gesamtarbeitsverträge dem zwingenden Recht des Bundes und der Kantone nicht widersprechen dürfen (Art. 2 Ziff. 4 Aveg). Aktuell steht nur eine Minderheit der allgemeinverbindlich erklärten GAV-Bestimmungen in Widerspruch mit dem neuen Mindestlohn im Kanton Neuenburg. Es ist primär Aufgabe der GAV-Parteien, ihre Gesamtarbeitsverträge mit geltendem Recht in Einklang zu bringen. Das für die Durchführung der Verfahren um Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen zuständige Seco wurde von Gastro Suisse ebenfalls mit offenen Fragen kontaktiert und ist derzeit daran, diese in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern zu beantworten. Eine generelle Rechtsunsicherheit auf nationaler Ebene besteht aus Sicht des Bundesrates nicht.</p>
  • <p>Im Kanton Neuenburg wurde ein Mindestlohn eingeführt. Das Bundesgericht hat diesen bestätigt. Er steht im Widerspruch zu den L-GAV.</p><p>- Wie sieht der Bundesrat die Zukunft von flächendeckenden Gesamtarbeitsverträgen, nach dem Bundesgerichtsurteil?</p><p>- Welchen Stellenwert haben vom Bundesrat national für allgemeinverbindlich erklärte L-GAV künftig, wenn sie von kantonalen Bestimmungen ausgehebelt werden können?</p><p>- Wie und bis wann gedenkt er die Rechtsunsicherheit für die Sozialpartner zu beseitigen?</p>
  • Allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge. Kantonale Mindestlöhne
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Bundesgericht sind kantonale Mindestlöhne nur mit dem verfassungsmässig garantierten Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit und mit dem Bundesrecht vereinbar, wenn es sich um eine sozialpolitische Massnahme im Sinne von sozialen Mindeststandards handelt. Damit besteht auch in Zukunft weiterhin Raum für allgemeinverbindlich erklärte GAV, welche einen wirtschaftlichen Lohn festlegen. Deshalb ist nach Auffassung des Bundesrates die Allgemeinverbindlicherklärung durch den kürzlich erfolgten Bundesgerichtsentscheid nicht grundsätzlich infrage gestellt. Die allgemeinverbindlich erklärten GAV werden weiterhin von Bedeutung sein, da nur in wenigen Kantonen Mindestlöhne bestehen und diese nur soziale Mindeststandards festlegen; die Mehrheit der Bestimmungen dürfte weiterhin nicht tangiert sein. Das Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (Aveg) legt zudem fest, dass die Gesamtarbeitsverträge dem zwingenden Recht des Bundes und der Kantone nicht widersprechen dürfen (Art. 2 Ziff. 4 Aveg). Aktuell steht nur eine Minderheit der allgemeinverbindlich erklärten GAV-Bestimmungen in Widerspruch mit dem neuen Mindestlohn im Kanton Neuenburg. Es ist primär Aufgabe der GAV-Parteien, ihre Gesamtarbeitsverträge mit geltendem Recht in Einklang zu bringen. Das für die Durchführung der Verfahren um Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen zuständige Seco wurde von Gastro Suisse ebenfalls mit offenen Fragen kontaktiert und ist derzeit daran, diese in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern zu beantworten. Eine generelle Rechtsunsicherheit auf nationaler Ebene besteht aus Sicht des Bundesrates nicht.</p>
    • <p>Im Kanton Neuenburg wurde ein Mindestlohn eingeführt. Das Bundesgericht hat diesen bestätigt. Er steht im Widerspruch zu den L-GAV.</p><p>- Wie sieht der Bundesrat die Zukunft von flächendeckenden Gesamtarbeitsverträgen, nach dem Bundesgerichtsurteil?</p><p>- Welchen Stellenwert haben vom Bundesrat national für allgemeinverbindlich erklärte L-GAV künftig, wenn sie von kantonalen Bestimmungen ausgehebelt werden können?</p><p>- Wie und bis wann gedenkt er die Rechtsunsicherheit für die Sozialpartner zu beseitigen?</p>
    • Allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge. Kantonale Mindestlöhne

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